Umstellung auf IP - Welche Vorschriften für Alarm- und Brandmeldeanlagen?

Hallo,
da wir aktuelle alle öffentlichen Einrichtungen auf IP-Anschlüsse umstellen müssen stellt sich uns eine problematische Frage:
Wie muss die Aufschaltung von BMA (Brandmeldeanlage) und EMA (Einbruchmeldeanlage) realisiert werden?
Welche vorschriften gibt es aktuell?
Mir wurde gesagt das für jede Gefahrenmeldeanlage im Objekt ein separater IP-Anschluss benötigt wird und ein separater GSM-Anschluss. (d.h. 2 IP-Anschlüsse und 2 GSM Anschlüsse für EMA und BMA) Des Weiteren muss man diese Aufschaltung durch einen speziellen Konzessionär z.B. Siemens vornehmen lassen?!
Ist das wirklich so, gibt es Alternativen? Für eine Schule die aktuell einen ISDN Anschluss hat würden dann plötzlich 2 IP-Telefonanschlüsse und zwei GSM Anschlüsse zusätzlich dazu kommen und Mehrkosten von 120 Euro monatlich verursachen???
Danke im Voraus!
Thomas

Hallo,

für den Anschluß der BMA ist maßgebend, was die Feuerwehr eurer Kommune in den enstprechenden Verträgen verlangt.

Allgemein zu GMA (EMA/BMA) gilt:
Sind sie im Eigentum des Grundstückseigentümers, so kann jeder nach VdS zertifizierte Betrieb diesen Anschluß vornehmen.
Ist die GMA aber gemietet oder geleast, so ist in der Regel nach diesen Verträgen der jeweilige
Hersteller dafür zuständig.

Noch ein Wort zu diesem:

Mehrkosten von 120 Euro monatlich verursachen?

Als gewerblicher Kunde hat man bei den Telekommunikations-Anbietern ganz andere Möglichkeiten.
Gerade bei einer Schule dürfte sich die Ausschreibung der Telekommunikationsleistungen
lohnen, da man über das Hauptvolumen (Telefon,Internet als Flat) schon ab 4 € im Monat
an eine spezielle SIM-Karte für EMA/BMA-Anlagen kommen kann.
Und die IP-Telefon-Anschlüsse sind da shcon in der Flat mit drin.

Danke für deine Antwort, also ist bei dieser Entscheidung die zuständige Feuerwehr der 1. Ansprechpartner.
Gut zu wissen :smile:
VG, Thomas

Hallo,
wie schon von Benny angesprochen musst Du beide Anlagen getrennt betrachten.

EMA VdS Anlage Ja/Nein?
Bei Nein =freiwillig ohne Auflagen errichtete Anlage mach was Du willst.

Bei Ja kläre mit Deinem Errichter der Anlage, welche VdS Klasse Du erfüllen musst z.B.SG1 oder SG2 oder SG4 usw.
nach dieser Schadensklasse richtet sich die Aufschaltung. (Der Errichter kann auch Ausnahmen im VdS Attest aufgeführt haben.

Es muss geprüft werden was im Attest steht und dann entsprechend die Aufschaltung errichtet werden.

Beispiele:
TCP/IP bedarfsgesteuert Routineruf alle 12 Stunden oder
TCP/IP stehende Verbindung oder
TCP/IP bedarfsgesteuert Routineruf alle 12 Stunden und Redunktanz über GSM oder GPRS Routineruf ebenfalls alle 12 Stunden.
usw. usw.

Bei der BMA ist zu prüfen, ob es sich um eine aufgeschaltete Anlage handelt. Konsesionär z.B. Siemens dann musst Du in der Regel gar nichts tun. Du zahlst dann ca. 1800€ im Jahr an siemens. Siemens ist Eigenverantwortlich für diese Leitung.

Handelt es sich um eine Hauswarnanlage (Blaue Handfeuermelder) und diese sendet Brandalarm und Störung an eine externe Stelle, dann ist vorzugehen wie bei EMA beschrieben.

Schönes Wochenende