Unangemesse Lieferzeit - wer ist im Recht

Hallo,

mal eine Frage: Person a hat vor geraumer Zeit über eine Onlineplattform bei einem Käufer (B) bestellt und über Paypal bezahlt. Die Ware kam und kam nicht. A hat also erst den Verkäufer B angeschrieben - ohne Antwort. Ihn über Paypal kontaktiert und einen Fall geöffnet. Nichts. Mittlerweile sind 4 Wochen vergangen. A ist stinksauer, hat zwischendurch Ersatzware bestellt (bei einem anderen Käufer) und nun bei Paypal eine Klage eröffnet. Plötzlich bekommt er die Nachricht, dass B die Ware nun verschickt hat. da a ja jetzt bereits neue Ware hat, will er das Paket gar nicht erst annehmen. Zur Sicherheit liest A aber nochmal die AGB von B durch, in denen klar steht, dass B innert 3-5 Tagen liefert oder sich unverzüglich meldet, wenn es zu längeren Lieferzeiten kommt. Wer ist nun im Recht? Muss B dem Käufer das Geld zurückerstatten, wenn dieser die Annahme des Paketes nun verweigert? Evt handelt es sich bei der Ware um Dinge, die B selber anfertigt - das steht aber nirgends und sie ist auch Teil seines normalen „Programmes“ - also kein gesonderter Kundenwunsch…

Guten Abend cat135,

Ich bestelle auch oft bei ebay Artikel, und musste leider in einigen Fällen auch bis zu 4 Wochen auf meinen Artikel warten.

Es hat aber nie an dem Verkäufer, sondern an den Versandunternehmen gelegen, die Verkäufer waren immer bemüht, mich mit emails und Versandinformationen, bzw, der Angabe der Versendungsnummer auf dem neuesten Stand zu informieren.

Ich würde an Ihrer Stelle noch ein paar Tage warten, aber wie ich Ihrem Beitrag entnehme, haben Sie den Artikel schon bei einem anderen Verkäufer erworben, dann kann es evtl. möglich sein, das Sie ihn dann doppelt haben werden.

Mit freundlichem Gruss

Christiane