Unbefugte Abbuchung von meinem Konto

Hallo Wissende,

gestern habe ich auf meinem Kontoauszug eine merkwürdige Abbuchung festgestellt:
Ein mir unbekannter Herr war der Auftraggeber einer Überweisung von gut 500 € an eine Autoversicherung für ein Fahrzeug, dessen Kennzeichen ebenso wie die Versicherungsnummer angegeben war.
Da aber in dem Moment mein Konto nicht über die nötige Deckung verfügte, wurde der Betrag wieder zurückgebucht und mir dafür eine Gebühr von 0,97 € in Rechnung gestellt.

Natürlich habe ich gleich mit meiner Bank telefoniert, die mich an die Versicherung (mit der ich eigentlich gar nix zu tun habe!) verwies. Dort habe ich unter Angabe der Versicherungsnummer und des KFZ-Kennzeichens ebenso darauf hingewiesen, dass sich jemand widerrechtlich an meinen Konto zu schaffen macht.

Dort sagte man mir, es wäre ein Versehen der Versicherung, die sich in der Zeile vertan hätte (aus welcher Liste auch immer). Der mir unbekannte Herr habe aber den Irrtum schon selbst bemerkt und die Versicherung ihn soeben korrigiert. Es würde nicht wieder vorkommen.

So weit, so gut. aber es werfen sich Fragen auf.

  1. Wie kommt der unbekannte Herr und/oder die Versicherung (ich weiß ja nicht, WER das verbockt hat) an meine Kontonummer? Selbige ist ja nun nicht gerade öffentlich.
  2. Was sollte ich bei meiner Bank beachten, damit die mich nicht in meiner Kreditwürdigkeit herabstuft?

Und meine 97 Cent hätte ich gern aus Prinzip schon gern zurück.

Wer weiß Rat?

Beste Grüße
Ann da Cava

Der Datenschutzbeauftragte Deines Bundeslandes wäre ein Ansprechprtner und wegen der Versicherung und den 97 Cent Deiner Bank die BaFin mit Sitz in Bonn:
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Tel.: 0228 41080 ramses90

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Hallo!

Du schreibst, es war eine Überweisung. Die wurde von dem Unbekannten initiiert, damit hat die Versicherung nichts zu tun.
Anders wäre es, wenn der Unbekannte der Versicherung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hätte, wie es für sowas ja recht normal wäre. Hier hätte die Versicherung den Geldtansfer initiiert.

Bei der IBAN sind Flüchtigkeitsfehler in der Nummer kaum noch möglich, da die Nummer selbst Prüfziffern enthält (Das sind nebenbei die ersten beiden Ziffern). So ziemlich jedes Computer-Formular prüft, ob die eingegebene IBAN gültig ist.

Viele Leute hantieren aber noch mit Kontonummer und BLZ. Es gibt Webseiten, die daraus die IBAN berechnen, und möglicherweise bietet auch die Webseite der Versicherung beim Online-Abschluss diesen Service. Tippfehler in der Kontonummer oder BLZ werden dabei aber NICHT erkannt, und wer die lange Ziffernkolonne ala IBAN nicht genau prüft, übersieht schnell, daß da ne falsche Nummer steht.

Es ist sehr wahrscheinlich, daß genau so ein Irrtum passiert ist, und keiner deine IBAN „ge-Datenklau-t“ hat.

Banken sind erschreckend faul, was die Überprüfung der Legitimation angeht. Falscher Kontoinhaber? Falsche Unterschrift auf nem Überweisungsträger? Pah, egal!

Allerdings ist die Bank dennoch verantwortlich, wenn wer unbefugt Geld von deinem Konto überweist, und hat für die Kosten gradezustehen. Die Überweisung war unbefugt, die fehlende Deckung ist nicht dir anzulasten. Die Bank hat die 97Ct zu erstatten. Wenn sie nicht will -> die Beschwerdeadresse hast du ja bereits bekommen.

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Sorry, du hast recht: Es steht dort BASISLASTSCH./EINZUG

Was aber die IBAN bzw. Kontonummer betrifft, so besteht da keinerlei Ähnlichkeit.

Korrektur: Das ist ja die IBAN des Empfängers, die dort steht. Also leuchtet mir deine Erklärung ein, danke!

Hallo!

