Umweltrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ein Freund von mir, Künstler, hat in einem Gebirgsbach Installationen geschaffen. Sie sind aus Müll gefertigt, die dieser Bach massenhaft mit sich führt. Um sie zu schaffen, nahm er die einzelnen Müllstücke in sein Atelier mit, bearbeitete sie dort, und brachte sie zurück zum Bach, um sie dort an prominentem Ort (auf riesigen Eisen-Stelen, die von der Gemeinde zwecks Hochwasserschutz einbetoniert wurden) zur Schau zu stellen. Der Titel des Kunstwerkes („Der Mensch, der Müll und sein Bach“) ist dabei gut zu lesen. Das Ganze ist für verschiedene Einheimische, u.a. den Grundbesitzer, äußerst provokant und mein Freund wurde massiv angegriffen und „mit Klage vor dem Landratsamt“ bedroht.
Meine Frage: Ist er als Konzeptkünstler, der sein Werk bewußt nur aus Müll aus der Umwelt her-, und dann IN DIESER UMWELT ausstellt, dabei angreifbar, z.B. als Umweltverschmutzer, weil er den Müll nach dessen Entfernung und Bearbeitung ja wieder in die Umwelt einfügt, sie also strengenommen nun seinerseits verschmutzt?
Für alle Antworten herzlichen Dank
Warrigal

Liebe/r Warrigal,
eine tatsächlich interessante Frage - wann verliert der Müll seinen Charakter als Abfall und wird zur Kunst? Wenn es nämlich Kunst ist, und kein Abfall, dann greift wohl auch das Abfallrecht nicht mehr. Ob jeder dulden muss, dass Kunst auf seinem Grundstück ohne Genehmigung installiert wird, sei mal dahingestellt.
Mehr als diese Allgemeinplätze kann ich Dir aber leider auch nicht bieten. Ist wohl nicht exakt mein Fachgebiet. Ich wünsche mehr Erfolg bei anderen Experten!
Gruß
Schwertchen

Und nochmal … siehe oben!