Unbekanntes Erbe annehmen?

Hier bei uns auch!
Gerade im Osten haben Westdeutsche eine Menge Immobilien aufgekauft. Manche mehrere …
Ein solcher älterer Herr wurde übrigens schon länger nicht mehr hier gesehen :woman_shrugging:t2: :wink:

Das ist aber was völlig anderes als eine Immobilie im Ausland.
Spätestens bei der nächsten ET-Versammlung würde man den Eigentümer vermissen …

Was für eine Eigentümerversammlung, wenn man alleiniger Eigentümer ist?:thinking:

Es muss ja nicht am Genfer See sein, die Immobilien in DE sind auch was wert …
Also es geht gar nicht um Art und Ort, oder wer den Besitzer vermisst.
Sondern ob überhaupt (u.a.) noch Immobilien da sind, von denen der angeschriebene potentielle „Erbe“ nichts weiß.

Wenn es danach ginge, wäre mindestens ein Drittel meiner Miteigentümer schon kurz nach Erwerb der jeweiligen Wohnung verstorben.

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Ach Inka, als alleiniger Eigentümer hat man Kosten, die bezahlt werden wollen. 3/4 davon kann man abbuchen lassen, und für das restliche 1/4 gibt’s Rechnungen/Überweisungen.

Jeder Mensch in D. hat mindestens ein Bankkonto. Beim Durchblättern sieht man, was alles an Buchungen vorliegt.
Ich weiß doch auch nicht, wo die Kontoauszüge des verstorbenen Halbonkels abgeblieben sind.

Jeder Mensch in D. hat ein Finanzamt und eine Steuernummer.
Auch da müßte Immobilienbesitz bekannt sein.

Ich finde die ganze Story hier etwas mysteriös.
Vielleicht wurde uns nicht alles erzählt?

Wenn es was zum Nachschießen gäbe und es käme kein Geld, dann müßtest Du vielleicht forschen, oder?

Hallo Gudrun,
ich möchte jetzt nicht weiter auf Einzelheiten Bezug nehmen.
Dann sammeln sich eben irgendwo die Mahnungen …
Aber das hat wenig damit zu tun, dass da noch Immobilienbesitz sein KÖNNTE.

Hallo,die Babkauszüge durchblättern, das würde ich gerne machen. Aber die habe ich natürlich nicht. Und zur Bank gehen und sagen, zeigen sie mir mal die Kontobewegungen von Herrn Soundso, das geht nur mit Erbschein. Und den bekomme ich erst, wenn ich das Erbe annehme.
Ich finde es auch mysteriös, daß seitens des Amtes so eine Geheimniskrämerei gemacht wird. Wenn eine Nachlasspflegschaft bestand, muss doch Kenntnise über die finanziellen Verhältnisse geben. Warum soll ich das nicht erfahren?

Ich hatte Dir doch schon geschrieben, dass die Sache genau anders herum läuft. Du bist automatisch zum Erben geworden und hast/hattest nur Zeit das Erbe binnen sechs Wochen ab offizieller Kenntnis des Anfalls (Schreiben des Gerichts) auszuschlagen:

Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist und Dir aufgrund der momentaten Informationslage das Erbe uninteressant bis gefährlich erscheint, musst Du zur Geschäftsstelle des Nachlassgerichts und da das Erbe noch rechtzeitig ausschlagen (alternativ geht das beim Notar). Ist die Frist jetzt schon um, sind die Chancen aus der Erbenstellung noch raus zu kommen recht gering.

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Hallo Wiz,
Ich weiss, dass ich automatisch zum Erbe werde, wenn ich nicht ausschlage!

Aber den Erbschein bekomme ich nicht innerhalb der 6-wöchigen Frist nach dem Anschreiben.
Und ohne Erbschein keine Einsicht in Konten z.B., richtig? Erst, wenn es vielleicht zu spät ist.

Natürlich nicht, wenn Du nicht Erbe bist - der Erbschein ist der Nachweis dafür, wer Erbe ist.

Dass da nichts zu holen sein wird, hat @Wiz Dir bereits erläutert: Weshalb hätte man denn sonst die Nachlasspflegschaft auf die Auflösung des Mietverhältnisses beschränken sollen?

Dass andererseits eine Menge Risiken zu erben sind, liegt auf der Hand.

Die Entscheidung liegt auf der Hand, aber wenn Dich der Nervenkitzel juckt, mach einfach wie Du magst.

Schöne Grüße

MM

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Ist das hier passiert? Ich muss einräumen, dass ich nicht jeden Artikel gelesen habe. Mir ging es primär um diese Anmerkung:

So oder so: die Hausverwaltung müsste sich natürlich kümmern, wenn Geld nicht kommt, aber im Normalfall werden ja fällige Beträge eingezogen und nicht vom Eigentümer überwiesen.

Interessant. Die Villa in Genf klingt merkwürdig, aber die goldenen Türklinken, von denen ich schrieb, haltet ihr für sehr wahrscheinlich!

Ab gesehen davon tut mir der Fragesteller leid, dass die Behörde ihm nicht wenigstens grob Informationen zur Größe des Erbes zukommen lässt.

Das hast Du falsch verstanden. Wenn du einen Erbschein beantragst, ist die Geschichte mit der Ausschlagung auch erledigt, weil Du damit zum Ausdruck bringst, dass Du das Erbe annimmst. Das gilt auch für sonstige Dinge, bei denen zum Ausdruck kommt, dass jemand ein Erbe annimmt. Man darf, wenn man den Schlüssel hat, natürlich in die Wohnung gehen, Blumen gießen, den Kühlschrank-Inhalt entsorgen, … Aber in dem Moment, in dem Du den Fernseher da raus und in die eigene Wohnung rein trägst, ist es mit der Ausschlagung Essig!

Deine Situation ist alles andere als ein Ausnahmefall! Ganz im Gegenteil. Es ist der Regelfall, dass man als Erbe eines nicht näher persönlich bekannten Erblassers ein nicht ganz unerhebliches Risiko tragen muss. Und das Gericht ist auch nicht dafür da, einem Erben dieses Risiko abzunehmen. Die Bestellung eines Nachlasspflegers bietet hier ggf. ausnahmsweise mal etwas bessere Chancen, dieses Risiko einzuschätzen. Aber wenn der Nachlasspfleger hier nicht mehr als die Wohnungskündigung betrieben hat, dann liegt dem Gericht eben auch nicht mehr an Informationen vor, die es zur Verfügung stellen könnte.

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Übrigens: Die Villa war für ihn zu groß!

Hallo @BrickHouse ,

mit der Annahme des Erbes bzw. der Nichtausschlagung gehst Du allerdings kein unkalkulierbares Risiko ein, da es innerhalb von zwei Jahren nach Antritt des Erbes noch die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz gibt.

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Habe ich etwas ungenau geschrieben?
Ich meine, ich hatte schon richtig verstanden: Erbschein erst, wenn ich das Erbe annehme. Mit dem Erbschein könnte ich dann zum Beispiel zur Bank gehen und das Konto einsehen. Sind da ein Haufen Schulden, ist es zu spät, weil ich das Erbe schon angenommen habe. So stimmt es doch, oder?
Aber danke für deine Erläuterungen!

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Inzwischen habe ich mir auch mal den Wohnort angesehen. Mietshaus mit 18 kleinen Etagenwohnungen aus den 60ern, schon etwas heruntergekommen.
Ich glaube, ich schlage es einfach aus!

Vielen Dank für die Hilfe hier!

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