Guten Tag,
ich würde gerne wissen wie eine Umwandlung erfolgen kann?
Ja und ob sie sinnvoll ist?
siehe hierzu weiter unten.
Also ich bekomme eine Telerwerbsminderungsrente unbegrenzt!
Nun möchte ich diese umwandeln lassen in eine Vollrente auf
Grund eines Urteils vom Sozialgericht Saarbrücken!
Was ungefähr aussagt wenn man absolut keine Chance auf dem
Arbeitsmarkt hat…
Wenn diese Auslegung stimmt bist du eigentlich zu 100% arbeits- und somit zu 100% erwerbsunfähig.
Gibt es die ständige Befristung der Vollrente auch bei
„irrreperablen“
Problemen sprich Wirbelsäulenversteifungen udgl. ?
Ja, bei mir waren es massive Schäden an der gesamten Wirbelsäule, ebenfalls nicht mehr zu beheben. Dann gibt es keine Befristung der Rente, sie wird für immer gewährt, und die in dieser Situation nicht gerade sinnvollen, ständigen Neuuntersuchungen, jährlich oder alle zwei Jahre entfallen.
Wird die Vollrente dann genau so gekürzt wie eine Teilrente
wenn die Berufsgenossenschaft eine kleine Unfallrente bezahlt?
wahrscheinlich, siehe weiter unten.
Ich weis nicht wenn ich die Vollrente beantrage ob ich dann
genau so dastehe wie vorher sprich durch die Kürzung der Rente
(bei zusammentreffen von zwei Einkommen 70 Prozent…).
Im Umkehrschluss lohnt eine Beantragung der Vollrente in so
einem Fall? Im Moment liegt mein Einkommen bei 45 Prozent des
Durchschnittseinkommen (vor dem Arbeitsunfall) was die
Berufsgenossenschaft errechnet hat!
Die Beantragung der vollen Erwerbsminderungsrente, also 100% kann sich lohnen, weil du dann für mehr Ausfallzeit (Arbeitszeit) entschädigt wirst. Angenommen du bist jetzt 50% erwerbsgemindert, dann ist die Rente bei 100% Minderung entsprechend höher. Außerdem wirken sich diese höheren Zahlungen später auch auf die Altersrente aus.
Danke…
Wenn dir das Sozialgericht bereits bestätigt hat, daß du auf dem Arbeitsmarkt keinerlei Arbeit bekommen kannst, könnte das bedeuten, daß du in Wirklichkeit schon zu 100% erwerbsunfähig bist. Die Staffelung, bis etwa 2000 war: mindestens für 6, 5, 4, 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein. Zunächst würde ich daher mal versuchen die Erwerbsunfähigkeit auf VOLL durchzudrücken. Die Berufsgenossenschaft wird sich dagegen wehren. Also noch ein Verfahren vor dem Sozialgericht, als Grundlage könnte das bereits ergangene Urteil dienen. Das von einem Anwalt prüfen lassen, der auf Sozialrecht spezialisiert ist. Ich war voll Erwerbsunfähig, die BfA behauptete das Gegenteil, im Prozeß gewann ich, als ich später die Umwandlung in die BfA Alters-Rente beantragte (ging erst ab 60) bekam ich so die volle Rente und diese war etwas höher als die ErwUnfähRente.
Beim Arbeitsamt können manche Sachbearbeiter oft guten Rat geben, weil sie dann einen Arbeitslosen weniger haben und dir Tips geben an wen du dich wenden kannst, um weitere Informationen zu bekommen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei LVA und BfA richtet sich nach Dauer und Höhe der Beiträge, die bisher eingezahlt wurden, bei zu geringer Rente können evtl. kleine Zuschläge hinzu kommen. Ob die Zuschüsse der BG dann die Rente mindern, dürfte auch davon abhängen, wie hoch diese ausfallen würde. Eine Rolle spielt auch das Lebensalter (ich bekam die Erwerbsunfähikeitsrente ab 56), je jünger man ist, umso schwieriger wird es seine Ansprüche durchzusetzen.
Für Rentenfragen sind die ehrenamtlichen Rentenberater der LVA/BfA eine gute Anlaufstelle, sie kennen sich sehr gut aus, arbeiten kostenlos, nehmen sich Zeit und sind nicht befangen, d.h. sie geben auch Rat, der der Ablehnungshaltung der LVA/BfA widerspricht.
Viel Glück,
Cantate