Zunächst einmal bist Du jetzt automatisch Erbe geworden und mit Kenntnis des Anfalls der Erbschaft beginnt die sechswöchige Frist für eine mögliche Ausschlagung des Erbes. Soweit hier die Angst besteht, dass das Erbe ggf. überschuldet sein könnte, oder mehr Aufwand als Nutzen bringt, ist jetzt also Tempo angesagt.
Zunächst einmal spricht die Einrichtung der Nachlasspflegschaft dafür, dass das Erbe nicht gleich auf den ersten Blick überschuldet ist. Der Nachlasspfleger ist zudem verpflichtet ein Nachlassverzeichnis für das Gericht zu erstellen, und es besteht nach § 13 FamFG ein Anspruch des Erben auf Einsicht in die Nachlassakte, in der das Nachlassverzeichnis und sonstige ggf. interessante Dinge zum Nachlass zu finden sind. D.h. dieser Anspruch sollte schriftlich gegenüber dem Gericht mit einem Antrag auf Akteneinsicht vor Ort im Gericht geltend gemacht werden.
Weiterhin ist der Nachlasspfleger verpflichtet das von ihm verwaltete Erbe an den Erben auszuhändigen. Hier machen mich die lediglich geltend gemachten € 150,-- allerdings stutzig. Normalerweise kostet eine Räumung deutlich mehr. Da müsste der Hausrat entweder minimal (vielleicht gar keine echte Wohnung, sondern nur ein Bett in einem Pflegeheim o.ä.), oder aber so werthaltig gewesen sein, dass ein Entrümpler den fast vollständig gegen seinen Aufwand gestellt hat. Auf jeden Fall müssten bei einer Räumung wichtige persönliche Unterlagen gesichert worden sein, die der Nachlasspfleger jetzt aushändigen müsste. Darunter natürlich auch Daten zu ggf. bestehenden Konten und Depots, …
Unabhängig von diesen offiziellen Schritten sollte man die letzte Adresse des Erblassers aufsuchen, sich dort einen Eindruck vom Umfeld verschaffen und z.B. Nachbarn ansprechen um etwas über die Lebensumstände und wirtschaftliche Situation zu erfahren.