Servus,
das ist grundsätzlich richtig, aber ich täte dafür nicht das selbe Konto nehmen.
Der „Umweltbonus“ ist (beim Überschussrechner) Einnahme bzw. (beim bilanzierenden Kaufmann) Ertrag in dem Moment, wo die Zahlung eintrifft bzw. wo der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Beim bilanzierenden Kaufmann wird die Leasingsonderzahlung aktiv abgegrenzt, sie steht also von vornherein auf einem anderen Konto als die Leasingraten. Man kann zwar das Aufwandskonto für die Leasingraten mit dem Zuschuss unmittelbar entlasten, das verstößt nicht gegen das Verrechnungsverbot, aber klarer und besser nachvollziehbar wird das, wenn man dem Umweltbonus ein separates Konto widmet, z.B. # 6560 und # 6561 im SKR 04.
Beim Überschussrechner wird die Leasingsonderzahlung erst ab einer (ungewöhnlichen) Leasingdauer von 5 Jahren aktiv abgegrenzt, d.h. sie ist normalerweise Betriebsausgabe in dem Jahr, in dem der Leasingvertrag beginnt. Trotzdem täte ich auch hier zwei verschiedene Konten w.o. nehmen, die dann erst in der Überschussrechnung zu einer Position zusammengefasst stehen. Auf diese Weise bleibt die Chose mühelos und ohne Rumrechnerey klar und nachvollziehbar.
Schöne Grüße
MM