Unangekündigter Test

Hallo liebe Community,

Ich hätte da eine Frage bezüglich des Schulrechtes.
Es geht um einen Lehrer der mir 2* die Note ungenügend im Fach Physik gegeben hat, mit der Begründung ich hätte an dem Tag unentschuldigt gefehlt. Aber die Sache ist die, dass des nur ein unangekündigter Test ist und ich so mit keine Entschuldigung vorzuweisen habe, also besser gesagt ein Attest oder? Die Quittung für die unentschuldigten Tage habe ich sowieso gekriegt mit einer Mahnung aber das können die doch echt nicht machen oder? Ich meine ich wusste ja nicht das ich einen Test schreibe wenn ich es gewusst hätte, dann hätte ich mit Absicht fehlen können aber so doch nicht oder? Naja als ich ihn dann darauf angesprochen hab kam er mit dieser Begründung und das es im Schulgesetz so drinsteht (Rheinland-Pfalz). Kann mir da jemand Auskunft geben? Vielen Dank im vorraus.

Ich kann nicht helfen, ich kenne lediglich die BAYEUG.

Hallo liebe Community,

Ich hätte da eine Frage bezüglich des Schulrechtes.
Es geht um einen Lehrer der mir 2* die Note ungenügend im Fach
Physik gegeben hat, mit der Begründung ich hätte an dem Tag
unentschuldigt gefehlt.

Hallo MarkusA.

ich weiß zwar nicht, ob das in einem Schulgesetz verankert ist, aber diese Praxis durchaus üblich (und da Lehrer idR. sehr gesetzestreue Mitmenschen sind, gehe ich stark davon, dass das legal ist)
Also - wie ich ähnlicher Stelle bereits öfters angemerkt hatte - heul hier nicht rum, du hast Mist gebaut, trag die Konsequenzen … und vielleicht planst du deine „Freizeit“ nächstes mal besser :wink:

Sorry, wenn wahrscheinlich nicht das ist, was du hören wolltest.
Liebe Grüße
Boogy

Lieber Markus Antonius,
deine Frage ist in doppelter Hinsicht komisch: erstens ist unentschuldigt zu fehlen immer dumm. Ob dabei das Recht auf ne schlechte Note oder nicht besteht ist mir da ziemlich egal. Aber zweitens nutzt du als Usernamen den Namen eines der interessantesten Staatsmänner und Feldherren der Geschichte - der hätte sich viel cleverer angestellt! Also lerne daraus und nimm die Schule ernst!
Viele Grüße von Käferchen

Hallo,

sowas höre ich zum ersten Mal. Das heißt aber auch nicht, dass ich es weiß was da bei euch im Schulgesetz steht. Erkundige dich doch mal bei einem anderen Lehrer oder sogar beim Direktor deiner Schule.

Viel Erfolg!

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worum es geht. Wenn du unentschuldigt fehlst, bekommst du eine 6 (so ist das hier auch). Wenn du ein Attest vorlesgt, kannst du nachschreiben.