Umtauschrecht bei Privatkauf falsche Beschreibung

Hallo zusammen,

der Käufer hat diese Woche eine Lederjacke bei der Seite „Kleiderkreisel.de“ bestellt (ist sowas ähnliches wie ebay nur ohne ersteigern sondern mit festpreisen). Die Jacke war als „Vintage Lederjacke“ deklariert und es wurde darauf hingewiesen, dass die Jacke eine offene Naht am Ärmel aufweist. Der Käufer hat sie gekauft weil er die Naht ja selbst nähen hätte können. Als der Käufer die Jacke erhalten hat sieht er, dass auch der Stoff an beiden Ärmeln gerissen ist, die Jacken Flecken und unzählige Abschabungen der oberen Lederschicht hat. Als der Käufer den Verkäufer darauf hingewiesen hat, dass dies weder in den Bildern noch in der Beschreibung ersichtlich war und der Käufer die Jacke umtauschen möchte und die zusätzlichen Portokosten von Verkäufer haben möchte, wurde dieser sehr pampig und meinte der Verkäufer nimmt sie maximal zurück aber Portokosten müsste der Käufer tragen da er unter Vintage Flecken, Abschabungen und weitere Löcher versteht und der Käufer froh sein kann, dass er sie zurücknehmen würde und dem Käufer den Kaufpreis erstattet.

Ist das rechtens dass der Käufer auf den zweimaligen Portokosten (Versand zu hin und zurück) sitzen bleibt, obwohl die Ware falsch grob falsch beschrieben wurde?

Danke schonmal für eure Hilfe

Liebe Grüße

Hallo,

„Vintage Style“ ist ein eher schwammiger Begriff und du siehst ja schon, dass hier 2 unterschiedliche Meinungen aufeinander prallen, ob Vintage richtiggehende Beschädigungen einschließt. Es gibt unter Vintage-Klamotten auch Neuware, der Begriff wird aber in der Hauptsache im Second Hand-Bereich verwendet - und da kommen eben auch Beschädigungen vor.

Es ist also einzig deine Auffassung, dass ‚grob falsch‘ beschrieben wurde - der Verkäufer hält dagegen.

Zurücknehmen muss er die Jacke innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt. Auf den Portokosten wirst du vermutlich sitzen bleiben.

Ich würde diese Kröte schlucken, froh sein, dass er nicht auch noch bei der Rücknahme Probleme macht (könnte er ja durchaus, auch wenn du faktisch im Recht bist) und gut ist.

Verbuche es unter schlechter Erfahrung und kaufe demnächst im Second Hand-Laden, wo du die Ware anfassen, drehen und wenden kannst, bevor du bezahlst. Gerade bei Waren, bei denen Fehler und Mängel zum Artikel dazu gehören KÖNNTEN und über pauschale, eher nichtssagende Begrifflichkeiten abgedeckt werden, sind Reklamationen immer schwierig.

Gruß
Kirsten

Warum?
Moin,

Zurücknehmen muss er die Jacke innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt.

Woher nimmst Du die Information dass der Verkäufer ein Händler ist?
Beschrieben wurde nur die Verkaufsplattform, auf der wohl zum grössten Teil private Anbieter verkaufen.
Also ist nix mit 2 Wochen und so…

Gruss Jakob

Ups, stimmt, da habe ich nicht richtig gelesen… hatte tatsächlich angenommen, dass es sich um einen gewerblichen VK handelt. Bei einem Kauf von Privat kann der K wirklich froh sein, wenn der VK die Jacke überhaupt zurücknimmt…