Hi liebe Experten!
Ich bin gerade umgezogen und hatte dafür ein Umzugsunternehmen beauftragt.
Beim Umzug wurden die Wände im Treppenhaus beschädigt. Es waren zwar schon vorher Schäden an den Wänden (es sah bestimmt nicht perfekt aus), aber es ist nun noch stärker beschädigt nach dem Umzug.
Der Vermieter möchte, dass ein Malerunternehmen die Schäden fachgerecht beseitig.
Der Umzugsunternehmer hatte mir gestern 2 Leute geschickt, die die Macken übermalt haben. Das hat relativ gut funktioniert, aber natürlich sieht man, dass an den übermalten Stellen ein helleres Weiß ist.
Der Vermieter ist mit dieser weniger fachgerechten Lösung nicht einverstanden und will weiterhin eine fachgerechte Instandsetzung.
Der Umzugsunternehmer meint, er sei nicht zuständig das Treppenhaus in einen perfekten Zustand zu versetzen, wenn es vorher schon Macken hatte.
Meine Fragen:
- Kann der Umzugsunternehmer nicht seine Betriebshaftpflicht in Anspruch nehmen?
- Ist der Anspruch des Vermieters überzogen?
- Kann der Umzugsunternehmer argumentieren, dass es ja vorher auch nicht perfekt aussah?
- Inwiefern kann ich da zur Verantwortung gezogen werden?
Falls ihr mir ein paar erhellende Tipps und Einschätzungen geben könnt, die natürlich keine Rechtsberatung darstellen, würde ich mich freuen.
Gruß, Diva