Umtauschrecht beim Kauf von Lattenrost

Hallo zusammen,

Ich habe vor 3 Monaten 2 Lattenroste bei Möbel Höffner gekauft mit den Maßen 90 x 200. Bei Warenlieferung haben wir die Artikel gewissenhaft kontrolliert. Auf dem Lieferschein waren die richtigen Maße angegeben genauso wie auf der Nylonverpackung vom Lattenrost. Als wir ca. 3 Monate später den Lattenrost aufgrund einer fertiggestellten Baustelle von der Nylonverpackung ausgepackt haben, stellten wir fest,dass auf dem Lattenrost selber die Maße 100 x 200 aufgedruckt sind. Habe ich ein Recht auf Rückgabe bzw. Umtausch und Entschädigung? Ich muss bis zur Klärung auf dem Boden schlafen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Wäre wirklich nett wenn ich ein paar schnelle Antworten von euch bekomme.

Liebe Grüße

Hallo,

ich habe insofern die Frage nicht verstanden, warum das Lattenrost erst nach 3 Monaten ausgepackt wurde…

Wurde es davor im Bettgestell benutzt und erst jetzt die Folie entfernt oder wurde es vor dem garnicht benutzt?

Grundsätzlich ist das Umtauschrecht ( im Normalfall 4Wochen ) vorbei.
Ein Reklamationsrecht hat man 6 Monate ( ab dem 7.Monat- 2Jahre ist der Kunde beweispflichtig)

Haben Sie die Verpackung ( Folie )aufgehoben? Das wäre von Vorteil.
Ich würde bei Höffner anrufen und den Sachverhalt schildern. Denke eigentlich, dass gerade so ein großer Anbieter wie Höffner, sehr kulant sein dürfte.

Entschädigung dürfte es nicht geben, aber auch da , schadet fragen nicht ;o)

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

LG Katja

Hallo,

vorab schon mal danke für die Infos.

Das Lattenrost stand 3 Monate eingepackt in der Garage weil in der Wohnung bzw. Schlafzimmer renoviert wurde. Das heißt es wurde NICHT genutzt. erst jetzt nachdem wir das Lattenrost ausgepackt haben und es auf das Bettgestell gelegt haben, bemerkten wir dass es zu gross ist. Die Nylonfolie ist natürlich noch vorhanden.

Wir haben bei Möbel Höffner angerufen und die Dame am Telefon war nicht Gesprächsbereit! Was tun jetzt?

Hallo,

wenn die Folie noch da ist, dann ist das in meinen Augen ein klarer Fall von Reklamationsrecht, dewr ja auch noch innerhalb dieser 6 Monatsfrist liegt.

Die werden sich wahrscheinlich damit herausreden wollen, dass man das bei Anlieferung hätte sehen müssen, aber anhand der Folie kann man ja belegen, dass es beim Verpacken falsch beschriftet wurde.
Da es noch immer neu und unbenutzt ist, entsteht Höffner ja kein Schaden, sie sollen es nur gegen ein Passendes ausstauschen.

Wenn diese Dame auch ein weiteres Mal nicht Gesprächsbereit ist , dann den Geschäftsstellenleiter verlangen…Letztendlich ist diese Dame auch nur ein kleines Licht und der Chef entscheidet fast immer und überall zu Gunsten der Kunden.

Ansonsten ist hier eine Adresse…ich denke, dort kann man auch nachfragen

Adresse:
Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG
Am Rondell 1
12529 Schönefeld

Telefon:
Fax:

Kreis Dahme-Spreewald
Bundesland Brandenburg

LG Katja

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich versuche nochmals Kontakt aufzunehmen!!!