Hallo an alle,
weiss nich ob das das richtige Board is, in Mietrecht passts meiner Ansicht nach auch nich unbedingt, bitte ggf verschieben
Also, folgender Sachverhalt beschäftigt mich:
angenommen Mieter R zieht aus.
Es existiert ein Übergabeprotokoll an den Vermieter V, in dem Nr des Stromzählers steht und Zählerstand
Nachmieter J zieht ein. Er meldet sich auch sofort beim Stromversorger S an. Allerdings wurde ihm vom Vermieter der falsche Zählernr genannt (im Keller sind die Beschriftungen völlig irreführend)
Also meldet sich Nachmieter falsch an. So weit so gut. Dann vergeht vielleicht sagen wir mal 1 Jahr.
Vermieter V bekommt einen aufgeregten Anruf von (Vor)Mieter R. R behauptet, er zahle seit Auszug weiterhin den Strom des NAchmiters J. R ist stinksauer und behauptet NAchmieter J hätte sich nicht angemeldet. Hat er aber wie gesagt die falsche Zählernummer angegeben.
Vormieter R hat offensichtlich seinen Stromanschluss selbst nicht gekündigt! Offensichtlich hat er auch die Einzugsermächtigung des Stromversorgers nicht widerrufen. Und das merkt er erst nach fast 1,5 Jahren.
Nun will er das Geld von J zurück.
Gleichzeitig zahlt Nachbar O seit Einzug des NAchmieters J keinen Strom mehr. Denn offensichtlich wurde O durch die Anmeldung von J an dem falschen Stromzähler ( der den O bereits 4 Jahre innehatte und für den er auch gezahlt hat) „abgemeldet“. Da O auch Gas vom Anbieter S bezieht bekommt er weiter Rechnungen und ihm fällt nicht auf, dass darauf kein Strom mehr berechnet wird.
So, also hat Vormieter R den Strom bezahlt, den Nachmieter J bezogen hat, weil der Anschluss weder von R gekündigt wurde, noch J sich darauf angemeldet hat.
NAchmieter J hat somit den Strom, den O bezogen hat bezahlt.
O hat gar keinen Strom bezahlt, da er durch die Anmeldung des J auf seinen Stromzähler "rechnungstechnisch abgemeldet " war.
So, wer hätte dann welche Ansprüche gegen wen woraus?
Eigentlich müsste sich doch jeder an seinen Vertragspartner halten. D.H R müsste versuchen von Stromversorger S sein Geld zurückzubekommen. J muss Einspruch erheben und seine richtige Rechung verlangen von S und ggf nachzahlen oder was rausbekommen. Uns S müstte O eine NAchberechnung stellen.
Aber S hat ja sein Geld bekommen. Er wird den Teufel tun und R sein Geld zurückgeben und warten, ob er das Geld von O irgenwann bekommt.
Wie kann es sein, dass O nichts tut, also nicht kündigt, dadurch dass J sich aber auf Os Zähler anmeldet der Vertrag offensichtlich beeendet ist (zumindest zahlt er nix mehr).
War R verpflichtet zu kündigen und guckt jetzt in die Röhre?
Gibt es Ansprüche von R und J und O untereinander und wenn ja woraus?
O müsste ja ggf nachzahlen. Er kann aber nicht - was ist mit Ratenzahlung?
Stromanbieter S will sich raushalten.
Hoffe auf kluge Köpfe und tolle Antworten