Umzug - neuer Mieter - Stromzähler Verwechslung

Hallo an alle,

weiss nich ob das das richtige Board is, in Mietrecht passts meiner Ansicht nach auch nich unbedingt, bitte ggf verschieben :smile:

Also, folgender Sachverhalt beschäftigt mich:

angenommen Mieter R zieht aus.
Es existiert ein Übergabeprotokoll an den Vermieter V, in dem Nr des Stromzählers steht und Zählerstand

Nachmieter J zieht ein. Er meldet sich auch sofort beim Stromversorger S an. Allerdings wurde ihm vom Vermieter der falsche Zählernr genannt (im Keller sind die Beschriftungen völlig irreführend)

Also meldet sich Nachmieter falsch an. So weit so gut. Dann vergeht vielleicht sagen wir mal 1 Jahr.

Vermieter V bekommt einen aufgeregten Anruf von (Vor)Mieter R. R behauptet, er zahle seit Auszug weiterhin den Strom des NAchmiters J. R ist stinksauer und behauptet NAchmieter J hätte sich nicht angemeldet. Hat er aber wie gesagt die falsche Zählernummer angegeben.

Vormieter R hat offensichtlich seinen Stromanschluss selbst nicht gekündigt! Offensichtlich hat er auch die Einzugsermächtigung des Stromversorgers nicht widerrufen. Und das merkt er erst nach fast 1,5 Jahren.

Nun will er das Geld von J zurück.

Gleichzeitig zahlt Nachbar O seit Einzug des NAchmieters J keinen Strom mehr. Denn offensichtlich wurde O durch die Anmeldung von J an dem falschen Stromzähler ( der den O bereits 4 Jahre innehatte und für den er auch gezahlt hat) „abgemeldet“. Da O auch Gas vom Anbieter S bezieht bekommt er weiter Rechnungen und ihm fällt nicht auf, dass darauf kein Strom mehr berechnet wird.

So, also hat Vormieter R den Strom bezahlt, den Nachmieter J bezogen hat, weil der Anschluss weder von R gekündigt wurde, noch J sich darauf angemeldet hat.

NAchmieter J hat somit den Strom, den O bezogen hat bezahlt.
O hat gar keinen Strom bezahlt, da er durch die Anmeldung des J auf seinen Stromzähler "rechnungstechnisch abgemeldet " war.

So, wer hätte dann welche Ansprüche gegen wen woraus?

Eigentlich müsste sich doch jeder an seinen Vertragspartner halten. D.H R müsste versuchen von Stromversorger S sein Geld zurückzubekommen. J muss Einspruch erheben und seine richtige Rechung verlangen von S und ggf nachzahlen oder was rausbekommen. Uns S müstte O eine NAchberechnung stellen.

Aber S hat ja sein Geld bekommen. Er wird den Teufel tun und R sein Geld zurückgeben und warten, ob er das Geld von O irgenwann bekommt.

Wie kann es sein, dass O nichts tut, also nicht kündigt, dadurch dass J sich aber auf Os Zähler anmeldet der Vertrag offensichtlich beeendet ist (zumindest zahlt er nix mehr).

War R verpflichtet zu kündigen und guckt jetzt in die Röhre?

Gibt es Ansprüche von R und J und O untereinander und wenn ja woraus?

O müsste ja ggf nachzahlen. Er kann aber nicht - was ist mit Ratenzahlung?

Stromanbieter S will sich raushalten.

Hoffe auf kluge Köpfe und tolle Antworten

Hallo

etwas verzwickt - anscheinend hat hier jeder nicht richtig kontrolliert, komisch, dass keiner merkt, dass er für etwas zahlt was er nicht mehr nutzt und andere zahlen nix und nutzen doch.

Da es hier um mehrere Parteien geht, die nun Ansprüche (oder auch nicht) untereinander haben kann ggf. nur ein RA das Problem lösen.

Gruß

Hallöchen,

hm, ja klar, aber einen Anwalt könne sich weder O noch J leisten. B ei R weiss man es nicht.
Ausserdem wollen O und J ihr nachbarschaftliches Verhältnis nicht trüben und gleich mit einem Anwalt anrücken.

ICh hatte gehofft, jemand hat Ideen oder Tips? :frowning: Keiner?

Moin, Nadsch,

wenn niemand streiten will, dann könnten sich die Parteien an einen Tisch setzen und klären, wer was an Strom bezogen und wer was bezahlt hat, anschließend könnten sie festlegen, wer was an Ausgleich bekommt. Das ist mühsam, kostet aber nicht mehr als einen Abend und zwei Kannen Kaffee, dazu eine Buttercremetorte und eine Pulle Köhm.

Mir ist das Ganze zu mühsam, nur eins am Rande: O. sollte sich das Geld bei der Bank leihen, dort könnte er problemlos Raten plus Zinsen zahlen.

Gruß Ralf