Unbemerkte Fahrerflucht in der Probezeit

Ich habe eine Frage zu Fahranfängern.

Nehmen wir an, jemand hat ein Auto erst neu bekommen - ist somit noch ziemlich unsicher im Umgang und mit der Handhabung des Autos - und will ausparken auf einem gut besuchten Parkplatz, will also rausfahren und setzt dann wieder zurueck in die Parkluecke, da man den Verkehr nicht mit Ausparkmanoevern behindern will, wartet und faehrt schliesslich los…

Zuhause erst sieht man, dass vorne geringe Kratzer am Auto gibt. Es liegt also nah, dass ein nebenstehendes Auto geringfuegig beschaedigt wurde.

Wie sieht es dann aus mit der Fahrerflucht?
Also dass Leute den Unfall beobachtet haben, kann durchaus sein, und wenn jetzt der Geschaedigte eine Anzeige gegen das Auto stellt, was droht dem Fahranfaenger dann? Glaubt man ihm ggf., dass er die Fahrerflucht nicht begangen hat?

Und wie sieht es mit Zeugen aus, die im Auto sitzen ? Es ist doch weniger glaubwuerdig, wenn Eltern oder Geschwister dabei sitzen, oder?

Hoffe auf Antworten!
Ich meine, man koennte ja z.B. beim „Kampf“ mit der Kupplung das Auto gestreift haben und es nicht bemerkt - also theoretischc ist der Tatbestand nicht erfuellt - natuerlich kann das jeder behaupten.

Wie sieht es da rechtlich bei Parkunfaellen aus? Was kann der Fahranfaenger machen?

Ich würde demjenigen raten, sich bei der Polizei zu melden
und ebendies zu sagen.

Hallo Jammerlappen.

was bist du denn für eine/r.

hättest nicht mal eben Austeigen können und nachsehen,anstatt dir jetzt krumme Dinger einfallen zu lassen.

Wenn du ein Arsch in der Hose hast meldest du dich bei der Polizei.

Sollte wirklich eine Beule oder Kratzer vorhanden sein,bin ich dafür dir den Führerschein abzunehmen.

Mücke
aus Hamburg

Hallo Jammerlappen.

Hi Moralapostel

was bist du denn für eine/r.

und was bist Du für einer?

hättest nicht mal eben Austeigen können und nachsehen,anstatt
dir jetzt krumme Dinger einfallen zu lassen.

Hast Du den Beitrag gelesen?

Wenn du ein Arsch in der Hose hast meldest du dich bei der
Polizei.

Warum, er weiß doch nichteinmal ob der Schaden nicht von jemand anderen verursacht wurde? Könnte ja auch sein.

Sollte wirklich eine Beule oder Kratzer vorhanden sein,bin ich
dafür dir den Führerschein abzunehmen.

Und aus welchem Grund? Was wäre da jetzt die Rechtsgrundlage.

Q aus, ach lassen wir das.

Don’t feed…

Oder so?

>

weiteres…

hättest nicht mal eben Austeigen können und nachsehen,anstatt
dir jetzt krumme Dinger einfallen zu lassen.

Ich schrieb doch bereits, dass die Person am Unfallort gar nicht bemerkt hat, dass sie einen Schaden verursacht hat, steigst du bei jedem Ausparken aus und schaust, ob du nicht jemanden erwischt hast?

Das Problem ist ja, meldet man sich nun bei der Polizei und sagt „Hallo ich bin xy und habe den Verdacht, ein Auto (keine Ahnung welches) gestreift zu haben“ ? Lachen die einem dann nicht eher aus?

Und wie bekommt derjenige mit, dass er angezeigt wurde? Einige sagen ja, die Polizei steht innerhalb von Minuten vor der TUer, andere haben nach 3 Wochen eine Vorladung zum Gericht erhalten.

Hi

Also, in erster Linie gilt folgendes: Ehrlich wehrt am längsten!
Gerade bei Autos geht es ja meistens um viel Geld. Und jeder ist ja versichert, also kein Problem.

