Unbefristete FE, begleitetes Fahren mit 17

Hallo, ich bin am 22.12.12 achzehn Jahre alt geworden. 2012 bin ich über das begleitete Fahren mit 17 Jahren Auto gefahren. Als ich am 18.12.12 bei meiner Gemeinde anfragte, ob mir die unbefristete Fahrerlaubnis ausgestellt werden könnte, sagte man mir, dass das vor dem 18.Lebj. nicht geht. Daraufhin wollte ich dann zwischen den Jahren die Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass nur ein Notdienst eingerichtet sei und es doch keinen Zeitdruck für mich gäbe, da die FE für begleitetes Fahren weiter drei Monate gültig ist.
Als ich am 23.1.13 bei meiner Gemeinde eine unbefristete FE abholen wollte, sagte man mir, dass jetzt nur noch eine befristete auf 15 Jahre mögl. ist.
Wie kann ich mich dagegen wehren und mit welchen Argumenten. Ich finde, dass hier bewusst mein Anspruch auf eine unbefristete FE untergraben wurde.

alle führerscheine werden befristet, selbst die alten grauen.
einen unbefristeten gibt es nicht mehr, die „alten“ sind nur bis 5 Jähre länger gültig…

Das stimmt schon, aber darum geht es nicht. Ich wollte Ende 2012 einen unbefristeten beantragen und die Gemeinde hat mich abgewimmelt, ohne mir mitzuteilen, dass sich die rechtlichen Gesichtspunkte der Erteilung 2013 ändern.

Hallo mabel11,

Wie kann ich mich dagegen wehren und mit welchen Argumenten.
Ich finde, dass hier bewusst mein Anspruch auf eine
unbefristete FE untergraben wurde.

Da hast du (wie auch viele andere) wahrscheinlich etwas nicht ganz richtig verstanden:

Deine Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig!

Nur deinen Führerschein (das Dokument!) musst du alle 15 Jahre erneuern. Dazu ist keine erneute Prüfung, kein neuer Sehtest, keine ärztliche Untersuchung etc. notwendig! Lediglich ein neues Passbild und ein Gang zur Führerscheinstelle. Zwar kostet das neue Dokument, aber das ist nicht die Welt.

Selbst wenn du letztes Jahr deinen Führerschein erhalten hättest, so müsstest du diesen eben 5 Jahre später (also in 20 Jahren) erneuern.

Mach dir keinen Kopf! Alles ist im grünen Bereich.

Grüße,
Tinchen

Hi
da das in Presse, Funk und Fernsehen sooooo oft Thema war, ist es eine eigene Dummehit, wenn du zwischen Neujahr und FS-Antrag 23 Tage vergehen lässt.
Die Behörde muss dich darauf nicht hinweisen.

Gruß
HaweThie