Hallo,
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel
"Die UN-Feindstaatenklausel bezieht sich auf die UN-Charta. In dieser werden in Artikel 53 solche Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren, also primär Deutschland und Japan, als Feindstaaten bezeichnet.
Gegen diese dürfen gemäß den Artikeln 53 und 107 von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein.
Die Artikel entstanden 1945 mit der Urfassung der UN-Charta in der Endphase des Zweiten Weltkrieges, sind jedoch auch noch in der aktuell gültigen Fassung enthalten.
Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52) [1], in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde. Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Bedeutung zu. Sie soll aufgrund des Aufwandes erst im Zuge einer umfangreicheren Überarbeitung der Charta erfolgen."
warum wird die Klausel nicht einfach gestrichen, wenn ihr sowieso nur deklaratorische (öffentlichkeitswirksame) Bedeutung zukommt?
Gruß
karin