Umschulung durch DRV

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand kann nach einem Bandscheibenvorfall und Op nicht mehr in seinem Beruf (z.B. Altenpfleger) arbeiten.
Gehen wir davon aus, dass die Rentenversicherung einer Umschulung zustimmt.

Wie würde die Wahl der Umschulung zu stande kommen?
Hätte die Person, die umgeschult werden soll, Mitspracherecht?
Könnte sie Vorschläge der DRV ablehnen?
Was wäre für ihn als Umschulung möglich?
Wäre ein Studium möglich?

Wenn kein studium möglich wäre. Warum nicht?

Laut meinen Informationen, wäre eine Ausbildung als Erzieher möglich.
Diese dauert 4 jahre. Ein Studiem im Regelfall bis zum Bachelor 3 Jahre!
Da wäre das Studium ja in Kürzerer Zeit abslolviert.

Eine Umschulung sollte doch ermöglichen eine Person wieder in die Arbeitswelt zu Intigrieren. Da sollte doch der Weg unerheblich sein, ao lange er sinn macht. Oder nicht?

Gruß

Hallo,

Hallo

Gehen wir davon aus, dass die Rentenversicherung einer
Umschulung zustimmt.

Nur zur Klarstellung. Es handelt sich um eine berufliche Reha.

Wie würde die Wahl der Umschulung zu stande kommen?
Hätte die Person, die umgeschult werden soll, Mitspracherecht?

Ja natürlich

Könnte sie Vorschläge der DRV ablehnen?

Begründet ja

Was wäre für ihn als Umschulung möglich?

Kommt auf Eignung und Neigung an

Wäre ein Studium möglich?

???

Wie so oft in diesem Unterforum der Tipp:
Man wende sich an die örtlich zuständige Reha-Servicestelle zur Beratung und auch Planung der Reha
http://www.reha-servicestellen.de/
Liegt eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung vor, sind auch noch die Integrationsfachdienste ein geeigneter Ansprechpartner
http://www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdie…

Und bezüglich der Rechte eines Rehabilitanten empfiehlt sich zum Einstieg die Lektüre der - leider zT recht spröden - §§ 9, 33 Abs. 4 (ggfs. 110) SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__9.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html

&Tschüß

Gruß

Umschulung / berufliche Reha
und zwar habe ich gehört, dass wenn die DRV auf eine zukommt, wenn man nicht mehr fähig ist sein Beruf auszuüben, um einen neuen Beruf zu finden, wäre es eine berufliche Reha. Wenn man aber der DRV zuvorkommen würde (Also einen Antrag auf Umschulung stellt), würde es sich um eine Umschulung handeln.

Und eine Umschulung soll besser sein als eine berufliche Reha!
(Bei der Umschulung solle man meher Mitspracherecht haben …))
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob das so stimmen kann.
Gibt es da wirklich einen Unterschied?

Und mit welcher Begründung sollte die Person denn den Antrag auf Umschulung stellen, wenn noch kein Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert hat?

Und wenn der Arzt während einer Reha die Berufsunfähigkeit feststellt, wird er ja der DRV Bescheid geben. Eine zusätzlicher Antrag auf Umschulung wäre doch dann nicht sinnig, oder?

Ich kann nicht verstehe, warum das jemand für den idealsten Weg hält.

Gruß

Danke für die Antwort!

und zwar habe ich gehört, dass wenn die DRV auf eine zukommt,
wenn man nicht mehr fähig ist sein Beruf auszuüben, um einen
neuen Beruf zu finden, wäre es eine berufliche Reha. Wenn man
aber der DRV zuvorkommen würde (Also einen Antrag auf
Umschulung stellt), würde es sich um eine Umschulung handeln.

Unsinn. Den Begriff „Umschulung“ gibt es nicht mehr im Reha-Recht. Die Maßnahmenarten sind im § 5 SGB IX definiert
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__5.html
wobei „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ - LTA - nun mal auch als „berufliche Rehabilitation“ bezeichnet werden.

Und eine Umschulung soll besser sein als eine berufliche Reha!

Unsinn

(Bei der Umschulung solle man meher Mitspracherecht haben
…))

Totaler Quatsch

Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob das so stimmen kann.
Gibt es da wirklich einen Unterschied?

Nein. Schließlich wird eine LTA auch dann niemandem aufgezwungen, wenn der Reha-Träger von sich aus tätig wird. Auch dann ist immer noch ein Antrag bzw. zumindest die ausdrückliche Zustimmung des Rehabilitanten notwendig.
Wer auch immer Dir die o.a. Flöhe ins Hirn gesetzt hat, hat keine Ahnung, davon aber jede Menge.

Und mit welcher Begründung sollte die Person denn den Antrag
auf Umschulung stellen, wenn noch kein Arzt die
Berufsunfähigkeit attestiert hat?

Die Feststellung kann Teil des Antragsverfahrens sein.

Und wenn der Arzt während einer Reha die Berufsunfähigkeit
feststellt, wird er ja der DRV Bescheid geben. Eine
zusätzlicher Antrag auf Umschulung wäre doch dann nicht
sinnig, oder?

Die Feststellung einer BU kann höchstens während einer medizinischen Reha erfolgen, für eine berufliche Reha/LTA, die eine komplette Neuausbildung beinhaltet, ist diese Feststellung Voraussetzung.
Natürlich ist der notwendig (s.o.). Woher soll der Reha-Träger denn wissen, ob der Betreffende eine LTA überhaupt will ?
Und woher soll der feststellende Arzt wissen, daß tatsächlich die DRV der Kostenträger ist ?

