Umzug steuerlich wg vermietung

Hallo,
Ich stehe vor der Frage, ob ich aus meiner ETW ausziehe und in eine andere Wohnng ziehe. Grund ist, dass die Mieteinnahmen größer sind als meine neuen Ausgaben. Also wirtschaftlich gesehen mache ich Gewinn. Durch den Umzug kann ich nun Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaften. Die neuen Kosten, verrechnet mit den neuen Einnahmen und alten Ausgaben, sind nun niedriger als wenn ich in meiner ETW wohnen geblieben wäre. Der Umzug ist daher aufgrund von Erwerbung von Einkünften sinnvoll. Daher möchte ich die Umzugskosten aufgrund der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten absetzen.
Akzeptiert das Finanzamt dies?
Danke

Hallo Gevenich,
sehr gute Frage, kann ich leider nicht weiter helfen
Gruß
P

Das wäre eine Frage für den Steuerberater.
Soweit mit bekannt ist, werden Umzugskosten als Werbungskosten nur aus berufsbedingten Gründen anerkannt. Was in jedem Fall geht ist die Geltendmachung als haushaltsnahe Dienstleistungen - das geht aber auch bei einer Mietwohnung.
Mehr dazu unter
www.ihr-umzugsexperte.de

Johannes Wörle

Hallo und guten Abend,
sofern mir bekannt: nein, wird nicht anerkannt.
Musste einen Mieter wg Grundsanierung einer von Ihm bewohnten Immobilie „zwangsumziehen“ (Mieter wollte sowieso in die Nachbarstadt mit der „neuen“ Whg - war Ihm auch sehr genehm)
Umzugskosten ca. €1000.-, FiAmt verworfen - mein Problem - fast alles außer Klage versucht - nicht absetzbar.
Dürfte bei Ihnen ähnlich sein.
Bitte Eines bei der Kalkulation Ihrerseits nicht vergessen: Die Einnahmen aus V+V werden Ihrem zu versteuerndem Einkommen zugeschlagen, d.h. sie müssen auf die Einkünfte aus V+V (minus Werbungskosten) Ihren Steuersatz - evtl. inc. Progression - bezahlen.
Sofern Sie bis jetzt keine Erklärung abgegeben haben - ab Vermietung an Dritte mit Einkünften werden Sie müssen…
Alles zu überlegen…

Liebe Grüsse + viel Erfolg

A.Schüler

Hallo,
ich denke nicht. diese Frage können Sie auch direkt an das Finanzamt stellen. Sie ist verpflichtet Ihnen zu antworten.
MfG
Kley

Guten Tag, genau kann ich die Frage nicht beantworten. Es könnte aber so sein, dass ein Umzug nur aus beruflichen oder anderen Erwerbsgründen angerechnet wird. Also, wenn Sie der Arbeit nachziehen.
Für ein Steuersparmodell wird das FA keinen Umzug anrechnen wollen.
Ziehen Sie aber in die Nähe Ihrer Arbeitsstelle, so könnten Sie Glück mit der steuerlichen Anrechnung der Umzugskosten haben.
Gruß Littleservice