Möglicherweise ein Tippfehler bei der Erfassung der IBAN. Da bei kleinen Beträgen nur die IBAN geprüft wird, nicht der Abgleich mit der Identität des Kontoinhabers vorgenommen wird, kann das dann durchrutschen. Es gibt zwar eine Prüfsumme, wenn jedoch die Zahlen alle richtig sind, lediglich die Reihenfolge ist verdreht, dann bleibt die Prüfziffer gleich. Wenn das Konto dann auch noch existiert (bei Frau da Cava), dann wird halt einfach mal abgebucht.

Schöne Grüße!

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520,65 € sind ein kleiner Betrag? :confused:

Seit 1994 Herr Ackermann von der Deutschen Bank die Öffentlichkeit darüber belehrte, dass man bei 50 Mio DM „eigentlich“ von „Peanuts“ reden würde, sind 520 € definitiv ein kleiner Betrag.

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relativ, je nachdem wen es betrifft, Jeff Bezos wird sich eher nicht dafür interessieren :innocent:

back to topic: hattest Du bzgl. der Rückerstattung der 0,97€ mit Deiner Bank schon Kontakt? M.E. müssen sie diese Kosten übernehmen da unbefugte Überweisung.

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Dann könnte er mir ja mal ein paar Peanuts spenden :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Moin,

das ist definitiv falsch. Jede Ziffer geht mit einem eigenen Gewicht in die Berechnung ein, deshalb werden Zahlendreher zwangsläufig erkannt.

Das Prüfverfahren ist übrigens kein Geheimnis.

Gruß
Ralf

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Genau wissen tue ich es nicht, aber ich hatte bereits Fälle in der Praxis, wo bei Zahlendrehern kein Prüfsummenfehler aufgetreten ist. Wir haben etwa 20.000 IBANs im Jahr und hatten tatsächlich erhebliche Probleme mit falschen IBANs, die durch die Prüfsumme nicht erkannt worden sind. Da gingen vierstellige Beträge auf falsche Konten. Das waren zwar nur 2 von 20.000, die haben uns aber trotzdem auf Trab gehalten.

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Erratum: Dreistellige Beträge.

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Servus,

sind eine recht akrobatische Angelegenheit: Man muss mindestens drei Ziffern ganz genau passend verkehrt eingeben, damit die IBAN überhaupt funktioniert und nicht wegen falscher Prüfziffer zurückgewiesen wird.

Sicherlich kann man sich das System so einrichten, dass die Prüfziffern automatisch berechnet und ergänzt werden - bin aber nicht sicher, ob jemand, der das tut, so ohne weiteres beim Lastschriftverfahren weiterhin mitspielen darf, wenn es auffällt. Schließlich sind die beteiligten Banken darauf angewiesen, dass man das nicht macht, weil nur dann die Prüfziffern ihre Funktion erfüllen.

Schöne Grüße

MM

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Das ist falsch. Die Prüfsumme ist nicht einfach die Quersumme. Gerade auch Zahlendreher sollen ja mit den Prüfziffern erkannt werden. Probiere es aus.

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Danke für eure Antworten. Ich weiß nur nicht, wer von euch mir am meisten geholfen hat. Eigentlich fast alle :slight_smile:

Update: Meine Bank hat geantwortet:

"Guten Tag, liebe Frau da Cava,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 16. Oktober 2019.

Sie haben Recht. Im Zahlungsauftrag ist ein abweichender Zahlungspflichtiger - jedoch
unter Angabe Ihrer Kontonummer - angegeben.

Natürlich erstatten wir Ihnen das belastete Entgelt. Wir bedanken uns für Ihren Hinweis.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an unter xxx-xxxx-xxxx.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Freundliche Grüße
Bankangestellte1, Bankangestellte2"

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BTW: das ist eine diskriminierende, genderungerechte Berufsbezeichnung. Es müsste mindestens Bankangestellender heißt oder mit ein paar Sternchen * versehender werden :wink:
SCNR :slight_smile:

VG
J~

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Nö, mein Kleener :smiley: Die beiden Damen sind wirklich weiblich. Die müssen nicht gegendert werden :rofl:

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aber logo! Geschlechter sind lediglich ein gesellschaftliches Konstrukt und du zutiefst sexistisch wenn du vom Namen der Mitarbeitenden auf deren Geschlecht schlußfolgerst. Die könnten schließlich auch divers sein. Na also…

J~

:wink:

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Und was bist du? :wink: