Hallo,
Ich habe 2006 eine Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht. Ich
konnte diesen Beruf noch nie ausüben da der in Ostfriesland
abgeschaffen wurde.
Nicht der Beruf wurde abgeschafft, sondern die Ausbildung und zwar in ganz Niedersachsen. In den meisten Bundesländern nicht. Die Berufstätigkeit kann man trotzdem ausüben. Sonst wären ja alle bisher ausgebildeten Kinderpflegerinnen plötzlich arbeitslos.
Jetzt bin Ich seit 4 Jahren bei der
Argentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet.
Nicht arbeitslos?
Und ich versuche schon die ganzen JAhre was anderes zumachen
bekomme aber immer nur Absagen.
Jetzt wollte ich wissen ob ich eine Chance habe eine
Umschulung gefördert zu bekommen
Grundsätzlich ja, wenn Zitat: wenn
-
die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
beachte:frowning:Zitat)
(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
-
über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können,
Gruß
Otto