Hallo,
in einem Steuerprogramm und im Internet findet man Angaben zum Absetzen von einem beruflich bedingtem Umzug. Darunter auch:
- Kosten für doppelte Mietzahlung
- Fahrtkosten
- Pauschale für sonstige Kosten (1101 Euro für 2-Personenhaushalt)
Auf einem Steuerbescheid steht nun, dass der Gesetzgeber keine Pauschale für sonstige Kosten vorsieht. Auch bei telefonischer Nachfrage bleibt das Finanzamt bei dieser Meinung.
Hat sich da etwas an der Gesetzgebung geändert?
Falls das Finanzamt im Unrecht ist - wie wäre dann das weitere Vorgehen?
Danke!