Wenn so ein Fall eingetreten ist, dass man erst Zuhause den Schaden bemerkt, dann ist es in der Tat am besten zur Polizei zu gehen. Die werden dich deswegen auch nicht auslachen. Wichtig ist nur, dass du es meldest und das es Aktenkundig wird. Somit bist du bezüglich Fahrerflucht aus dem Schneider. Die Polizei wird den Schaden dokumentieren und den Vorgang dem zuständigen Revier zukommen lassen. Sollte dort nun einer Anzeige erstatten wollen, dann werden sie auf dich zu sprechen kommen. Allerdings nicht wegen Unfallflucht sonder vielleicht wegen eines Bußgeldes das maximal so 35 Euro beträgt. Und natürlich will der andere seinen Schaden ersetzt haben. Sollte sich jedoch keiner melden, weil er es vielleicht selber nicht bemerkt, weil der Schaden so gering ist, dann hast du Glück und die Sache ist erledigt.

steigst du bei jedem Ausparken aus und schaust, ob du nicht
jemanden erwischt hast?

Hi,

schaue ich nicht, normal ist aber das man Berührungen an anderen Fahrzeugen merkt, ist so ein ganz ekelhaftes Geräusch.

Und jetzt sollte man überhaupt mal die Unfallspuren anschauen, daran kann man meist erkennen wie die Spuren entstanden sind. Kann ja auch jemand anderes gewesen sein. Als Fahranfänger hat man noch etwas schwache Nerven, mal Papa anschauen lassen, wo die Schrammen sind, ob sie überhaupt an einer Stelle sind, wo man beim ausparken jemanden streifen kann.

Das Problem ist ja, meldet man sich nun bei der Polizei und
sagt „Hallo ich bin xy und habe den Verdacht, ein Auto (keine
Ahnung welches) gestreift zu haben“ ? Lachen die einem dann
nicht eher aus?

Da kommt dann ein schlauer Gutachter und stellt fest, der Unfall muss bemerkt, oder nicht bemerkt worden sein. Aber solange kein Geschädigter sich meldet, kann auch nicht viel gemacht werden.

Und wie bekommt derjenige mit, dass er angezeigt wurde? Einige
sagen ja, die Polizei steht innerhalb von Minuten vor der
TUer, andere haben nach 3 Wochen eine Vorladung zum Gericht
erhalten.

Meist sind das Kennzeichenanzeigen, sprich es steht damit ersteinmal das Auto fest, aber lange noch nicht der Fahrer.

Nur der Fahrer kann bestraft werden, nicht das Auto. Und bestraft werden kann (theoretisch)auch nur was wirklich begangen wurde. Fahrerflucht muss man vorsätzlich begehen, wer nichts bemerkt hat, kann auch keine Fahrerflucht begehen. Nur eben den Umstand des nichtbemerkt habens plausibel darstellen ist eine andere Sache.

Und ob es ein Geschädigter gibt, keine Ahnung, möglicherweise ist der mit dem schlechten Gewissen der Geschädigte. Lösung des Problems, bei der Polizei anrufen, nachfragen mit dem Risiko eine Fahrerflucht an der Backe zu kleben haben.

Q-Gruß

Wenn so ein Fall eingetreten ist, dass man erst Zuhause den
Schaden bemerkt, dann ist es in der Tat am besten zur Polizei
zu gehen.

Das kann man so allgemein nicht sagen.

Die werden dich deswegen auch nicht auslachen.

Nee, aber sie leiten unter Umständen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unfallflucht ein.

Wichtig ist nur, dass du es meldest und das es Aktenkundig
wird. Somit bist du bezüglich Fahrerflucht aus dem Schneider.

Wo hast du das denn her? Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Fahrer hatte den Unfall bemerkt. Dann hilft es ihm auch nichts, sich später bei der Polizei vorzustellen.

  2. Er hatte den Unfall nicht bemerkt. Dann hat er nicht vorsätzlich gehandelt und ist sowieso nicht strafbar. (Das ist insbesondere auch kein Fall von § 142 II StGB).

Allerdings nicht wegen Unfallflucht

Ach, und wieso nicht? Die Polizei muss bereits bei einem Anfangsverdacht ermitteln, und die Staatsanwaltschaft wird schon bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.

sonder vielleicht
wegen eines Bußgeldes das maximal so 35 Euro beträgt.

Unfallflucht: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Levay

Und wie bekommt derjenige mit, dass er angezeigt wurde?

Manchmal bekommt man das gar nicht mit. Kaum jemand kann mit Sicherheit sagen, dass er noch nie angezeigt wurde.

Einige
sagen ja, die Polizei steht innerhalb von Minuten vor der
TUer, andere haben nach 3 Wochen eine Vorladung zum Gericht
erhalten.

