und zwar habe ich gehört, dass wenn die DRV auf eine zukommt,
wenn man nicht mehr fähig ist sein Beruf auszuüben, um einen
neuen Beruf zu finden, wäre es eine berufliche Reha. Wenn man
aber der DRV zuvorkommen würde (Also einen Antrag auf
Umschulung stellt), würde es sich um eine Umschulung handeln.
Unsinn. Den Begriff „Umschulung“ gibt es nicht mehr im Reha-Recht. Die Maßnahmenarten sind im § 5 SGB IX definiert
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__5.html
wobei „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ - LTA - nun mal auch als „berufliche Rehabilitation“ bezeichnet werden.
Und eine Umschulung soll besser sein als eine berufliche Reha!
Unsinn
(Bei der Umschulung solle man meher Mitspracherecht haben
…))
Totaler Quatsch
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob das so stimmen kann.
Gibt es da wirklich einen Unterschied?
Nein. Schließlich wird eine LTA auch dann niemandem aufgezwungen, wenn der Reha-Träger von sich aus tätig wird. Auch dann ist immer noch ein Antrag bzw. zumindest die ausdrückliche Zustimmung des Rehabilitanten notwendig.
Wer auch immer Dir die o.a. Flöhe ins Hirn gesetzt hat, hat keine Ahnung, davon aber jede Menge.
Und mit welcher Begründung sollte die Person denn den Antrag
auf Umschulung stellen, wenn noch kein Arzt die
Berufsunfähigkeit attestiert hat?
Die Feststellung kann Teil des Antragsverfahrens sein.
Und wenn der Arzt während einer Reha die Berufsunfähigkeit
feststellt, wird er ja der DRV Bescheid geben. Eine
zusätzlicher Antrag auf Umschulung wäre doch dann nicht
sinnig, oder?
Die Feststellung einer BU kann höchstens während einer medizinischen Reha erfolgen, für eine berufliche Reha/LTA, die eine komplette Neuausbildung beinhaltet, ist diese Feststellung Voraussetzung.
Natürlich ist der notwendig (s.o.). Woher soll der Reha-Träger denn wissen, ob der Betreffende eine LTA überhaupt will ?
Und woher soll der feststellende Arzt wissen, daß tatsächlich die DRV der Kostenträger ist ?
Ich kann nicht verstehe, warum das jemand für den idealsten
Weg hält.
Ob es ideal ist, sei dahingestellt. Es ist jedenfalls der im Sozialversicherungssystem gesetzlich vorgegebene.
Und da Deine „Vorstellungen“, wie aus Deinen Postings ersichtlich, offensichtlich von falschen Einflüsterungen und sonstigem soliden Nichtwissen geprägt sind, solltest Du mit solchen Werturteilen vielleicht etwas zurückhaltender sein.
Mache endlich mal einen Termin bei der Reha-Servicestellte und lass’ Dich beraten, dann hast Du fundierte Informationen und kannst dann hier - falls nötig - auch ganz gezielte Fragen stellen
Gruß
&Tschüß