Hallo
Ich habe bei Ebay 4 Sommerreifen gekauft. Die Felgen sehen gut aus, aber bei den Reifen… In der Artikelbeschreibung stand: 5-6mm. Reifen und Felgen sind gebraucht aber in einem guten Zustand…
Weiterhin hat der Verkäufer geschrieben, dass er keinerlei Garantie und Rückgaberecht gewährt.
und das ebenfalls: Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, besteht keine Garantie und kein Recht auf Rückgabe der Ware (nach neuem EU-Recht).
Mit einem Gebot erklärt sich der Bieter ausschließlich damit einverstanden, die Ware zu kaufen. Weiterhin erklärt der Bieter mit seinem Gebot, dass er den Gesamtbetrag bar bei Abholung zahlen kann bzw per Vorkasse bei Versand.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an.
Das Problem ist: 2 Reifen haben 5mm (wie geschrieben) - schön und gut …aber die zwei anderen haben nur 2,2 mm… ich habe dem Verkäufer geschrieben, er soll mir für diese Reifen das Geld zurückgeben oder ich werde die Sache an meinen Anwalt weiterleiten.
Ist das Betrug was er gemacht hat? Ich meine, er hat geschrieben gebraucht usw. aber auch, dass es keinerlei Garantie gibt und auch nciht gewährt wird. Kann ich da jetzt eigentlich irgendetwas machen? Oder muss ich es hinnehmen, da der Verkäufer diesen Satz geschrieben hat: Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gewähre ich keinerlei Garantie oder Rückgaberecht.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann und sagen kann, ob ich da etwas mit einem Anwalt erreiche, obwohl Privatverkauf und keinerlei Garantie usw. Der Verkäufer hat noch geschrieben, dass er die Angaben mit bestem Gewissen gemacht hat und bestimmt keinen Betrug bezweckt hat (der verkäufer hat bis jetzt auch nur positive Bewertungen - sowohl von Käufern als auch Verkäufern)… jaa das ist alles… und nun?