im Prinzip lautet die Antwort auf die Frage „nein“.
Kosten können nur im Jahr des Aufwands angesetzt werden, d.h.
in dem Jahr, in dem die Kosten bezahlt werden.
Ok vielen Dank, so in etwa habe ich mir das auch vorgestellt.
Bei der Wohnungssuche habe ich mit einem Makler gesprochen,
der meinte es wäre „kein Problem“ man könnte unabhängig vom Datum des Umzugs die Kosten für diesen auch drei Monate später angeben… Gibt es sowas? Also eine Art Drei-Monats-Frist oder Zeitspanne für Umzugskosten bzw. Werbungskosten im Allgemeinen?
Für mich hört sich das komisch an, nachdem ich mich ein bisschen damit beschäftigt habe, vielleicht wollte der Makler mich auch nur veräppeln oder so…
Wenn jetzt also
z.B. die Rechnung über den Umzug vom 02.01.2011 wäre und diese
dann (nachweislich bitte per Ueberweisung) auch erst Anfang
Januar 2011 bezahlt wird, dann ist ein Ansatz als
Werbungskosten im Jahr 2011 möglich, sofern der Umzug
beruflich veranlasst war. Diese Option sollte mit dem
Umzugsunternehmen besprochen werden.
Danke dafür, ich werde mal schauen, was ich noch alles ins neue jahr mitnehmen kann.
vg