Hallo,
Folgendes Problem: Fahrzeug wurde in der Umweltzone abgestellt ohne dass eine Plakette angeklebt war. Also bekam der Halter laut Amt angeblich eine Aufforderung den Fahrer zu benennen.Deshalb angeblich weil tatsälich nichts ankam, Jedoch war nach dem verbotenen Parken schon ein knöllchen am Wischer, daher ist bekannt worum es geht. In dem „Erinnerungsschreiben“ der Behörde, dass heute ankam steht nämlich garnichts von besagtem Verstoß. Es wird nur eindringlich aufgefordert den Fahrer zu bennen und auf das erste Schreiben verwiesen.
Nun die eigentliche Frage, kann die Behörde wenn man nichts zurücksendet die Reguläre Strafe gegen den Halter verhängen (1 Punkt insg. ca. 85€) oder geht das grundsätzlich nicht? Falls nein bleibt ja im Prinzip nur die Variante Verfahrenskosten gegen Halter = ca. 25€ und kein Punkt oder kann sich Jemand ernsthaft vostellen, dass deswegen (sonst keine Punkte etc.) ein Fahrtenbuch auferlegt wird? Geht natürlich darum dass das auf jeden Fall vermieden werden soll.
Bevor Jemand den Fahrer des Völker-Mords bezichtigen will und es dahin gehend abdriftet: Das Fahrzeug hätte eigentlich eine grüne Plakette…
Vielen Dank für eure Antworten