Hallo zusammen,
ich hätte gerne eure Meinung zu einem Fall, über welchen ich mir Gedanken mache. Der Fall ist eine langjährig bestehende WEG bestehend aus 4 Parteien.
Eine Partei ist im Besitz des Untergeschosses des Hauses, welches laut Teilungserklärung und Grundrisspläne und Teilungserklärung aus beispielsweise 50 qm Wohnfläche zzgl. zwei Garagen und zwei Kellerräumen besteht.
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Angenommen beim Bau des Hauses wurde auf die zwei Garagen verzichtet und statt dessen mehr Räume in dieser Wohnung geschaffen, welche früher ausschließlich als Büroräume benutzt wurde.
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Angenommen die Büroräume wurden komplett zu Wohnräumen gewandelt
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Angenommen die beiden, laut Teilungserklärung, „Kellerräume“ wurden ebenfalls zu Wohnraum gewandelt.
Als Resultat dieser drei Annahmen wurde ein Wohnraum mit einer Größe von 150qm geschaffen, was dem dreifachen Wert der Teilungserklärung entspricht.
Der Verteilschlüssen der WEG-Kosten entspricht den Mieteigentumsanteilen laut Teilungserklärung was bedeutet, dass diese Wohnung auch nur 1/3 der umlagefähigen Kosten (zzgl. des fixen Heizkostenanteils nach Wohnraum) bezahlt.
Welche Möglichkeiten hat die WEG?
Der Mieteigentumsanteil und Stimmrechtsanteil selbst kann nur schwer angepasst werden da im Grundbuch verankert aber kann die WEG eine Neuausrichtung des Verteilschlüssels auf die aktuell herrschende Wohnraumfläche jeder der Einheit verlangen?
Wie ist mit bereits zuwenig bezahlten Kosten all der Jahre zu verfahren?
Angenommen es sei erst kürzlich eine Sanierung von 200.000 EUR angestanden an welcher die betroffene Partei alleine knapp 20.000 EUR zu wenig bezahlt hat aufgrund des „fehlerhaften“ Verteilschlüssels.
Vielen Dank
MfG