Umzug: Strom in neuer und alter Wohnung?

Hallo ihr alle,

ich stehe gerade vor einem Problem dessen Lösung sich mir einfach nicht erschließen will.

Folgendes: ich ziehe Mitte/ Ende diesen Monats um. Die Wohnung in die ich ziehe muss noch renoviert werden. Die Wohnung in der ich jetzt noch lebe muss wahrscheinlich auch noch gemacht werden.
Meinem Stromanbieter werde ich den Termin für den Umzug mitteilen. So habe ich dann in der neuen Wohnung regulär Strom, in der Alten aber nicht mehr.

Ich hoffe ich bewege mich jetzt nicht auf dem Boden der Illegalität:

Brauche ich nach diesem Wechsel noch Strom in der alten Wohnung würde dadurch ein vertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen, was ich nicht möchte.

Rein Zeitlich lässt sich das nicht anders machen. Bevor ich hier ausziehen kann muss ich dort renovieren und nachdem ich umgezogen bin kann ich hier erst renovieren.

Daher meine Frage: Wenn ich umziehe muss ich dem Stromanbieter meinen aktuellen Zählerstand der alten Wohnung mitteilen. Wenn ich sagen wir einfach 100 KW/h Stunden mehr angebe, ginge das in Ordnung?

Oder merkt der hiesige grundversorger, wenn nach Umzugsdatum in der Wohnung noch Strom verbraucht wird? Also ich zahle ja für den Strom aber eben an meinen Anbieter.

ich hoffe ich habe mich nicht zu kryptisch ausgedrückt.

Habt vielen Dank und einen schönen Sonntag Abend

Viele Grüße Mathias

Hallo Mathias,
ich habe jahrelang bei der Möbelspedition gearbeitet und von Stromabrechnungsfragen u.s.w. habe ich leider keine Ahnung.
Gruß
Paul

hallo mathias,

wenn du ausziehst, dann liest du ab und meldest den dann aktuellen stand. somit kann nach dir jeder verbrauchen, was er will, du bist fein raus und tschüss. an deiner neuen dresse geht ein neues spiel los. wo ist das problem? strom wird ja nur abgestellt, wenn du nicht bezahlst…

hoffe, geholfen zu haben.

antje

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Hallo Matthias,
so ganz habe ich das Problem nicht verstanden. Die Abmeldung beim Stromversorger ist doch nicht an die Mietdauer gekoppelt. Du kannst doch die Abmeldung nach der Renovierung mitteilen und dann den tatsächlichen Zählerstand mitteilen. Oder gibt es bereits einen Nachmieter? Dann müßtest Du Dich ohnehin mit ihm arrangieren und dann evtl. den tatsächlichen Stromverbrauch ablesen und anteilig erstatten.

Gruß,
Johannes Wörle
IHR UMZUGSEXPERTE

Hallo Mathias,

ich verstehe die Problematik. Warum liest du den Zählerstand in der alten Wohnung nicht einfach erst dann ab, wenn ihr mit Renovieren fertig seid? So lief das bei uns und einige Wochen später bekam ich dann fürs alte Haus die Abrechnung und gut war.

Viele Grüße

Peggy

Hallo,

ich glaube Du machst Dir die Sache zu schwer. Stromversorger sind mit dieser Problematik bestens vertraut.
Einfach den Stromversorger(n) den Auszugs und Einzugstermin mitteilen und die Zählerstände am Ein- und Auszugstag ablesen und aufschreiben (am Besten mit Zeugen)Die Daten hinschicken und alles prima…Ich kann mir nicht vorstellen, das der "Grundversorger daraus einen Vertrag ableiten will. (Rein theoretisch verstehe ich deinen Gedanken, aber welches Gericht würde Dich da zu irgendeiner Mikrozahlung verdonnern?)

