Hallo liebe Community,
und zwar habe ich gehört, dass wenn die DRV auf eine zukommt, wenn man nicht mehr fähig ist sein Beruf auszuüben, um einen neuen Beruf zu finden, wäre es eine berufliche Reha. Wenn man aber der DRV zuvorkommen würde (Also einen Antrag auf Umschulung stellt), würde es sich um eine Umschulung handeln.
Und eine Umschulung soll besser sein als eine berufliche Reha!
(Bei der Umschulung solle man meher Mitspracherecht haben …))
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob das so stimmen kann.
Und mit welcher Begründung sollte die Person denn den Antrag auf Umschulung stellen, wenn noch kein Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert hat?
Und wenn der Arzt während einer Reha die Berufsunfähigkeit feststellt, wird er ja der DRV Bescheid geben. Eine zusätzlicher Antrag auf Umschulung wäre doch dann nicht sinnig, oder?
Ich kann nicht verstehe, warum das jemand für den idealsten Weg hält.
Gruß