Hallo Experten,
folgende hypothetische Situation: Ein junger Mensch macht eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten im Bundesland Bayern (1 Berufsschultag pro Woche). In Bayern ist es üblich das sogenannte Extemporale (Stegreifübungen) geschrieben werden. Im „normalen“ Ganztagsschulbetrieb (z. B. Gymnasien) sind diese wie folgt in der Schulordnung definiert:
- Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.
2.Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.
In der Schulordnung für Berufsschulen gibt es hierzu keine Zeitangaben.
Nun hat sich folgendes zugetragen: Es wurde in einem Fach eine unangekündigte EX über etwa 60 Minuten geschrieben. In den vorangegangen 2 Schulstunden wurden Hausaufgaben kontrolliert bzw. Übungsaufgaben gemacht, die das Themengebiet behandeln. Im weiteren Tagesverlauf wurde eine angekündigte Schulaufgabe in einem anderen Fach geschrieben.
Meine Frage zielt darauf ab, ob es Aussicht auf Erfolg hätte, diese Ex bei der Schulleitung in Frage zu stellen.
Die Argumente dafür sind:
- allein schon der Umfang von 60 Minuten für eine unangekündigte Stegreifaufgabe lässt darauf schließen, dass es sich nicht um das Abfragen von Unterrichtsstoff von zwei unmittelbar vorangegangenen Stunden beträgt.
- zudem war am selben Tag eine Schulaufgabe angekündigt, auf die man gelernt hat.
Danke für Eure Einschätzungen