Ich kann nicht verstehe, warum das jemand für den idealsten
Weg hält.

Ob es ideal ist, sei dahingestellt. Es ist jedenfalls der im Sozialversicherungssystem gesetzlich vorgegebene.
Und da Deine „Vorstellungen“, wie aus Deinen Postings ersichtlich, offensichtlich von falschen Einflüsterungen und sonstigem soliden Nichtwissen geprägt sind, solltest Du mit solchen Werturteilen vielleicht etwas zurückhaltender sein.
Mache endlich mal einen Termin bei der Reha-Servicestellte und lass’ Dich beraten, dann hast Du fundierte Informationen und kannst dann hier - falls nötig - auch ganz gezielte Fragen stellen

Gruß

&Tschüß

Hi Wolfgang,

Danken für deine Antwort!

Ich weiß nicht, ob ich das „CENTER“ vom dem ich die Inromrantionen über einen neunen "JOB"s im Krankheitsfall bzw. einer beruflichen Rehabilitation informiert hat, nennen darf. Auf jeden Fall dachte ich, dass es eine offizielle Stelle sei, die sich auskennt! Da in meinem hypothetischen Fall nächste woche die Einweisung ins KH erfolgen würde und ich nicht weiß, wie schnell nach dem Aufenthalt eine medizinische Reha folgen würde. Weiß ich auch nicht, wann ich zum Reha Berater kommen würde.

An der Stelle, die mich Beraten hat bzw. die mir über solch eine Situation Informationen gab, erklärte mir eben, dass so eine Situation sehr heikel sei. In so einer Situation solle man so schnell wie möglich handen und der DRV zuvor kommen, da sie eine sonst in eine ihnen beliebige Maßnahme stecken würden usw.

Ich persönlich würde die Situation normalerweise abwarten. Ich kann mur nämlich ganz gut vorstellen, das es in der medizinischen Reha auch Personen gibt, die sich damit auskennen und einen beraten können. Oder aber, dass es bis nach der medizinischen Reha Zeit hat, sich mit denen in kontakt zu setzen, da man dann auch erst genaueres weiß! Aber wie gesag, mir wurde halt ein anderer Floh ins Ohr gesetzt! :smile:

Gruß

Hi Wolfgang,

Hallo,

Danken für deine Antwort!

Auch gewisse „Center“ haben Spezialisten für Reha, da das Thema so umfangreich ist. Bei einem derartigen Spezialisten warst Du wohl nicht.
:

In so einer Situation solle
man so schnell wie möglich handen und der DRV zuvor kommen, da
sie eine sonst in eine ihnen beliebige Maßnahme stecken würden
usw.

Da hat wohl ein Mitarbeiter von der Vorgehensweise in seinem Laden auf einen anderen geschlossen, was aber nicht zulässig ist - auch nicht im Sozialrecht.
Es ist nun mal ein Unterschied auch in den Verfahrensvorschriften, ob ein ALG-Bezieher von der AA zu irgendwelchen Quali-Maßnahmen genötigt wird oder ob ein anderer Kostenträger eine richtige berufliche Reha anbietet. Die Rentenversicherungsträger können jedenfalls grundsätzlich im LTA-Bereich niemanden zu irgendwas nötigen.

Ich persönlich würde die Situation normalerweise abwarten. Ich
kann mur nämlich ganz gut vorstellen, das es in der
medizinischen Reha auch Personen gibt, die sich damit
auskennen und einen beraten können.

Auch das Qualifizierungsniveau der „Sozialdienste“ in Reha-Kliniken ist seeeehr unterschiedlich.

Oder aber, dass es bis
nach der medizinischen Reha Zeit hat, sich mit denen in
kontakt zu setzen, da man dann auch erst genaueres weiß!

Das wird der sinnvollste Weg sein. Sobald der Reha-Abschlußbericht vorliegt, von dem Du ein persönliches Exemplar verlangen solltest, Termin mit der Reha-Servicestelle vereinbaren.

Aber
wie gesag, mir wurde halt ein anderer Floh ins Ohr gesetzt!

Nicht von Fakten untermauert.

)

Gruß

&Tschüß

OK!

Vielen Dank für die Infos! Sie haben mir wirklich sehr geholfen!
Ich wünsche dir noch ein schönes Restwochenende.

Gruß

Hallo,

Wie würde die Wahl der Umschulung zu stande kommen?

z.B. http://www.arbeitsagentur.de/nn_25270/Navigation/zen…

Hätte die Person, die umgeschult werden soll, Mitspracherecht?

ja

Könnte sie Vorschläge der DRV ablehnen?

ja

Was wäre für ihn als Umschulung möglich?

Alles, was den Föderungsvoraussetzungen entspricht.

Wäre ein Studium möglich?

nein

Wenn kein studium möglich wäre. Warum nicht?

Weil eine Hochschule keine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation ist (§ 35 SGB IX)

Laut meinen Informationen, wäre eine Ausbildung als Erzieher
möglich.
Diese dauert 4 jahre.

Vom Bundesland abhängig. Guck http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…

Eine Umschulung sollte doch ermöglichen eine Person wieder in
die Arbeitswelt zu Intigrieren. Da sollte doch der Weg
unerheblich sein, so lange er sinn macht

Sofern er die kostengünstigste Lösung darstellt.

Gruß
Otto