Umzug in den Landkreis

Meine Familie und ich ziehen zum Ende diesem schuljahr von Oldenburg(olb) nach wildeshausen was im Landkreis von Oldenburg liegt. Meine Tochter die derzeit auf eine schule in Oldenburg geht möchte nicht wechseln aber ich bin mit nicht sicher ob sie ueberhaupt auf der schulebleiben darf denn in wildeshausen ist auch ein Gymnasium ist. Also meine Frage darf sie bleiben ?

Hallo!

Leider kenne ich mich jetzt mit der Situation in Ihrem Bundesland nicht genau aus. Generell ist es aber so, dass es Schulkreise nur für Grund- und Hauptschulen gibt. Ein Gymnasium ist meines Wissens immer Wahlschule. Es kann sein, wenn zu viele Schüler angemeldet sind, dass keine Neuen aus anderen Gebieten aufgenommen werden. Ich denke aber, wer bereits die Schule besucht, muss sie auf keinen Fall verlassen.

Um sicher zu gehen, würde ich möglichst rasch mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid

JA!!!
Gruß
Karlo

Hallo,
ich bin sicher, dass ihre Tochter bleiben kann. Nur beim Besuch der Grundschule ist die Wohnadresse als Einzugsgebiet entscheidend. Danach haben sie die freie Schulwahl.
MFG Jan Werner

Hallo!
Ich weiß nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Bei uns in Sachsen-Anhalt müssen die Eltern an die Schule einen formlosen Antrag stellen, wenn sie durch Umzug das Schuleinzugsgebiet verlassen.In diesem Fall kann das Kind an seiner Schule verbleiben. Allerdings muss man einen evtl.Verzicht auf Fahrtkostenersatz in Kauf nehmen!

So viel ich weiß, gibt es keine automatische Überführung in eine andere Schule, wenn man umzieht. Dafür sind die Lebensumstände viel zu unterschiedlich. Wenn es möglich ist, dass die Tochter rechtzeitig zur alten Schule kommen kann - und man die zusätzlichen Kosten tragen kann, ist der Umzug kein Grund, die alte Schule aufzugeben.
Außerdem hat die neue Schule nicht automatisch die Pflicht, den Schüler aufzunehmen. Ob dies überhaupt möglich ist, müßte im Gespräch mit der neuen Schulleitung entschieden werden.
Gruss Siegfried

Hallo,

bei uns in NRW wäre das kein Problem.
Schätze in Ihrem Bundesland gibt es auch eine freie Schulwahl. Normalerweise kann auch nach einem Umzug ein Kind auf der bisherigen Schule verbleiben.
Exakt Auskunft geben, kann darüber das zuständige Schulamt.
Anders schaut es dann aber mit der Fahrkostenerstattung aus. Unter Umständen kann es sein, das die Eltern für die Mehrkosten aufkommen müssen, wenn der Schulweg deutlich länger ist. Das aber würde ich dann vor Ort abklären.

Viele Grüße
Tina

Das kommt auf die Schule drauf an, glaub ich.

aber für solche fragen bin ich nicht zuständig.

Hallo Joe-Päd,
im Grundsatz gibt es für alle Schulen Einzugsbereiche, so dass alle Schüler, die in einem Einzugsbereich einer Stadt oder eines Landkreises wohnen, verpflichtet sind, die Wohnortschule zu besuchen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn besondere pädagogische oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Diese Gründe müssen aber besonders schwerwiegend sein, sonst erkennt die Schulbehörde sie nicht an. In vielen Fällen hat es geholfen, wenn die Eltern sich an die Schulleitung der bisherigen Schule wenden und diese sich bereit erklärt, den Schüler weiter zubeschulen. Vielleicht stimmt sich der Schulleiter mit dem Schulleiter der Wildeshauser Schule ab, so dass die Lösung akzeptiert wird. Ein Problem sind die Kosten der Schülerfahrkarten. Der Landkreis Oldenburg wird möglicherweise nicht bereit sein, die Schülerfahrkosten nach Oldenburg zu übernehmen, wenn ein Gymnasium am Wohnort zur Verfügung steht.
Versuchen Sie Ihr Glück und viel Erfolg
Wilhelm Habermalz