Hallo,
Ban Ki-moon hatte schon in der vergangenen Woche „ernsthafte Sorge“ über die Einschränkungen an den Grenzen „mehrerer Balkanstaaten“ geäußert. Asylbewerber nach ihrer „vermeintlichen Nationalität“ zu klassifizieren verstoße „gegen das Recht aller Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität Asyl zu beantragen“ und ihre persönlichen Fälle vorzutragen, hieß es in einer Mitteilung des UN-Generalsekretärs. Er rief die Staaten der Region auf, sich an die internationalen Bestimmungen für den Umgang mit Flüchtlingen zu halten.
Könnte mir mal jemand eine Quelle zu dieser Mitteilung des Generalsekretärs bzgl. des (An)„Rechts“ nennen?
Die GFK kann es IMHO nicht sein, derweil aus ihr keineswegs das individuelle Recht hervorgeht, eine beliebige Staatsgrenze zu übertreten und um Asyl nachzusuchen. Auch dann nicht, wenn das viele glauben mögen. Ich lasse mich jedoch diesbezüglich gerne (mit Quellenangabe) berichtigen.
Gruß
vdmaster