Unbegründete Fristlose Kündigung, nun Mittellos

Hallo Liebes Forum.

Vor einem guten Monat wurde ich Unbegründet Fristlos gekündigt und habe daher natürlich vom Amt auch eine sperre erhalten. Meines Erachtens ist die Kündigung unrechtmäßig, außerdem bekomm ich keine Unterstützung vom Amt zb. für Lebensmittel oder Miete. Ich habe von meinem Ex-Arbeitgeber 130 € zuletzt erhalten wo das Amt meinte es würde zum Leben vollkommen reichen. Ich weiß mittlerweile echt nichtmehr weiter, da ich auch noch nie arbeitslos war. Ich hoffe ihr könnt mir helfen !

Ps: Wiederspruch ist gestellt , aber ich bin komplett pleite und hab nichts mehr…

Eine fristlose Kündigung muß begründet werden und ist nur schwer durchsetzbar.
Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.

Hallo,

Meines Erachtens ist die Kündigung unrechtmäßig,

und warum bist du nicht sofort zur Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt gegangen ?

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage (3 Wochen nach Zugang der Kündigung) dürfte somit
verstrichen sein und damit wird die Kündigung bestandskräftig.

Die Sperrzeit der Bundesanstalt für Arbeit besteht damit zurecht und du musst dich an das Jobcenter wenden für die 3 Monate der Sperrung.

Nunja,

130 € zuletzt erhalten wo das Amt meinte es würde zum Leben vollkommen reichen.

wundert dich so ein Kommentar, wenn Politiker wie ein gewisser Herr Hartz meinen, das 409 € im Monat ausreichend uzum Leben seien (sie selber aber das ganze in der Stunde abkassieren).

Wie gesagt ich habe zuerst auf dem Amt meine Situation geschildert und die haben mich über sowas nicht aufgeklärt. War ja noch nie arbeitslos und bin erst Anfang 20. Daher meine Not.

Da ich nach mehrmaligem Anfragen keine Begründung erhalten habe , habe ich noch die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen ?

Hi,

hast Du der Kündigung widersprochen und Kündigungsschutzklage gestellt?
Warst Du unmittelbar nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit?
Bist Du hier auf die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage hingewiesen worden? Wurde der Kündigungsgrund überprüft?

kuendigungsanwalt.de/kuendigung-fristlos-ausserordentlich.Html - vielleicht hilft Dir das.
[Link editiert vom www Team]

Können Dir Deine Eltern übergangsweise helfen?
Ansonsten https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II

Alles Gute
Karin

Nein, da war Abwarten und Tee trinken keine gute Idee. Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Schade drum.

Schöne Grüße

MM

Servus,

genau hier, wo es eigentlich wichtig ist, bleibst Du völlig vage:

Was hast Du beim Jobcenter beantragt? Wie genau wurde die Ablehnung der Leistung (welcher Leistung? Darlehen?) begründet? Wer meinte, 130 € würden für welchen Zeitraum „zum Leben reichen“? Warum gibt es keinen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung der Leistung? Wer zahlt Deine Miete? Mit wem lebst Du in Bedarfsgemeinschaft?

Wenn Du den ganzen Sachverhalt ordentlich darstellst, lassen sich vielleicht Hinweise geben.

Schöne Grüße

MM

Ich wurde auf meine Frage hin (bei der Arbeitsagentur) zum Jobcenter geschickt für ein Darlehn bzw. Lebensunterhalt damit ich nicht Mittellos da stehe… Als ich dann geschlagene 4 Stunden hinter mich brachte sagte mir die unfreundliche Beraterin das mir nur Lebensmittel Gutscheine zustehen würden. Da ich aber die 130 € bekommen habe , würde das verfallen.

Achja , und ich lebe alleine zur Miete in einer anderen Stadt wie meine Eltern bzw. Familie.

Werde endlich etwas präziser bei deiner Schilderung. Bei welchem Amt hast du Unterstüzung beantragt. Die Agentur für Arbeit wäre ja nicht für Lebensmittel und Miete zuständig. Das Jobcenter auch nicht für Lebensmitel, Miete ja.

Ein „Amt“ gibt keine Meinung raus, sondern einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Was hast du schriftlich, bei welchem Amt beantragt. Welchen Bescheid hast du mit welchem Text erhalten?

Bei welchem Amt? Gegen welchen Bescheid? Mit welcher Begründung?
Mir scheint, du bist mit deiner Situation überfordert. Sei hartnäckig gegenüber dem „Amt“ deiner Wahl und bestehe darauf, dir Hilfen aufzuzeigen. Hilfe kannst du auch über https://www.anwalt.de/rechtstipps/beratungshilfe-zugang-zum-anwalt-auch-fuer-beduerftige-rechtssuchende_005159.html erhalten.

Gruß
Otto

Hallo Karin !

Nein , es ist meine erste Kündigung und ich wurde leider nicht darauf hingewiesen. Ich habe nur einen Wiederspruch gegen meine Leistungssperre eingelegt.

Was hast du denn in den letzten Wochen gemacht, wenn du vor einem guten Monat fristlos gekündigt worden bist? Was hast du vorher beruflich gemacht? Sind Bewerbungen raus? Hast du dich bei Zeitarbeitsfirmen beworben, damit schnell wieder Geld reinkommt, wenn auch nicht viel?

Warum hast du der Kündigung nicht widersprochen? Wenn einem eine Kündigung ungerecht vorkommt, wehrt man sich doch und informiert sich zumindest im Internet (und sieht die Frist von 3 Wochen). War der alte Arbeitgeber ein „kleiner“ Arbeitgeber oder eine größere Firma? Wie lange warst du dort beschäftigt?

Wenn du Hilfe und Rat willst, musst du mehr schreiben.

der war/ist kein Politiker

1 Like