Folgende Situation; unser Sohn, 33 Jahre, Autist, 60% Schwerbehinderten Ausweis, Bäckergeselle. Seit fast 11 Jahren Berufstätig in seinem Handwerk. Beim letzten Arbeitgeber 7 Jahre beschäftigt.
März 2024, totaler Seelischer und Körperlicher Zusammenbruch, seit dem im Krankenstand. Stationäre und Teil Stationäre Klinik Aufenthalte, zur Zeit weitere Betretung in der Psychischen Institutsambulanz.
Auf Ärztliches anraten, (schriftlich ausgehändigt), soll der Bäckerberuf nicht fortgeführt werden. Eine Umschulung wird angeraten.
Die Agentur für Arbeit ist Kostenträger, es wurde eine Rehamaßnahme beantragt, eine Umschulung in einem Bildungswerk. Diese wurde auch vorab bewilligt, schriftlich.
Und jetzt zu meiner Frage; Laut Reha Sachberaterin muss unser Sohn Arbeitslosengeld beziehen um an dieser Maßnahme Teilnehmen zu können. Die ersten 3 Monate sind Findungsphase,( In dieser Zeit bekommt er Arbeitslosengeld), wenn eine Umschulung stattfindet, dauert 2 Jahre, (Bezieht er dann Übergangsgeld).
Er kann aber nur Arbeitslosengeld beziehen wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, soweit ich weiß. Er steht dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung weil er ja krank ist, und auf dem für Autisten geeignetem Bildungswerk Umschulen will.
Die Agentur für Arbeit darf keine Rechtlichen Beratungen geben, also wende ich mich hierhin.
Ab August soll die Maßnahme stattfinden.
Der Arbeitgeber ist unsere Bitte nachgekommen einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, was auch geschehen ist.
Ich würde mich sehr freuen Sachdienlichen Rat zu bekommen.
Grüße, Alda S.