Hallo, wenn ein Organ in einem Befund als unauffällig bezeichnet wird, ist das dasselbe, wie wenn es als regelrecht bezeichnet wird, oder haben die beiden Begriffe unterschiedliche Bedeutung? Für mich sind beide Wörter austauschbar, und ich würde beide mit „normal“ übersetzen, bin aber unsicher, ob ich da eine Nuance übersehe. Vielen Dank im Voraus, Martina
Moin!
Naja mit unauffällig meint man in der Medizin bei einer Diagnose eher das das Organ im Bezug auf die zugrunde liegende Symptomatik keinen Einfluss hat bzw. nichts verwertbares für das Pathologische vorliegt.
Regelrecht höre ich persönlich zum ersten mal, könnte mir darunter aber vorstellen das mit Regelrecht ein normaler, nicht abweichender Befund im Bezug auf Größe, gewicht, Perfusion usw. vorliegt.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen!
Lg
der Schma
Danke, verstehe, regelrecht = normal, unauffällig = im Kontext irrelevant
Hi,
also ich selbst kann nur sagen, dass die Begriffe tatsächlich weitestgehend synonym sind. Kommt immer drauf an, wer sie verwendet.
Aber gemeint ist das gleiche bzw. dasselbe. Ich denke, hier groß semantische Unterschiede zu machen, wär etwas zuviel hineininterpretiert.
Ich selbst benutzte sie vollkommen synonym.
Lg Alex:smile: