Hallo, angenommen, Familie A kauft eine neu sanierte Wohnung in einem Haus mit 8 Einheiten.
Familie A zieht am 1.8.2016 in die Wohnung. Es ist noch Sommer. Im Kaufvertrag steht, dass die Ölheizung gegen eine Gaszentralheizung ausgetauscht wird. Dies geschieht Mitte Oktober. Endlich kann dann auch die Heizung in Betrieb genommen werden, denn es wird der Familie A mittlerweile kalt (die Ölheizung war garnicht mehr an die neuen Heizkörper der Wohnung angeschlossen).
Im Februar 2016 wurden für die alte Ölheizung noch für 4.500 Euro Öl eingekauft. Die die Familie A ja nicht genutzt hat. Darf das Öl trotzdem in der Nebenkostenabrechnung der Familie A berechnet werden?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo!
Es werden ja nicht die 4.500 € Ölkosten auf die Mieter umgelegt.
Heizöl zahlt der Vermieter/Verwalter.
Es werden die Heizkosten umgelegt, üblich nach Messgeräten und z.T. nach Wohnfläche. Und darin wird natürlich nur das verbrauchte Heizöl nach der Methode (Anfangsstand Öl + Zutankung - Restbestand am Ende der Abrechnungsperiode = Verbrauchte Menge) zu den Heizkosten gezählt.
Und ihr mit Einzug August werdet daran wenig Anteil haben, da kaum Verbrauch (Warmwasser sicherlich).
MfG
duck313
Hi,
wirklich keinen Tropfen Öl genutzt?
Womit wurde denn in der Wohnung das Warmwasser erzeugt?
Falls nicht per Boiler über die eigene Stromrechnung, dann kann das warme Wasser nur von der alten Ölzentralheizung gekommen sein.
Daß die getankten Euro 4.500 nicht den tatsächlichen Verbrauch wiedergeben, hat Dir duck schon erklärt.
Was steht denn auf Deiner Abrechnung genau zu der Position Ölverbrauch? Kein Hinweis dabei, daß es sich um die Warmwasserkosten handelt?
Du kannst ja mal den Betrag hier nennen und dazuschreiben, aus wievielen Personen die Familie A besteht.
Ohne weitere konkrete Angaben ist die Frage nicht zu beantworten.
Gruß
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Da ist ein ganz ganz schlimmer Fauxpas, einen Eigentümer als Mieter zu bezeichnen.
Der WEG-Verwalter macht nur die Überweisung, „zahlen“ tut er das nicht.
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Hallo,
Warmwasser wird mit einem Stromerzeuger in der Wohnung produziert. Der neue Eigentümer bewohnt die Wohnung, sie ist nicht vermietet.
Die Brennstoffkosten betragen 3.500 Rest aus Vorjahr, zuzüglich 1.050 März 2016, abzüglich Endbestand -103 Euro (Tank wurde entfernt).
Zusätzlich wurde noch Gas in Höhe von 2.700 angerechnet.
Das wird dann als Gesamtbetrag herangezogen und verteilt.
Grüße Monetti
Familie A besteht aus 2 Personen.
Insgesamt besteht die Einheit aus 8 Wohnungen.
Da die Gasheizung erst Mitte Oktober in Betrieb genommen wurde (wie gesagt, vorher gab es in der Wohnung keine), wurden jetzt 560 Euro für die 2,5 Monate in Rechnung gestellt.
Okay. Dann ist das mit dem Warmwasser geklärt.
Ich gebe mir jetzt keine Mühe, diese etwas verwirrende Darstellung verstehen oder gar nachrechnen zu wollen (wo sind denn jetzt die ursprünglich genannten 4.500?).
Du hast die Abrechnung vor der Nase und den Lesern hier (incl. mir)
ist trotz der paar Zahlen, die Du nennst, völlig unklar, wie genau jetzt die Abrechnung aussieht.
Aber dieser Hinweis:
reicht m.E. schon aus, um Dir zu empfehlen, der Abrechnung zu widersprechen.
Mein Tip ist aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt, daß tatsächlich die Gesamtjahreskosten auf alle Parteien verteilt wurden.
Wenn sich der Verwalter uneinsichtig zeigt, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen Anwalt einzuschalten.
Auch alle anderen Nebenkosten können Dir nur anteilig ab Lastenübergang angerechnet werden. Wurde wenigstens dies berücksichtigt?
Gruß
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Guten Morgen.
Die 4500 waren gerundet:
3.500 Öl Rest aus Vorjahr
1.050 Öl Einkauf März 2016
-103 Euro Öl Gutschrift bei Tank-Entfernung
= Summe 4.447 Euro für das Öl
Dann gibt es noch einen Posten Gas auf der Rechnung
Ist es denn Rechtens, dass die Gesamt-Jahreskonsten auf alle Parteien umgerechnet werden, obwohl Familie A garkein Öl hatte? Oder zählt der Lastenübergang?
Übrigens wurde das Wasser 22,1 % als Verbrauch und 77,9 % auf Wohnfläche umgerechnet. Sehr seltsamer Verteilerschlüssel. Ist das denn zulässig?
Grüße Monetti
Kannst Du mal bitte berichten, wer die Abrechnung erstellt hat?
War das der Verwalter der WEG? Ist das einer aus den Reihen der 8 Eigentümer oder ist das eine extern beauftragte Firma?
Wie wurden denn die Heizkosten umgelegt?
Ölkosten + Gaskosten zusammen und diese Summe dann geteilt durch die Wohnflächen-Gesamt-qm, sodaß sich ein Betrag X € pro qm ergab.
Ist das so?
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Wie darf ich mir denn die Berechnung hierzu vorstellen?
Kannst Du bitte alles zu dieser Position Wasser hierhinschreiben?
Ich meine mit „alles“ genauso wie es auf Deiner Abrechnung draufsteht?
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Ooohhh, Thread ist schon zu Ende?
Nee, das ist nicht zulässig, einen Thread zu eröffnen und angesichts zweier kurzen einfachen Nachfragen zu kneifen.
Die Abrechnung hat die Hausverwaltung erstellt. Die Abrechnung selbst ist aber von der ISTA. Die Hausverwaltung hat das von der ISTA so weitergegeben.
Die Heizkosten wurden so umgelegt, wie von Dir beschrieben Gudrun.
Tut mir Leid, ich war am WE krank und nicht online.
Dies hat sich mittlerweile geklärt. Manche hatten noch keinen Zähler installiert. Nur 2 Wohnungen. Daraus ergab sich wohl diese kuriose Abrechnung…