Umtauschrecht Risikolebensversicherung in KV

Hallo,

ch habe eine Risikolebensversicherung mit 10 jähriger Laufzeit. Diese läuft in 1,5 Jahren aus. Da ich aufgrund von Erkrankungen die in letzter Zeit aufgetreten sind wohl keine neue Risikolebensversicherung bekomme werde habe ich mich mit einer KLV ohne Gesundheitsprüfung angefreundet, das Problem ist die 3 Jährige Anlaufzeit. Nun habe ich gelesen das eine Risikolebensversicherung in eine KLV umgewandelt werden muss und dieses auch ohne Gesundheitsprüfung. Ist dieses ein Rechtsanspruch oder nur wenn es im Vertrag aufgeführt wird. Bei mir im Vertrag steht es nur ohne Gesundheitsprüfung wenn es nicht länger als die Laufzeit der RLV geht und das bringt mir ja nichts. Gibt es da einen Rechtsanspruch und wenn bitte mit §.

LG

Nein, einen Anspruch gibt es nicht. Das käme ener Verlängerung ohne Risikoprüfung gleich und das wäre zu schön.

Viel Glück

Barmer

Hallo…
eine Umstellung wäre nur möglich, wenn die betr. Option in Ihrem RLV-Versicherungsvertrag im „Kleingedruckten“ (AGB) ausdrücklich angeboten würde.
MfG  USKO
Verwaltungsfachwirt