Umzugskosten im nächsten Jahr absetzen?

Hallo zusammen,

ich beginne im Dezember meine Arbeit und muss aus diesem Grunde umziehen. Ich könnte nun diesen Umzug meines Wissens nach als Werbungskosten absetzen, allerdings wird mein Gesamtbruttoeinkommen dieses Jahr nicht mehr den Grundfreibetrag überschreiten.
Das Angeben der Umzugskosten bringt daher wahrsch. keinen Vorteil, sehe ich das richtig?
Ist es irgendwie möglich, diesen Umzug für das kommende Kalenderjahr in die Steuererklärung mit aufzunehmen?
(Mal abgesehen davon, erst im Januar umzuziehen… )

viele Grüße

Da ist ehrlich gesagt nicht mein Fachgebiet, ich berate vorwiegend bei Fragen zu Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Hallo,
im Prinzip lautet die Antwort auf die Frage „nein“.
Kosten können nur im Jahr des Aufwands angesetzt werden, d.h. in dem Jahr, in dem die Kosten bezahlt werden. Wenn jetzt also z.B. die Rechnung über den Umzug vom 02.01.2011 wäre und diese dann (nachweislich bitte per Ueberweisung) auch erst Anfang Januar 2011 bezahlt wird, dann ist ein Ansatz als Werbungskosten im Jahr 2011 möglich, sofern der Umzug beruflich veranlasst war. Diese Option sollte mit dem Umzugsunternehmen besprochen werden.
Alles Gute im neuen Job
Barbara

Sorry bin kein Steuerberater…

Hallo liebe®Unbekannte!
Wenn du in 2010 unter dem Grundfreibetrag liegst, zahlst du per se keine Steuern und kannst deinen Umzug nicht absetzen.
Jedoch kannst du den Umzug finanztechnisch auf Januar 2011 verschieben. Mietvertrag ab 1.1.2011. Sprich mit deinem Vermieter.
Gruss Franz

Hallo

leider nein. man kann nur Einnahmen eines Jahres mit den Kosten (=Abzügen) des gleichen Jahres verrechnen.
Viele Grüße

Hallo,
grundsätzlich ja; das Konstrukt nennt sich „vorweggenommene Werbungskosten“ und wird von den Finanzämtern sehr individuell gehandhabt. Ich würde einmal beim zuständigen Finanzamt anfragen, „WIE“ das geht.

Hoffe, das hilft.

Viele Grüße
Roger

Hallo,

Sorry das kann ich dir nicht beantworten.

Gruß

im Prinzip lautet die Antwort auf die Frage „nein“.
Kosten können nur im Jahr des Aufwands angesetzt werden, d.h.
in dem Jahr, in dem die Kosten bezahlt werden.

Ok vielen Dank, so in etwa habe ich mir das auch vorgestellt.
Bei der Wohnungssuche habe ich mit einem Makler gesprochen,
der meinte es wäre „kein Problem“ man könnte unabhängig vom Datum des Umzugs die Kosten für diesen auch drei Monate später angeben… Gibt es sowas? Also eine Art Drei-Monats-Frist oder Zeitspanne für Umzugskosten bzw. Werbungskosten im Allgemeinen?
Für mich hört sich das komisch an, nachdem ich mich ein bisschen damit beschäftigt habe, vielleicht wollte der Makler mich auch nur veräppeln oder so…

Wenn jetzt also
z.B. die Rechnung über den Umzug vom 02.01.2011 wäre und diese
dann (nachweislich bitte per Ueberweisung) auch erst Anfang
Januar 2011 bezahlt wird, dann ist ein Ansatz als
Werbungskosten im Jahr 2011 möglich, sofern der Umzug
beruflich veranlasst war. Diese Option sollte mit dem
Umzugsunternehmen besprochen werden.

Danke dafür, ich werde mal schauen, was ich noch alles ins neue jahr mitnehmen kann.

vg

Ich habe keine Ahnung, was der Makler mit seiner Aussage bezüglich der 3-Monatsfrist gemeint haben könnte. So etwas gibt es nicht! In § 11 des Einkommensteuergesetzes ist ganz klar geregelt, dass Einnahmen im Jahr des Zuflusses und Ausgaben im Jahr des Abflusses anzusetzen sind. Es gibt eine kleine Ausnahme für laufende Ein- und Ausgaben, die um den Jahreswechsel getätigt werden (also z.B. für monatliche Abschlagszahlungen für Strom usw.), wenn hier Zu- oder Abfluss 10 Tage vor bzw. nach dem 31.12. war, dann können diese Zahlungen ins Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit geschoben werden. Dies wird aber in der Regel nur bei buchführungspflichtigen Unternehmen angewendet.
Umzugskosten sind eine einmalige Sache und sie sind abzugsfähig im Jahr der Zahlung. Daher kann man nur versuchen ein gespräch mit dem Umzugsunternehmen bzgl. Rechnungsdatum und Zahlungstermin zu führen.

Gutes Gelingen
Barbara