Guten Tag,
wir ziehen um und ich versuche herauszufinden ob ich unseren Umzug steuerlich als Werbungskosten absetzen kann. Abhängig hiervon würde ich entscheiden, ob wir ein Unternehmen beauftragen oder auf Familie/ Freunde zurückgreifen (mir ist klar das ich unseren Grenzsteuersatz zur Berechnung anwende). Die Fahrzeit meines Mannes verringert sich pro Strecke um ca. 40 min, d.h. ca. 80 min täglich. Ich bin aktuell in Elternzeit. Ich habe vor mir eine neue Anstellung in der Nähe zu suchen, allerdings würde sich bei mir die Fahrzeit zu meinem aktuellen Arbeitgeber verlängern. Ich bin bereits seit Anfang 2016 in Elternzeit und habe noch bis Mitte 2020 Elternzeit. Kann ich die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen, da sich bei meinem Mann die Fahrzeit verringert? Oder geht dies nicht, da sich bei mir die Fahrzeit verlängern würde? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Servus,
Werbungskosten können sich nur auswirken, wenn Einnahmen da sind. Das ist während der Elternzeit nicht der Fall, da gibt es keine Werbungskosten.
Bei dem Gatten, für den sich die tägliche Fahrzeit verringert, kann der Umzug beruflich veranlasst sein; somit der auf ihn entfallende Anteil als Werbungskosten abziehbar.
Schöne Grüße
MM
Bei Anwendung von Ehegattensplitting dürften die Umzugskosten für Beide anerkannt werden.
Nö, selbstverständlich nicht.
Überleg doch mal, an welcher Stelle bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die Werbungskosten abgezogen werden, und an welcher Stelle sich das Ehegattensplitting auswirkt.
Schöne Grüße
MM
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