UN - Feindstaatenklausel

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

"Die UN-Feindstaatenklausel bezieht sich auf die UN-Charta. In dieser werden in Artikel 53 solche Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren, also primär Deutschland und Japan, als Feindstaaten bezeichnet.

Gegen diese dürfen gemäß den Artikeln 53 und 107 von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein.

Die Artikel entstanden 1945 mit der Urfassung der UN-Charta in der Endphase des Zweiten Weltkrieges, sind jedoch auch noch in der aktuell gültigen Fassung enthalten.

Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52) [1], in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde. Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Bedeutung zu. Sie soll aufgrund des Aufwandes erst im Zuge einer umfangreicheren Überarbeitung der Charta erfolgen."

warum wird die Klausel nicht einfach gestrichen, wenn ihr sowieso nur deklaratorische (öffentlichkeitswirksame) Bedeutung zukommt?

Gruß
karin

Hi Karin,
anscheinend haben manche Staaten keine Lust, die Feindstaatenklausel zu streichen?? Man weiß ja bekanntlich nie …!!
Und warum auch, was hätten sie denn davon?
Theoretisch könnte also ein kämpfender BRD Soldat im Ausland (z.B. Afg, Georgien, …)gemäß dieser FSK als Freischärler, Heckenschütze, Terrorist, Bandit und wie auch immer Gegner von wem auch immer genannt werden, sofort an die Wand gestellt werden. Und bei uns einmarschieren. Praktisch wird sowas nicht (ohne Sanktionen) geschehen (können), solange wir unsere verbündeten Freunde haben.
Sowas beruhigt doch, oder?
Näheres siehe Link:
http://www.inidia.de/feindstaatenklausel.htm
Und Polen beurteilt das offenbar etwas anders als unsere BRD-Politiker (Köhler Schelte vom poln. Präsidenten):
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,434873,…
lg O

Hallo, Osmond

anscheinend haben manche Staaten keine Lust, die
Feindstaatenklausel zu streichen?? Man weiß ja bekanntlich nie
…!!

der Gedanke kam mir auch.

Und warum auch, was hätten sie denn davon?
Theoretisch könnte also ein kämpfender BRD Soldat im Ausland
(z.B. Afg, Georgien, …)gemäß dieser FSK als Freischärler,
Heckenschütze, Terrorist, Bandit und wie auch immer Gegner von
wem auch immer genannt werden, sofort an die Wand gestellt
werden. Und bei uns einmarschieren. Praktisch wird sowas nicht
(ohne Sanktionen) geschehen (können), solange wir unsere
verbündeten Freunde haben.

Ist Das tatsächlich so?

Gruß
karin

Hi Karin,

Und warum auch, was hätten sie denn davon?
Theoretisch könnte also ein kämpfender BRD Soldat im Ausland
(z.B. Afg, Georgien, …)gemäß dieser FSK als Freischärler,
Heckenschütze, Terrorist, Bandit und wie auch immer Gegner von
wem auch immer genannt werden, sofort an die Wand gestellt
werden. Und bei uns einmarschieren. Praktisch wird sowas nicht
(ohne Sanktionen) geschehen (können), solange wir unsere
verbündeten Freunde haben.

Ist Das tatsächlich so?

Das weiß ich nicht. Daher sagte ich ja: theoretisch! Gesetze sind ja nicht aufgehoben, also immer noch gültig!
Laut den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta können gegen Deutschland und Japan, die Gegner (Ursache) der UN-Gründer waren, jederzeit Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, darunter auch en militärischer Art, um einer erneuten (nur so empfundenen) Aggressionspolitik entgegen zu treten.
Völkerrecht ist letztendlich das Recht des Stärkeren, im Extremfall nur durch Waffengewalt durchsetzbar.
Siehe bspw. Irakkrieg(e), Afg-Krieg, Libanon, Georgien, Boykott unliebsamer Staaten/ Politiker vs Belohnung willfähriger Staaten/ Politiker - und dazu die völkerrechtlich (relevante) Deutung der jur. „Hofastrologen“.
mfG O

warum wird die Klausel nicht einfach gestrichen, wenn ihr
sowieso nur deklaratorische (öffentlichkeitswirksame)
Bedeutung zukommt?

Wieso steht in der bayrischen und der saarländischen Landesverfassung noch die Todesstrafe? Weil es völlig egal ist.
Die Feindstaatenklausel ist obsolet und wird durch das Gewaltverbot und die Zweckgebung der UN-Charta unwirksam. Theoretisch war sie das auch immer, praktisch wird sich jemanden, der die „Feindstaaten“ angreifen will und dies tatsächlich auch wirkungsvoll kann auch nicht davon abbringen lassen, wenn es die Feindstaatenklausel nicht gibt.

Gruß Andreas