(unbeabsichtigte?) falsche Angaben bei Privatverk

Hallo
Ich habe bei Ebay 4 Sommerreifen gekauft. Die Felgen sehen gut aus, aber bei den Reifen… In der Artikelbeschreibung stand: 5-6mm. Reifen und Felgen sind gebraucht aber in einem guten Zustand…
Weiterhin hat der Verkäufer geschrieben, dass er keinerlei Garantie und Rückgaberecht gewährt.
und das ebenfalls: Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, besteht keine Garantie und kein Recht auf Rückgabe der Ware (nach neuem EU-Recht).
Mit einem Gebot erklärt sich der Bieter ausschließlich damit einverstanden, die Ware zu kaufen. Weiterhin erklärt der Bieter mit seinem Gebot, dass er den Gesamtbetrag bar bei Abholung zahlen kann bzw per Vorkasse bei Versand.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an.

Das Problem ist: 2 Reifen haben 5mm (wie geschrieben) - schön und gut …aber die zwei anderen haben nur 2,2 mm… ich habe dem Verkäufer geschrieben, er soll mir für diese Reifen das Geld zurückgeben oder ich werde die Sache an meinen Anwalt weiterleiten.

Ist das Betrug was er gemacht hat? Ich meine, er hat geschrieben gebraucht usw. aber auch, dass es keinerlei Garantie gibt und auch nciht gewährt wird. Kann ich da jetzt eigentlich irgendetwas machen? Oder muss ich es hinnehmen, da der Verkäufer diesen Satz geschrieben hat: Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gewähre ich keinerlei Garantie oder Rückgaberecht.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann und sagen kann, ob ich da etwas mit einem Anwalt erreiche, obwohl Privatverkauf und keinerlei Garantie usw. Der Verkäufer hat noch geschrieben, dass er die Angaben mit bestem Gewissen gemacht hat und bestimmt keinen Betrug bezweckt hat (der verkäufer hat bis jetzt auch nur positive Bewertungen - sowohl von Käufern als auch Verkäufern)… jaa das ist alles… und nun?

Hi

Wenn der VK eine Zusage macht über die Profildicke (5mm) dann muss das auch stimmen für alle Reifen.
Ein Gewährleistungsausschluss greift dann nur auf alle anderen eventuellen Mängel von denen der VK nichts wußte.

Ob er nun das Profil von allen 4 Reifen überprüft hat oder nur 1 genommen hat und annahm der Rest sei genauso gleichmäßig abgefahren weil die Reifen vom selben Fahrzeug waren weißt du ja nicht.

Betrug setzt ja eine Täuschungsabsicht vorraus die du beweisen musst.

Deine Ware hat einen Mangel, sie entsprich nicht der Beschreibung /Zusicherung.
Der VK hat das Recht den Mangel zu beseitigen bevor ein Käufer sein Geld zurück verlangen kann.
In diesem Fall wäre dieser Aufwand aber zu groß (er müsste ja Reifen besorgen die der Beschreibung entsprechen) und du bist schneller und besser damit dran eine Rückabwicklung vorzunehmen oder ihr einigt euch auf eine Preisminderung oder eine Teilrückabwicklung (z.B.: 2 Reifen und die Hälfte des Geldes zurück).

Drauf sitzen bleiben musst du jedenfalls nicht.
Biete dem VK diese Möglichkeiten an wenn du damit einverstanden bist.

MfG
Lilly

[FAQ:1167]
Vergessen oben hinzuzufügen.

danke erstmal für deine antwort.
und was wenn der VK genau das dachte… also das alle reifen das gleiche profil haben? muss er sich trotzdem auf mein angebot mit preisminderung einlassen oder hab ich dann keine chance?? beweisen kann ich ja dann nichts

Ob er nun das Profil von allen 4 Reifen überprüft hat oder nur
1 genommen hat und annahm der Rest sei genauso gleichmäßig
abgefahren weil die Reifen vom selben Fahrzeug waren weißt du
ja nicht.

Lilly

Hi

danke erstmal für deine antwort.
und was wenn der VK genau das dachte… also das alle reifen
das gleiche profil haben? muss er sich trotzdem auf mein
angebot mit preisminderung einlassen oder hab ich dann keine
chance?? beweisen kann ich ja dann nichts

Er hat 4 Reifen angeboten und eine Profildicke von 5 mm angegeben.
Wenn das nicht stimmt ist das seine Schuld. Er hätte ebend vorher besser nachprüfen sollen bevor er eine solche Zusage gibt. Die ist verbindlich.

Also es kann dir egal sein was er tat oder dachte. Du hast 4 Reifen mit mind. 5 mm Profildicke gekauft.

Du könntest darauf bestehen, auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Wenn du von dir aus schon angibst auch eine Preisminderung zu akzeptieren und die Sache ist vom Tisch, kommst du ihm schon entgegen.
Er muss das aber nicht annehmen, bzw. kann ein Gegenangebot machen (also wenn du jetzt meinst die Reifen für 1 Euro zu bekommen muss er das nicht auch so sehen) :wink: Er kann dir auch Ersatzreifen besorgen die dem Kaufvertrag entsprechen. Aber wie schon gesagt wäre es ein ziemlich großer Aufwand für ihn. Und wenn man grad nicht wirklich wegen ein paar gebrauchten Autoreifen zum Anwalt rennen will und evtl. vor Gericht landet (mit Gefahr an ein ein Richter zu kommen der seltsam denkt) was Zeit, Nerven und Geld kostet, dann schaut man besser zu so eine Sache im Einvernehmen zu klären.
Aber darauf sitzen bleiben musst du nicht!

Wenn der VK stur ist dann kannst du ihn nur per Gesetz zwingen. Dann auf zum Anwalt und dich beraten lassen.

MfG
Lilly

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