Umschüler hat Prüfung nicht bestanden

Hallo!
Am 18.6. hatten wir unsere mündliche Abschlußprüfung,von uns 8 Umschülern ist die Hälfte durchgerasselt. Ich gehöre glücklicherweise zur anderen Hälfte.
Nun habe ich gerade einen Mitschüler im Facebook-Chat,der durchgerasselt ist. Er hat von der IHK gestern den Anmeldebogen für die erneute Prüfung im kommenden Winter bekommen. Doch nun hat er 2 Probleme:

a) der Umschulungsträger weigert sich,ihn weiter zu auszubilden,für diesen ist die Umschulung vorbei.
b) der Mitschüler ist für das kommende Schuljahr für die Fachoberschule in einem anderen Bundesland eingeschrieben,d.h. er könnte die Umschulung gar nicht fortsetzen.

Wie ist das Procedere eigentlich in so einem Fall ? Gelten hier die Regelungen des Berufsbildungsgesetz,wonach ein Ausbildungsbetrieb die Ausbildung auf Wunsch des Azubis fortsetzen muss ? Oder kann er auch als so eine Art „externer Prüfling“ die Prüfung wiederholen ?

Hallo,

Arbeitgeber hin oder her, was sagt denn die Kammer dazu?

Die Prüfung wird nicht beim Arbeitgeber abgelegt (oder doch???), sondern vor dem Prüfungsausschuss der Kammer.

Gruß
Jörg Zabel

Handelt es sich um eine überbetriebliche Umschulung? Wenn ja, was steht im Umschulungsvertrag zum Ende und zur Fortsetzung der Umschulung?
Gibt es vielleicht eine Institution, die die Umschulung förderte? Wenn ja, was sagt diese dazu?
Fragen zur Prüfungswiederholung beantwortet zuverlässig die zuständige Kammer.

Gruß
Otto

Hallo,

oh doch, er könnte sich von der Fachoberschule wieder abmelden, die werden ihn nicht dazu zwingen, die Schule zu besuchen, zumal es nicht mal klar ist, dass er das ohne bestandene Prüfung darf.

In Niedersachsen ist Voraussetzung für den Besuch der Klasse 12 eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung z. B. (du hast nicht geschrieben, ob es um Klasse 11 oder Klasse 12 geht, und das Bundesland hast du auch nicht genannt).

Gruß
Christa

@Joerg_Zabel: Ähm…kurze Frage am Rande,weil bei dem Usernamen was klingelt…bist du selbst Dozent ?

So, mal ein kleines Update. Da es im vorliegenden Fall natürlich nicht um mich geht, kann ich da immer nur die Infos wiedergeben,die ich von der betreffenden Person bekomme.

@konzepi: Ja,es handelt(e) sich um eine überbetriebliche Umschulung, finanziert vom Jobcenter. Zum Ende der Umschulung war im Vertrag natürlich ein Datum angegeben. Doch wie allgemein üblich,ist das nur das späteste Enddatum,da eine Ausbildung ja üblicherweise mit der letzten bestandenen Prüfung endet. Zur Fortsetzung stand gar nichts im Vertrag.
Das JC sagte zum Umstand,daß die Person durchgefallen ist, eigentlich nicht viel. Sie befürworten zwar eine erneute Prüfung (egal wo),machten aber deutlich,daß sie die dafür anfallenden Kosten aber nicht übernehmen werden.

@Christa Der junge Mann,um den es hier geht, hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung (im Handwerk),d.h. die Umschulung wäre sein 2.Berufsabschluß gewesen, den er natürlich auf jeden Fall fertigmachen will,indem er im Herbst erneut an der Prüfung teilnimmt (auch wenn der dann in NRW auf die FOS geht).

[Wie ich sehe][1], gibt’s in NRW sogar auch Klasse 13 in der FOS, weshalb Niedersachsen erst recht irrelevant ist.

Aber: was will er nun besuchen, Klasse 12B (in diesem Fall: ist die Erstausbildung einschlägig, oder wäre erst die 2. Ausbildung die einschlägige? Oder hat er schon 4 Jahre Berufserfahrung im 1. Beruf?), oder vielleicht erst Klasse 11, wofür er gar nicht die Ausbildung bräuchte?

Bei den „normalen“ Ausbildungen (keine Umschulungen) ist es auf jeden Fall so, dass der Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verlängert wird, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, und ich glaube, er KANN um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden.

Ich habe jetzt auch mehrfach beim Googeln Beiträge gefunden, dass auch die Verlängerung durchaus bezahlt wurde, und wenn das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt, dann sollen sie das bitte schriftlich machen in einem Bescheid, dem eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt, gegen den man zur Not vorgehen kann.

Gruß
Christa
[1]: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen/fachoberschule/