Hallo,
ch habe eine Risikolebensversicherung mit 10 jähriger Laufzeit. Diese läuft in 1,5 Jahren aus. Da ich aufgrund von Erkrankungen die in letzter Zeit aufgetreten sind wohl keine neue Risikolebensversicherung bekomme werde habe ich mich mit einer KLV ohne Gesundheitsprüfung angefreundet, das Problem ist die 3 Jährige Anlaufzeit. Nun habe ich gelesen das eine Risikolebensversicherung in eine KLV umgewandelt werden muss und dieses auch ohne Gesundheitsprüfung. Ist dieses ein Rechtsanspruch oder nur wenn es im Vertrag aufgeführt wird. Bei mir im Vertrag steht es nur ohne Gesundheitsprüfung wenn es nicht länger als die Laufzeit der RLV geht und das bringt mir ja nichts. Gibt es da einen Rechtsanspruch und wenn bitte mit §.
LG