Hallo
Also: In der 10. Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg werden Test in Biologie (2h die Woche) wie Arbeiten gezählt.
2 Test pro Halbjahr zählen wie 2 Klassenarbeiten. Der Lehrer rechtfertigt sich damit, dass die Schüler immer auf jede Stunde lernen sollen. Die Test haben den Stoffumfang der letzten 2-4 Schulstunden. Also der letzten und vorletzten Woche. Ich glaube, dass der Lehrer es nur Test nennt, damit er es unangekündigt schreiben darf. Außer den Test, die natürlich kürzer als Arbeiten sind(ca.20 Min.), werden keine anderen Arbeiten geschrieben. Ich finde das unfair, da es unangekündigt ist und trotzdem die Note ausmacht.
hallo,
deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Natürlich verstehe ich, dass du unangekündigte Arbeiten nicht fair findest. Andererseits sagst du doch aber selbst, dass es so ist, dass alle paar Stunden eine Arbeit geschrieben wird. Von daher weißt du doch also, was auf dich zukommt.
ich persönlich finde es auch nicht gut, wenn es nur so wenige Noten gibt. In meinem Bundesland ist es so, dass zur Zeugnisnote mindestens 3 Zensuren gehören. Rede doch mal mit deinem Lehrer über die Anzahl und Methode der Zensuren. Wenn er/sie nicht mit sich reden lassen will, würde ich es beim Schulleiter versuchen.
beste grüße
Ich kann Ihnen leider für BW keine Antwort geben, da ich in Bayern lebe und unterrichte.
Die Frage kann über die Schulordnung (Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) beantwortet werden. Dort sind die Fragen geregelt. Unabhängig von rechtlichen Positionen ist es für den Lehrer wichtig, dass die Schüler den Unterrichtsstoff lernen. Dies ist schon mal sehr positiv. Durch Tests kann man Schüler zum Lernen motivieren ( zwingen ).
Das ist manchmal nötig, wenn die Bereitschaft fehlt.
Freundliche Grüße
A.Sonntag
… und wo ist jetzt deine Frage?
Is schon echt unfair, wenn man in der Schule auch noch was tun muss!
Sorry, heul hier nicht rum. Stoff von den letzten 4 Stunden hinzuschreiben ist ja wohl leichter, als den Stoff der letzten drei Monate parat zu haben.
… und der mündliche Eindruck / Mitarbeit zählt ja sicher auch noch dazu, oder?
Da kommen schon mehr Noten zusammen, als die zwei von dir erwähnten. Das wäre sicher etwas (zu) wenig.
Liebe/r ???
ich erkenne erkenne keine Frage in deinem Schreiben.
Die Tatsache an sich ich sicher pädagogisch sehr fragwürdig, ob sie rechtlich zulässig ist hängt von dem jeweiligen Schulgesetz ab. Wie das in BW aussieht kann ich leider nicht sagen.
MfG
Hermann
Ja sorry, hätte meine Frage noch mal formulieren sollen. Die Frage war: Ob der Lehrer das darf.
Mich jetzt des wegen anzugreifen, finde ich, ist der falsche Weg, um hier zu einem Ergebnis zu kommen. Danke, dass Sie versucht haben mir weiter zu helfen.
sorry, war nicht so aggressiv gemeint, wie es wohl rüber kam.
Aber ich werde in letztet Zeit geflutet von Anfragen, hinter denen sich ganz oft „kein Bock auf Leistung“ und ähnliches versteckt. Das nervt halt etwas.
Zu deiner Frage: Meines Wissens sind diese Vorschriften, die es da gibt, letztlich oft „kann“- oder „soll“-Vorschriften. Dh. der Lehrer „soll“ das und das tun … ist aber nicht zwingend. Es gibt zwar eine Notenverordnung, aber in welchen Fällen die wie verbindlich ist, weiß ich leider nicht. Aber die Lehrers haben ein GEW-Buch. Da steht das alles drin. Frag doch mal euren Vertrauenslehrer, der müsste das haben und wissen. (Die Vertrauenslehrer haben übrigens Schweigepflicht. Also keine Angst vor Repressalien)
LG
Boogy
Vielen dank für die ehrliche, hilfreiche Antwort. Jetzt will ich dich nicht weiter stören.
Hallöchen,
sorry; aber mein Computer war für fast zwei Monate defekt, deswegen erst jetzt meine Antwort.
Ein Lehrer kann natürlich auch unangekündigte Arbeiten bewerten wie Klassenarbeiten - ich finde zwar das Durchschnittsrechnen u.a. total doof, aber die Kinder müssen sich halt auf ihren Unterricht vorbereiten. Immer!
Liebe Grüße von Katrin
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