Hallo allerseits,
die folgende Frage richtet sich an alle, die berufsbedingt in die Schweiz gezogen sind.
Ich ziehe Januar 2013 in die Schweiz, wo ich in einem angestelltenverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sein werde. Mein altes Beschäftigungsverhältnis erlischt also am 31.12.2012.
Zur Zeit bin ich gesetlich pflichtversichert (ebenfalls als angestellter).
Muss ich meine jetzige Krankenversicherung kündigen- oder passiert dies automatisch mit Ende des Beschäftigunsverhältnisses in Deutschland?
Vielen Dank für eure Antworten!