Hallo,
Hallo, meine knapp 90jährige alleinstehende Tante liegt seit
einem Sturz im Krankenhaus.Sie wird danach sofort ins
Altenheim kommen und nicht mehr in ihre eigene Wohnung
zurückkehren.
Da Du nur von einem Sturz schreibst (schlimm genug) und nicht auch noch von Demenz:
Auch nach einem Sturz ist ein Mensch noch voll geschäftsfähig.
Von daher brauchst Du eine Vollmacht von Deiner Tante, wenn Du für sie Rechtsgeschäfte rechtswirksam tätigen willst.
Sie wohnte in einer Wohnung einer Bau-GmbH wo
sie vierteljährich ihre Nebenkosten zahlte. Was ist bezüglich
der Wohnung alles zu tun und was muss ich noch alles erledigen
?
Die Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag. Auf den Internetseiten von vielen Heimen findest Du Checklisten, was alles zu erledigen ist im Hinblick auf Wohnungskündigung und Abmeldungen / Ummeldungen vor einem Umzug ins Heim. Auch die großen Wohlfahrtsverbände (Rotes Kreuz, Diakonie etc.) haben solche Checklisten auf ihren Internetseiten.
Solltest Du in Deinem Ursprungsposting vergessen haben zu erwähnen, daß bei Deiner Tante Alzheimer / Demenz eine Rolle spielt, dann gilt folgendes:
Dann ist der Mensch zuständig, der vom Amtsgericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt ist und zu dessen Aufgabenkreis das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ gehört.
Achtung : Selbst wenn Du als Betreuer über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Aufgabenkreis verfügst kannst Du nicht einfach so die Wohnung des Betreuten kündigen, denn:
Bei allen Tätigkeiten, wo es einen Interessenkonflikt zwischen Betreuer und Betreuten geben kann, ist das Amtsgericht einzuschalten. Das ist im Fall der Wohnungskündigung der Fall, denn theoretisch könntest Du Dir dadurch Vorteile für Dich verschaffen.
Bist Du also Betreuer, dann wende Dich umgehend schriftlich an das für die Betreuung zuständige Amtsgericht. Dort wird dann ein Verfahrenspfleger eingesetzt. Dieser nimmt dann mit der Betreuerin / dem Betreuer und dem Betreuten Kontakt auf, verschafft sich Einblick in die Sachlage d.h. will wissen, warum die Wohnung gekündigt werden soll.
Das geht relativ schnell - eine Woche bis 10 Tage. Wenn Du dann einen positiven Bescheid bekommst, dann kannst Du als Betreuer die Wohnung kündigen.
Alles Gute und viele Grüße
Iris