Umziehen ist Arbeitszeit! Wie setze ich das beim Arbeitgeber durch?

Ich habe jetzt schon mehrfach im Internet gelesen, dass das Umziehen beim Arbeitgeber als Arbeitszeit dient. Es soll ja auch bestimmte Urteile dazu geben; Beispiel: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. September 2012, Az.: 5 AZR 678/11 bzw. 2015 Az. 9 Sa 425/15.

Wir selbst müssen bei uns arbeitsspezifische Kleidung anlegen, die klar berufsbezogen ist. Fängt die Frühschicht um 6 Uhr an, befinden sich alle Mitarbeiter bereis in der Werkhalle. Mit dem Umziehen wird um 5.45 Uhr begonnen und dann wird zur Maschine gegangen. Bei Feierabend um 14 Uhr schaffe ich es nicht vor 14.15 Uhr an der Stempeluhr zu sein. Im letzten Sommer war es so warm, dass man eigentlich auch nach Feierabend dort hätte duschen müssen, aber es gibt klar zu wenig Duschen für alle Mitarbeiter. So habe ich dann den Bus vollgestunken ;-(

Mir reicht es jetzt! Ich möchte dagegen vorgehen, kann aber nicht zum Betriebsrat gehen und möchte mir auch keinen Anwalt nehmen, da ich dann ja der namentlich bekannte Sündenbock bin!. Der Betriebsrat ist mit dem Chef befreundet und ich habe nur einen befristeten Vertrag.

Gibt es keine übergeordnete Stelle bei der ich mich anonym beschweren kann? Was ist mit den Gewerkschaften? Was ist mit irgendwelchen Aufsichtsbehörden? Ich möchte meinen Namen aber auf gar keinen Fall nennen, sonst bin ich fällig!!!

Ach ja, ich habe jetzt seit 9 Monaten in dem Loch malocht, kann ich auch rückwirkend meine Umziehzeit noch gutgeschrieben bekommen bzw. bezahlt bekommen?

Hallo,
Du moechtest ohne Auffallen dem Arbeitgeber jedes Jahr ab jetzt 110ooo Euro zusaetzliche Kosten auflasten?
(200 Tage im Jahr; 0,5 Stunden am Tag, 50 Euro pro Stunde, 20 Mitarbeiter)
Kostenlos duschen kannst Du dort auch ne Stunde spaeter, oder? Gibts Vereinbarungen, unterschiedliche Uhrzeiten zu arbeiten, heute laenger, morgen kuerzer?
Gruss Helmut

Hallo,

dir ist aber schon bekannt, das es genügend Betriebe in D und auch der Welt gibt, wo genau
das Umziehen zur Arbeitszeit zählt und mit bezahlt wird ??

Außerdem verbreite hier keine Horrormärchen von Kosten, denn in vielen Betrieben
werden für das Umziehen am Anfang/Ende der Schicht je 5 Minuten berechnet.
252 Arbeitstage a 0,1 Stunde sind 42 Stunden mal 40 € sind lächerliche 1.680,- € im Jahr.

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Ausschlaggebend ist die Arbeitszeitordnung die du bei Vertragsbeginn unterschrieben hast.
Wenn dir die Arbeitszeitordnung nicht gefällt und so verstehe ich deine Frage rate ich dir dringend die Stelle auch befristete zu kündigen.

MfG kheinz

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Hallo,

wir sind im Jahre 2016, die Arbeitszeitordnung gibt es shcon laneg nicht mehr.

Und die konnte man auch nicht unterschreiben weil das eine Rechtsverordnung war.

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Moin

Bist Du denn in einer Gewerkschaft? Deren Engagement beschränkt sich üblicher Weise auf ihre Mitglieder. Zuständige Aufsichtsbehörden sehe ich hier nicht, da es sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Problem handelt oder Schwarzarbeit und dergleichen

Im Prinzip ja, aber nur wenn Du klagst: http://www.sueddeutsche.de/karriere/landesarbeitsgericht-duesseldorf-umziehen-ist-teil-der-arbeitszeit-1.2593678.

Siehst Du denn Chancen in eine Festanstellung übernommen zu werden? Dann könntest Du bis dahin noch stillhalten. Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag wird man Dich nicht ganz so leicht wieder los. Das man auch dann versucht Dich wieder los zu werden kann natürlich passieren. Grundsätzlich ist es in einem solchen Fall immer besser mit mehreren Kollegen zusammen solch ein Klage anzuleiern. Wenn genug Leute aufmucken kann man den Arbeitgeber auch ohne Klage unter Druck setzen die Arbeitsverträge entsprechend zu ändern.

Ansonsten kann ich nur empfehlen Dich nach einem anderen Job umzusehen.

Gruß
Grin

Hallo,
Du argumentierst unlogisch
oben fragst Du nach 2x 15 Minuten, und hier konterst Du mit 2x 5 Minuten. Laus ueber die Leber gelaufen, selber unzufrieden egal wo mit oder was ist los? Mir Horrorzahlen vorwerfen und selber a-sozial denken, nur den eigenen Vorteil im Blick. Wenn der Arbeitgeber etwas aendern wuerde, dann tut er das nicht fuer einen sondern eher sozial fuer alle.

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Hallo,

wie wäre es, wenn du dir jeden Beitrag einmal in Ruhe durchlesen würdest ??
Denn das:

Du argumentierst unlogisch
oben fragst Du nach 2x 15 Minuten, und hier konterst Du mit 2x 5 Minuten.

Ist vollkommen falsch, nicht ich habe über 15 Minuten gesprochen, sondern dakiha,

Meine Antwort bezog sich auf dein Horror-Szenario.

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Ok,
15 Minuten waren die urspruengliche Frage und DU kommst dann mit 5 Minuten. Mit welcher Begruendung reduzierst Du auf ein Drittel der Zeit, und auf a-soziale Einzelperson-Rechnung. Doch Laus…

Lesen ist wohl nicht deine Stärke ??

Denn deine Frage:

Mit welcher Begruendung reduzierst Du auf ein Drittel der Zeit

habe ich in meinen Ursprungsbeitrag bereits erläutert:

Außerdem verbreite hier keine Horrormärchen von Kosten, denn in vielen Betrieben
werden für das Umziehen am Anfang/Ende der Schicht je 5 Minuten berechnet.

Auch das

und auf a-soziale Einzelperson-Rechnung.

ergibt sch aus der Ursprungsfrage, in der nämlich überhaupt keine Angaben zu der MA-Anzahl in dem Betrieb gemacht werden.