Umzugskostenpauschale bei zweifachem Auslandsumzug

Hallo,

2018 hatte ich arbeitsbedingt zwei Auslandsumzuege:
Im April von UK -> D, im September von D -> USA. Dies waren immer „Komplettumzuege“ inkl. Wohnsitzaufloesung, d.h. ein doppelter Wohnsitz o.ae. bestand zu keiner Zeit. Mein Vertrag als AN in D war von 1.4. bis 30.9; beide Umzuege haben innerhalb dieser Periode stattgefunden.

Wieviel Werbungskosten kann ich fuer diese Umzuege in der deutschen Steuererklaerung geltend machen und wo?

Bisher verstehe ich es so (Betraege gueltig ab 1.3.2018 per google gefunden):

  1. Auslandsumzugskostenpauschale EU-intern (1101€) nach Deutschland (80%) ergibt Werbungskosten von 880.8€; die gehoeren in Anlage N in Zeile 46.
  2. Auslandsumzugskostenpauschale ausserhalb EU (1156€) kann ich um 50% erhoehen, da ich innerhalb der letzten 2 oder 5 Jahre (ich habe verschiedene Aussagen gefunden, welche ist richtig?) schon einmal umgezogen bin. Den Betrag von 1734€ ziehe ich sie als Werbungskosten von meinen auslaendischen Einkuenften (WA-Est, Zeile 6) ab.

Ist das so richtig?

Oder kann ich den zweiten Umzug auch auf Anlage N angeben, da er noch waehrend der letzten zwei Tage meiner Anstellung in Deutschland stattgefunden hat?

Addendum:
Kann ich die Pauschale fuer den ersten Umzug auch um 50% erhoehen, da ich innerhalb der vorigen 2/5 Jahre auch schon umgezogen bin (Jul 2015 von EU nach nicht-EU, Nov 2015 von nicht-EU nach nicht-EU, und Dez 2016 von nicht-EU nach EU). Alles arbeitsbedingt und die etwas hoehere Anzahl ist durch befristete Univertraege zustandegekommen…

Danke schon fuer Antworten!
mangrove

Hallo!

Ich frage mich warum Du die geringen Pauschalen (ohne Nachweispflicht) nutzen willst wenn doch voraussichtlich viel höhere Kosten angefallen sind.
Oder kann man von GB nach D für nicht mal 1.000 € einen ganzen Hausstand mitbringen ? Und D nach USA für nicht mal 2.000 € ?

MfG
duck313

Hallo duck313,

Generell wuerde ich mich als „bescheidenen Single“ anstatt „Familienmensch“ bezeichnen und zudem bin ich im Umfeld der Uni, wo befristete Vertraege ueblich sind. Mein Umzug in die USA wird bei weitem nicht mein letzter internationaler sein…

Von daher ist es tatsaechlich so, dass die fuer viele wahrscheinlich geringe Umzugskostenpauschale in meinem Fall angemessen dimensioniert ist. Quittungen fuer jeden einzelnen Posten wuerde ich vielleicht zusammenkriegen, aber das waere den Aufwand nicht wert.

Gruesse
mangrove

Hallo magrove,

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

Der Umzug in die USA diente nicht zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen.

Also vergiss ihn in diesem Zusammenhang ganz einfach. Nur der Umzug von UK nach Deutschland könnte Werbungskosten generieren, nämlich dann, wenn keine wesentliche private Mitveranlassung gegeben war.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

danke fuer das Zitat mitsamt Erklaerung.

Allerdings verstehe ich dein Zitat anders: Mein Umzug in die USA verursacht Werbungskosten, welche ich bei den auslaendischen Einkuenften (WA-Est, Zeile 6) anrechnen kann, denn dort sind sie erwachsen.

Andernfalls wird hier meiner Meinung nach mit zweierlei Mass gemessen: Auslaendische Einkuenfte fuer Progressionsvorbehalt erheben, welche die Steuerlast erhoehen, aber dann keine Werbungskosten erlauben.

Ausserdem kann ich ja ebenso in der Anlange Vorsorge, Zeile 31 Beitraege zur auslaendischen KV angeben. Oder habe ich hier etwas missverstanden?

Gruesse
mangrove

Servus,

wenn Du in die USA umziehst, bist Du mit dort erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig - das ist dann Sache für den Income Tax Return in Pennsylvania oder wo auch immer Du dann wohnst.

Auch im Fall einer Entsendung, wenn Du eine Zeit als Expat in den Staaten verbringst und von vornherein klar ist, dass Du danach wieder nach Deutschland kommst, sind die Fälle, in denen das Besteuerungsrecht für die in den USA erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beim deutschen Staat liegt, sehr spezielle Ausnahmen.

Schöne Grüße

MM

Ja, was ich in den USA verdiene, versteuere ich auch in den USA.

Deutschland erhebt keine Steuern auf mein USA Einkommen (erzielt Okt-Dez 2018), allerdings erhoeht dieses USA Einkommen den Steuersatz auf mein in Deutschland erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen (Apr-Sep 2018) auf Grund des Progressionsvorbehalts.

Gruesse
mangrove

Ja, insofern hast Du recht: Für die Berücksichtigung beim Progressionsvorbehalt werden ausländische Einkünfte nach der Maßgabe des deutschen ESt-Rechts ermittelt. Dabei kommt dann ungefähr eine Pizza Margherita für Dich raus, wenn Du die Umzugspauschale ansetzt.

Schöne Grüße

MM

Danke.

Man muss auch die kleinen Dinge im Leben zu schaetzen wissen.

Gruesse
mangrove