Hallo,
2018 hatte ich arbeitsbedingt zwei Auslandsumzuege:
Im April von UK -> D, im September von D -> USA. Dies waren immer „Komplettumzuege“ inkl. Wohnsitzaufloesung, d.h. ein doppelter Wohnsitz o.ae. bestand zu keiner Zeit. Mein Vertrag als AN in D war von 1.4. bis 30.9; beide Umzuege haben innerhalb dieser Periode stattgefunden.
Wieviel Werbungskosten kann ich fuer diese Umzuege in der deutschen Steuererklaerung geltend machen und wo?
Bisher verstehe ich es so (Betraege gueltig ab 1.3.2018 per google gefunden):
- Auslandsumzugskostenpauschale EU-intern (1101€) nach Deutschland (80%) ergibt Werbungskosten von 880.8€; die gehoeren in Anlage N in Zeile 46.
- Auslandsumzugskostenpauschale ausserhalb EU (1156€) kann ich um 50% erhoehen, da ich innerhalb der letzten 2 oder 5 Jahre (ich habe verschiedene Aussagen gefunden, welche ist richtig?) schon einmal umgezogen bin. Den Betrag von 1734€ ziehe ich sie als Werbungskosten von meinen auslaendischen Einkuenften (WA-Est, Zeile 6) ab.
Ist das so richtig?
Oder kann ich den zweiten Umzug auch auf Anlage N angeben, da er noch waehrend der letzten zwei Tage meiner Anstellung in Deutschland stattgefunden hat?
Addendum:
Kann ich die Pauschale fuer den ersten Umzug auch um 50% erhoehen, da ich innerhalb der vorigen 2/5 Jahre auch schon umgezogen bin (Jul 2015 von EU nach nicht-EU, Nov 2015 von nicht-EU nach nicht-EU, und Dez 2016 von nicht-EU nach EU). Alles arbeitsbedingt und die etwas hoehere Anzahl ist durch befristete Univertraege zustandegekommen…
Danke schon fuer Antworten!
mangrove