Hallo liebe Community,
Ich hätte da eine Frage bezüglich des Schulrechtes.
Es geht um einen Lehrer der mir 2* die Note ungenügend im Fach Physik gegeben hat, mit der Begründung ich hätte an dem Tag unentschuldigt gefehlt. Aber die Sache ist die, dass des nur ein unangekündigter Test ist und ich so mit keine Entschuldigung vorzuweisen habe, also besser gesagt ein Attest oder? Die Quittung für die unentschuldigten Tage habe ich sowieso gekriegt mit einer Mahnung aber das können die doch echt nicht machen oder? Ich meine ich wusste ja nicht das ich einen Test schreibe wenn ich es gewusst hätte, dann hätte ich mit Absicht fehlen können aber so doch nicht oder? Naja als ich ihn dann darauf angesprochen hab kam er mit dieser Begründung und das es im Schulgesetz so drinsteht (Rheinland-Pfalz). Kann mir da jemand Auskunft geben? Vielen Dank im vorraus.