Umzug in die Schweiz-GKV kündigen?

Hallo allerseits,

die folgende Frage richtet sich an alle, die berufsbedingt in die Schweiz gezogen sind.

Ich ziehe Januar 2013 in die Schweiz, wo ich in einem angestelltenverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sein werde. Mein altes Beschäftigungsverhältnis erlischt also am 31.12.2012.

Zur Zeit bin ich gesetlich pflichtversichert (ebenfalls als angestellter).

Muss ich meine jetzige Krankenversicherung kündigen- oder passiert dies automatisch mit Ende des Beschäftigunsverhältnisses in Deutschland?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hi Zara…

der AG wird Sie abmelden, aber ich würde mich bei der Kasse melden da Sie ja bestimmt nicht am 31.12. Deutschland verlassen .
Gruß

Hallo,

es ist nicht so einfach Ihne Frage zu beantworten…

Eine Frage. Verlassen Sie Deutschland für immer?

Gruß Sergij Titarcuk

Gruß

Vielen Dank für die Antwort!

Ich werde zum 1. Januar in die Schweiz ziehen- dann beginnt auch mein neues Arbeitsverhältnis- passt also genau.

Sicherlich nicht für immer- aber auf unbestimmte Zeit.

Gruerzi wohl
leider kann ich ihnen da nicht helfen,
liebe grüße und eine schöne Zeit in der Schweiz.
Adieu Stefan

hallo, ich habe meiner KV damals eine Mitteilung geschickt, ging alles problemlos. am besten kurz telefonisch bei der Krankenkasse nachfragen.

gina

hallo, ich habe meiner KV damals eine Mitteilung geschickt, ging alles problemlos. am besten kurz telefonisch bei der Krankenkasse nachfragen.

wenn Sie ins Ausland ziehen,(Hauptwohnsitz), koennen Sie die dt KV nicht behalten.

gina

Hallo,

der AG in Deutschland meldet Dich von der KK beitragsmäßig ab. Trotzdem solltest Du Dich mal per Anruf bei Deiner KK erkundigen, ob Du noch was erledigen musst, denn ich glaube, die Abmeldung ist nötig. Bei mir war es nach der Rückkehr so, dass ich wieder in die KK musste, in der ich vor dem Auslandsaufenthalt war. Ich hatte mich nicht für die Zeit abgemeldet, da ich nur temporär dort war, also keinen Daueraufenthalt.
In der CH wirst Du durch den AG bei Deiner KK Deiner Wahl zwecks Beiträge gemeldet.

Gruß Nico

Hallo,

durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sich daraus ergebende Abmeldung Deines Arbeitgebers zum 31.12.12 ist auch das Versicherungsverhältnis bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse beendet. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Die künftige Versicherung wird ab 1.1.2013 in der Schweiz durchgeführt. Ich würde jedoch Deine alte Krankenkasse darüber informieren, dass Du künftig in der Schweiz arbeitest, weil dies unnötige Anfragen der alten Krankenkasse erspart.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Frankie

Hallo!
Also ich bin vor 6 Jahren in die Schweiz gezogen und ich meine ich habe mich um nichts kümmern müssen. Aber frag doch lieber direkt bei deiner KK nach. Das ist doch der sicherste Weg.
Viel Spass und Erfolg in der schönen Schweiz. Also ich will nicht mehr weg:smile:

Hallo,
wenn Sie die neue Krankenversicherung in der Schweiz haben, werden Sie aufgefordert, das Kündigungsschreiben der deutschen Versicherung beizubringen.
Andererseits können Sie direkt die deutsche Krankenkasse kündigen.
Meines Wissens geht das nicht automatisch.
Wenn Sie allerdings Grenzgänger sind, müssen Sie sich in einer schweizer Krankenkasse anmelden, verbleiben aber in der deutschen Kasse.
Klingt etwas umständlich, ist es aber nicht.
Sie haben Ihre Karte wie bisher, zahlen aber in die schweizer Kasse ein. Da jetzt die Praxisgebühr wegfällt, ist alles wie bisher.
Sollten Sie allerdings eine grössere „Sache“ haben, wie z.B. Operation o.ä., müssen Sie dies zwecks Kostenübernahme in der schweizer Kasse anmelden.
Sie haben in der Schweiz jegliche Möglichkeiten für Zusatzversicherungen, z.B. Zuzahlung bei Sehhilfe, ausserkantonale Behandlung, Privat- oder Halbprivatversicherung, Heilpraktiker u.a.
Mit freundlichem Gruss GuJo

Hallo

Du mußt nicht kündigen, dein Arbeitgeber meldet Dich ab.
Deiner Krankenkasse hilft es aber wenn Du kurz anrufst und sagst, dass Du jetzt in die Schweiz gehst. Ist aber kein Muß.
Alles Gute

Hallo

Du musst Dich selber abmelden. Aber ich glaube, du musst die Abmeldebescheiniung von Deutschland und die Anmeldebescheinigung Schweiz mit abgeben bzw. nachreichen. Ruf doch am Besten mal bei Deiner Krankenkasse an und frag nochmal nach, was sie für eine Abmeldung brauchen.
Du musst dich dann auch in der Schweiz selbst um eine Krankenkasse kümmern. Bei comparis.ch kannst du die Preise vergleichen. Die Grundversicherungsleistungen müssen alle Kassen gleich abliefern, obwohl die Kassen verschieden hohe Beiträge haben.

vg
marion

Hi,

  1. erstmal wird Ihr Arbeitgeber Sie bei der GKV abmelden somit haben Sie keine Krankenversicherung in Deutschland.

  2. Sie müssen dann die Abmeldebestätigung vom Rathaus an die GKV senden.

Achtung! OHNE Abmeldebestätigung wird Mitgliedschaft bei GKV weiterbestehen. Sie wechseln von Pflichtmitgliedschaft zu Freiwillige Mitgliedschaft (Beitrag ab 140,- bis 620,-€)

  1. Ihr neuer Arbeitgeber in der Schweiz meldet Sie ein. Die haben eine Bürgerversicherung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Sicherlich nicht für immer- aber auf unbestimmte Zeit.

Hallo Zarathustra,

sorry für die sehr verspätet Antwort.

Dein AG wird dich hier in Deutschland bei der Krankenkasse abmelden. Du brauchst nichts extra unternehmen.
Aber Du kannst deiner Krankenkasse kurz trelefonisch mitteilen, dass du nicht mehrin Deutschland wohnst. Denn deine Kasse wird dich nach der Abmeldung des Arbeitgebers auf jeden Fall anschreiben.

Du kannst also durch deine kurze tel. Auskunft viel bürokratischen Aufwand für die Kasse verhindern.

viele Grüße und hoffe Su hast dich in der neuen Umgebung erfolgreich eingelebt.
sigi-der-schwabe