Ich habe jetzt schon mehrfach im Internet gelesen, dass das Umziehen beim Arbeitgeber als Arbeitszeit dient. Es soll ja auch bestimmte Urteile dazu geben; Beispiel: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. September 2012, Az.: 5 AZR 678/11 bzw. 2015 Az. 9 Sa 425/15.
Wir selbst müssen bei uns arbeitsspezifische Kleidung anlegen, die klar berufsbezogen ist. Fängt die Frühschicht um 6 Uhr an, befinden sich alle Mitarbeiter bereis in der Werkhalle. Mit dem Umziehen wird um 5.45 Uhr begonnen und dann wird zur Maschine gegangen. Bei Feierabend um 14 Uhr schaffe ich es nicht vor 14.15 Uhr an der Stempeluhr zu sein. Im letzten Sommer war es so warm, dass man eigentlich auch nach Feierabend dort hätte duschen müssen, aber es gibt klar zu wenig Duschen für alle Mitarbeiter. So habe ich dann den Bus vollgestunken ;-(
Mir reicht es jetzt! Ich möchte dagegen vorgehen, kann aber nicht zum Betriebsrat gehen und möchte mir auch keinen Anwalt nehmen, da ich dann ja der namentlich bekannte Sündenbock bin!. Der Betriebsrat ist mit dem Chef befreundet und ich habe nur einen befristeten Vertrag.
Gibt es keine übergeordnete Stelle bei der ich mich anonym beschweren kann? Was ist mit den Gewerkschaften? Was ist mit irgendwelchen Aufsichtsbehörden? Ich möchte meinen Namen aber auf gar keinen Fall nennen, sonst bin ich fällig!!!
Ach ja, ich habe jetzt seit 9 Monaten in dem Loch malocht, kann ich auch rückwirkend meine Umziehzeit noch gutgeschrieben bekommen bzw. bezahlt bekommen?