Umzugskosten: kommunaler Beamter (aus BaWü) wechselt zum Bund

Hi,

bin mir beim Lesen des Gesetzes unsicher.

Angenommen, eine normale Stellenanzeige für Angestellte und Beamte, können in Berlin eine Stelle haben.
Man bekommt als Beamter, bisher kommunal, nun BUND, eine Zusage.

Ist dann Umzugskostenvergütung bzw. anfangs Zweitwohnsitzmietkosten
verpflichtend nach dem Gesetz an den Versetzten zu zahlen oder ist es ein „kann“?

Wovon hängt es ab? (Entfernung >>>> 600 km)

LG
livingfree

§ 1
Anwendungsbereich
(1)
Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Erstattung von Auslagen aus Anlaß der in den §§ 3 und 4 bezeichneten Umzüge und der in § 12 genannten Maßnahmen.
Berechtigte sind:

  1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
  2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter,
  3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  4. Beamte und Richter (Nummern 1 und 2) und Berufssoldaten im Ruhestand,
  5. frühere Beamte und Richter (Nummern 1 und 2) und Berufssoldaten, die wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze entlassen worden sind,
  6. Hinterbliebene der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Personen.

(2) Hinterbliebene sind der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte bis zum vierten Grade, Verschwägerte bis zum zweiten Grade, Pflegekinder und Pflegeeltern, wenn diese Personen zur Zeit des Todes zur häuslichen Gemeinschaft des Verstorbenen gehört haben.
(3) Eine häusliche Gemeinschaft im Sinne dieses Gesetzes setzt ein Zusammenleben in gemeinsamer Wohnung oder in enger Betreuungsgemeinschaft in demselben Hause voraus. …


§ 3
Zusage der Umzugskostenvergütung
(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge

  1. aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß

a) mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist,
b) der Umzug aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden soll,
c) die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet) oder
d) der Berechtigte auf die Zusage der Umzugskostenvergütung unwiderruflich verzichtet und dienstliche Gründe den Umzug nicht erfordern,

  1. auf Anweisung des Dienstvorgesetzten, die Wohnung innerhalb bestimmter Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen,*

Wo passt der § für deinen Fall ?

Du Kommunalbeamter, Du nicht dienstlich abgeordnet…

danke duck313,

nun ja, da ich unsicher bin, fragte ich ja.

dachte dass der Kommunalbeamte ja aus dienstlichen Gründen versetzt wird,
weil die aufnehmende Behörde ja das Interesse an der Einstellung hat!?

Falls unzutreffend, gibt es also auch keinerlei Grundlage für ein positives Ermessen?

LG
living free

Du meldest Dich auf eine Stellenanzeige einer Behörde.
das ist doch keine dienstliche Abordnung.

Dazu müsste deine bisherige Kommunalbehörde dich zu der neuen Dienststelle versetzen. Und das geht sicherlich rein formell gar nicht.
Du kündigst doch dort und beginnst woanders neu.

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DANKE duck313-

nun, denke, sicher ist, dass man von eine Kommune auch zum Bund versetzt wird, als Beamter.

Ferner habe ich gerade erfahren, dass (auch ohne Abordnung) ein Bundesministerium Umzugskosten zahlte…nur die Rechtsgrundlage und ob Goodwill oder „Muss“ ist mir nicht mitgeteilt worden.

Denke, Basis könnte das anbei sein, die VwV zum BUmzugskostenG
LG living free

Hallo,

Du beantwortest deine Frage doch selbst.
In dem von Dir kopierten § 4 Abs. 1 Satz 1 steht ausdrücklich „kann“. Wenn du also bei deiner Einstellungszusage nicht auch eine Zusage zur Übernahme der Umzugskosten bekommen hast, wird der Umzug wohl dein Privatvergnügen bleiben, da aus Deinem UP kein Hinweis auf Versetzung, Abordnung o.ä. herauszulesen ist.

&Tschüß
Wolfgang

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