Unbekanntes Erbe annehmen?

Zunächst einmal bist Du jetzt automatisch Erbe geworden und mit Kenntnis des Anfalls der Erbschaft beginnt die sechswöchige Frist für eine mögliche Ausschlagung des Erbes. Soweit hier die Angst besteht, dass das Erbe ggf. überschuldet sein könnte, oder mehr Aufwand als Nutzen bringt, ist jetzt also Tempo angesagt.

Zunächst einmal spricht die Einrichtung der Nachlasspflegschaft dafür, dass das Erbe nicht gleich auf den ersten Blick überschuldet ist. Der Nachlasspfleger ist zudem verpflichtet ein Nachlassverzeichnis für das Gericht zu erstellen, und es besteht nach § 13 FamFG ein Anspruch des Erben auf Einsicht in die Nachlassakte, in der das Nachlassverzeichnis und sonstige ggf. interessante Dinge zum Nachlass zu finden sind. D.h. dieser Anspruch sollte schriftlich gegenüber dem Gericht mit einem Antrag auf Akteneinsicht vor Ort im Gericht geltend gemacht werden.

Weiterhin ist der Nachlasspfleger verpflichtet das von ihm verwaltete Erbe an den Erben auszuhändigen. Hier machen mich die lediglich geltend gemachten € 150,-- allerdings stutzig. Normalerweise kostet eine Räumung deutlich mehr. Da müsste der Hausrat entweder minimal (vielleicht gar keine echte Wohnung, sondern nur ein Bett in einem Pflegeheim o.ä.), oder aber so werthaltig gewesen sein, dass ein Entrümpler den fast vollständig gegen seinen Aufwand gestellt hat. Auf jeden Fall müssten bei einer Räumung wichtige persönliche Unterlagen gesichert worden sein, die der Nachlasspfleger jetzt aushändigen müsste. Darunter natürlich auch Daten zu ggf. bestehenden Konten und Depots, …

Unabhängig von diesen offiziellen Schritten sollte man die letzte Adresse des Erblassers aufsuchen, sich dort einen Eindruck vom Umfeld verschaffen und z.B. Nachbarn ansprechen um etwas über die Lebensumstände und wirtschaftliche Situation zu erfahren.

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Hallo Wiz,

vielen, vielen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort, das hilft mir wirklich weiter!

Ich werde so schnell wie möglich Akteneinsicht einfordern und dann entscheiden ob ich die Erbschaft ausschlage.

Ich wünsche Dir alles Gute!

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Hallo Duck,

vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort!

Bist Du blind oder warum bemerkst Du nicht, dass er sich hier ausdrucksmäßig aufführt wie …
Er will was, also soll er seinen Ton den Gepflogenheiten bei WWW anpaßen. Seine Antworten sind entweder pampig odwr triefen vor Ironie.
:roll_eyes:ramses90

:flushed: Oh … :smile:

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Du hast bisher in deinen Posts noch gar nichts zum Thema geschrieben.
Hast du dazu einen Beitrag, oder wolltest du nur allgemein nörgeln?
:slight_smile:
Die Seite hier heisst aber „wer weiss was“ und nicht „wer will mal meckern“

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Hallo Wiz,

sorry, dass ich nochmal nachfrage!

habe nun Antwort vom Amtsgericht bekommen.

Sie schreiben nur lapidar, dass eine Nachlasspflegschaft nur angeordnet wurde, um ein Mietverhältnis zu beenden. Die Nachlasspflegschaft besteht nun nicht mehr und man könne keine weiteren Mitteilungen zu Art und Umfang des Erbes machen.

Bin ziemlich ratlos. Muss man wirklich die Katze im Sack nehmen? Habe ich als angehender Erbe wirklich keine Möglichkeit, mehr herauszufinden, bevor ich das Erbe annehme?

Liebe Grüße!

Blöd nachgefragt: Du hast keine Möglichkeit, auf anderem Wege - wie hier mehrmals vorgeschlagen - zumindest Indizien zu finden für die Art des Erbes (eigner Eindruck von Haus, Wohnung, Gespräche mit Nachbarn, Bekannten, etc.)?

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„… als Erbe eines von mir und meiner Verwandschaft völlig unbekannten Halbonkels …“

Was ist daran nicht zu verstehen?

Schönste Grüße
Ann da Cava

Das ist gut zu verstehen. Seine Adresse wird doch bekannt sein, oder? Wenn ich da jetzt hinfahre, und eine Nachbarin erzählt mir, das der Gute so gerne goldene Türklinken sammelte, wäre das ja ein erster Hinweis. Dann schreibe ich Verwandte an, zu denen ich nie Kontakt hatte, die aber diesen geheimnisvollen Onkel gekannt haven können, und erfahre von diesen, dass da noch eine Villa am Genfer See vorhanden sein könnte.

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:yawning_face:

Heute schlechte Laune?

Könnte! :wink:
Und wieso lebte er dann stattdessen in einer Wohnung zur Miete?
Bitte schreib jetzt nicht: weil die Villa für ihn allein zu groß war.

Was ist eigentlich ein Halbonkel?

Wenn die Pflegschaft nur für die Kündigung der Wohnung benötigt wurde, dann lässt das mE nur den Schluss zu, dass es da kein sonstiges Erbe für die Erben zu sichern und zu verwalten gab. Das würde dann der von mir schon angesprochene Fall sein, wenn z.B. jemand nur auf Leistungsempfänger-Niveau in einer Pflegeeinrichtung gelebt hat und am Ende alles Null zu Null aufgegangen ist.

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Oh, oh,
lies vorsichtshalber weiter oben nochmal nach.

Die Vorsilbe Halb- bezeichnet eine Verwandtschaftsbeziehung, die nur über einen Vorfahren der ältesten enthaltenen Generation läuft anstatt über beide. Gebräuchlich ist diese Vorsilbe allerdings nur bei direkten Geschwistern (halbbürtig) und wird benutzt, wenn diese Besonderheit der Beziehung hervorgehoben werden soll:

  • Halbgeschwister: Halbschwester, Halbbruder = Kind von Mutter oder Vater mit anderem Partner
  • veraltet: Halbonkel, Halbtante = Halbbruder, Halbschwester eines Elternteils
  • veraltet: Halbcousin, Halbcousine = Sohn, Tochter eines Halbonkels oder einer Halbtante

Um ihre biologische Verwandtschaft von vollbürtigen Geschwistern zu unterscheiden, werden Halbgeschwister als halbbürtige Geschwister bezeichnet (rechtlich falsch nennt der Duden sie Stiefgeschwister , obwohl sie verwandt und nicht verschwägert sind).[19] Rechtlich besteht zu Halbgeschwistern eine Verwandtschaft im zweiten Grad in der Seitenlinie (zwei vermittelnde Geburten), gleich zu vollbürtigen Geschwistern.

In Deutschland besteht auch zwischen halbbürtigen Geschwistern ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Inzestverbote in Deutschland) – im Unterschied zu Stiefgeschwistern, da diese keinen gemeinsamen biologischen Elternteil haben.

aus

Gruß h

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Achso.
Da hätte ich allerdings auch von allein draufkommen können. :wink:

Danke + Gruß

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Vermietet als Geldanlage?
Du siehst es (älteren) Leuten nicht unbedingt an, was sie für Vermögen haben.

Bestimmt. Und die Mietzahlungen gehen direkt auf ein Schweizer Nummernkonto, von dem keiner was weiß.

Volle Zustimmung! Da gibt es hier im Schwäbischen einige Exemplare.