Schöne Grüße

(wie immer keine Rechtsauskunft:wink:)

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Lieber Mathias,

tut mir leid, aber da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen - kenne mich damit selbst nicht aus!
Viele Grüße
Anika

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Hallo vayacondios,

ruf doch einfach Deinen Stromanbieter an und klär das mit ihm, die sind in der Regel recht offen und bereit für eine Lösung.
mfG
Karlo

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Hallo vayacondios,

ruf doch einfach Deinen Stromanbieter an und klär das mit ihm, die sind in der Regel recht offen und bereit für eine Lösung.
mfG
Karlo

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Hallo Peggy,

wahrscheinlich mache ich die Sache zu schwer. Ich versuche sie noch mal etwas
deutlicher zu formulieren. So ganz verstehe ich mich selbst nicht :wink:

Also Wir werden wohl am 22.03. die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen.
Zjm 30.03. ist die alte gekündigt.
In der neuen muss auf jeden Fall renoviert werden. Dafür brauche ich strom. Bis
die Renovierungsarbeiten beendet sind brauchen wir aber auch Strom in der alten
Wohnung - also ein Doppelverbrauch.

Nun muss ich wie du sagtest meinem Stromanbieter Auszugs - und Einzugsdaten
nennen.
Quasi: Auszug am 30.03. und Einzug am 22.03. Sind 8 Tage Differenz in denen
ich in beiden Wohnungen Strom brauche.

Daher meine Überlegung um keinen Ärger zu bekommen:

Vermeintlicher Auszug für den Stromanbieter zum 22.03 und Einzug am 22.03.
Ich schlage dann einfach auf den alten Zählerstand sagen wir 70KWh noch drauf
und komme so in keine Kollision mit dem städtischen Grundversorger.

Irgendwie hab ich das Gefühl ein Kamel durch ein Nadelör zu zwängen :smiley:

Hallo,

ich denke das Dein Gedanke generell möglich ist. Aber die einfachste Lösung, die mir spontan zu Lösung des Problems einfällt, ruf Deinen Anbieter an, schildere des Problem und die werden Dir sicher sage, wie Du es am besten lösen kannst.
Sollten die keine Idee haben, sezt Du genau das um, was Du selbst in Deiner Mail geschrieben hast. Ohne weitere juristische Kenntnisse, aber solange Du nicht Strom nutzt und Deine Nachmieter die Zeche zahlen muss
sehe ich nicht Illegales.
Gruß und viel Spaß beim Umziehen.

PS: ärgerlich nur, das Du beide Wohnungen machen must, steht das so im Vertrag ? Auch für die alte Wohnung?

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Hallo Mathias,
Ich kenne das eigentlich nur so, dass Du bei Einzug den entsprechenden Stromzähler abliest und den Stand dann Deinem neuen Versorger meldest. Bei Auszug liest Du ebenso den Zählerstand ab und meldest diesen dann Deinem Versorger, zusammen mit dem endgültigen Termin des Auszugs, d. h. dann wenn Du die alte Wohnung nicht mehr betrittst. Du erhältst dann eine Endabrechnung von Deinem bisherhigen Stromversorger. Vom Stromversorger der neuen Wohnung erhältst Du einen Versorgungsvertrag der mit dem Zählerstand beginnt, den Du zuvor abgelesen und diesn gemeldet hast.

Ich wohne in NRW. Kann sein dass es sonstwo anders gehandhabt wird. Tut mir leid, dass ich Dir nichts näheres hierzu mitteilen kann.

Gruss, Jeff

Hihi, das Kamel kriegen wir schon durchs Nadelöhr…

Also, Strom habt ihr in der neuen Wohnung sicher sowieso, die gehen da nach dem alten Zählerstand. Auch wenn der neue Vertrag erst ab 30. läuft, könnt ihr sicherlich schon vorher Strom ziehen, so war es bei uns. Vielleicht dann den alten Vertrag erst zum tatsächlichen Auszug nach dem Renovieren melden, aber den neuen Anschluss trotzdem schon nutzen. Dem Anbieter dürfte es ja egal sein, ob der Strom nun am 28. oder 30. gezogen wurde, berechnen werden die den ganz normal.

Hoffe, das hilft etwas weiter…

Peggy

also ich ahbe das Gleiche Probelm gehabt, ich wollte sogar noch wechsen, da ich mal aus Spass einen Strompreisvergleich gemacht habe.
Es ist bei den Stromanbietern schon Einkalkuliert, wenn man Umzieht, das man noch etwas Strom in der alten Wohnung beötigt, solange es nicht den Rahmen sprengt ist alles ok.
Bin un hier.
http://www.strombilligst.de/

Alles geklärt