Folgender Fall: neue Kinderschuhe, rosafarben und aus
Wildleder wurden einen Tag getragen. Bereits abends ist am
linken Schuh Farbe/ Wildleder abgeschürft. Darf die
Verkäuferin einen Umtausch ablehnen oder muss sie die Schuhe
tauschen?
Was kann man tun, wenn ein Umtausch verweigert wird?
seltsame ansichten werden hier vertreten…
wenn man für kinder schuhe kauft, dann geht doch ein durchscnittskäufer davon aus, dass diese bei üblichem gebrauch durch kinder nicht bereits am selben tag die farbe verlieren. man könnte sich auch vorstellen, dass kinderschuhe besonders gegen äußerlichkeiten gewappnet sein müssten.
gerade wenn wildleder bei kinderschuhen verwendet wird, kann man auf eine andere beschaffenheit als bei „plastik“-schuhen ausgehen.
natürlich kann man sich jetzt trefflich darüber streiten, ob eine übliche bzw.zu erwartende beschaffenheit iSd § 434 I Nr.2 bgb bei solchen kinderschuhen gegeben ist.
aber bei beschädigtem schuhwerk nach nur einem tag des tragens sollte man zumindest an die mängelrechte denken, §§ 434ff.
meine antwort wäre daher (ohne genaueren sachverhalt), dass im zweifel eine nacherfüllung verlangt werden kann, § 439 I bgb.
@anke: auch das widerrufsrecht nach § 312b bgb ist kein gesetzliches umtauschrecht