Umzugskosten Pauschale

Hallo,

in einem Steuerprogramm und im Internet findet man Angaben zum Absetzen von einem beruflich bedingtem Umzug. Darunter auch:

  • Kosten für doppelte Mietzahlung
  • Fahrtkosten
  • Pauschale für sonstige Kosten (1101 Euro für 2-Personenhaushalt)

Auf einem Steuerbescheid steht nun, dass der Gesetzgeber keine Pauschale für sonstige Kosten vorsieht. Auch bei telefonischer Nachfrage bleibt das Finanzamt bei dieser Meinung.
Hat sich da etwas an der Gesetzgebung geändert?
Falls das Finanzamt im Unrecht ist - wie wäre dann das weitere Vorgehen?

Danke!

R 9.9 Abs. 2 Satz 1 LStR ist dein Freund, denn der sagt, die Umzugskosten sind gemäß BUKG anzuerkennen (also inklusive der Pauschalen), und diesen Freund bringst du per Einspruch gegen den Finanzamtsbüttel in Stellung!

Dankeschön für die Bestätigung! Ich war jetzt etwas verwirrt, weil ja mindestens zwei Personen vom Finanzamt da anderer Meinung waren. Man würde denken, dass die sich eigentlich auskennen bei üblichen Fragestellungen…

Servus,

die kennen sich schon aus - sie wissen auch, wie man Steuererklärungen auseinandernimmt, wenn die Steuerpflichtigen sich nicht auskennen.

Mit der völlig richtigen Feststellung, dass im Einkommensteuergesetz nichts von einer solchen Pauschale steht, wurde hier eben ein bissel auf den Busch geklopft. Anlass dafür war, dass der Ansatz in der Steuererklärung nicht ordentlich (mit Verweis auf die Anlehnung an § 10 BUKG und auf den von RotAlge genannten Abschnitt in den LStR) begründet worden ist und dass dort von „Kosten“ die Rede war und nicht von Auslagen, wie es im BUKG steht.

Ja, der von Dir genannte Betrag gilt seit Februar 2017.

So wie es im Einkommensteuerbescheid steht: Einspruch erheben. In dem Einspruch muss dargelegt werden, wogegen er sich genau richtet, und er muss begründet werden.

Schöne Grüße

MM