Das kann nicht sein. Ohne rechtliches Gehör gewährt zu haben, darf ein Staatsanwalt keine Anklage erheben.

Levay

Toller Tipp.

An der Strafbarkeit ändert sich dadurch eh nichts, entweder ist sie schon gegeben, oder sie ist sowieso nicht gegeben; sich bei der Polizei zu melden, erleichtert es dann aber doch ungemein, ein Ermittlungsverfahren am Hals zu haben.

Levay

Nunja, aber ich würde so vorgehen, wenn ich eine Beschädigung an meinem
Fahrzeug finden würde, die ich mir nicht erklären kann.
Zum einen, für den Fall dass ich tatsächlich den Unfall verursacht habe,
so wird es vor Gericht eventuell besser für einen ausgehen, eventuell bleibt
man mangels Vorsatz was die Unfallflucht angeht straffrei. Zum anderen wäre
es auch möglich, dass man selbst nicht Täter, sondern Opfer ist. Einen Parkunfall
nicht zu bemerken ist schließlich eine reife Leistung.

Nunja, aber ich würde so vorgehen, wenn ich eine Beschädigung
an meinem
Fahrzeug finden würde, die ich mir nicht erklären kann.

Das mag ja sein, eine gute Idee ist das trotzdem nicht, schon gar nicht per se.

Zum einen, für den Fall dass ich tatsächlich den Unfall
verursacht habe,
so wird es vor Gericht eventuell besser für einen ausgehen,
eventuell bleibt
man mangels Vorsatz was die Unfallflucht angeht straffrei.

Das hat - wie ich schon sagte - nichts mit dem Sichderpolizeistellen zu tun. Wer nicht vorsätzlich handelt, ist sowieso straffrei; die Wahrscheinlichkeit, straffrei auszugehen, wenn man sich stellt und das Gericht dann vor Vorsatz ausgeht, ist extrem viel geringer, nämlich - abgesehen von den Fällen von § 142 IV StGB - praktisch gleich null. (Na gut, es könnte § 153 StPO kommen oder so, aber wozu sich diesem Risiko aussetzen?)

Zum
anderen wäre
es auch möglich, dass man selbst nicht Täter, sondern Opfer
ist.

Ja, das wäre möglich. Und?

Einen Parkunfall
nicht zu bemerken ist schließlich eine reife Leistung.

Könnte dafür sprechen, dass das Gericht das nicht glauben wird.

Levay

Nunja, aber ich würde so vorgehen, wenn ich eine Beschädigung
an meinem
Fahrzeug finden würde, die ich mir nicht erklären kann.

Hi,

mein Auto hat im laufe der Jahre viele Schrammen, und eine ganz dicke Beule abbekommen, die kann ich mir ach nicht erklären, weil keine Einzige stammt von mir.

Zum einen, für den Fall dass ich tatsächlich den Unfall
verursacht habe,

Wenn ich einen Unfall oder Kratzer verursacht habe, warte ich, und mache das mit dem Besitzer des anderen Auto aus. Dazu muss ich es aber bemerken.

Und auf das Glücksspiel, dass mir später ein Gutachter sagt, ich hätte es bemerken müssen, würde ich mich nie einlassen.

so wird es vor Gericht eventuell besser für einen ausgehen,
eventuell bleibt
man mangels Vorsatz was die Unfallflucht angeht straffrei.

Wie schon geschrieben, kein Vorsatz, keine Unfallflucht.

Zum
anderen wäre
es auch möglich, dass man selbst nicht Täter, sondern Opfer
ist.

Schau mein Auto an, eine große Beule auf Höhe des Türgriffs. Von den kleinen Dellen von anderen Türen, Kratzern in der Stoßstange mal nicht gesprochen.

Einen Parkunfall
nicht zu bemerken ist schließlich eine reife Leistung.

Es kann trotzdem sein, besonders wenn jemand ein Fahranfänger ist. Wir waren nicht dabei, wir können es nicht beurteilen.

Nochmal, wer einen Schaden verursacht hat dafür zu haften, keine Frage.

Sollte sich jetzt der Frischling „stellen“, Du glaubst ihm nicht, und möglicherweise glaubt auch der Staatsanwalt nicht. Die Folge wäre wahrscheinlich, Führerscheinentzug mit Sperrzeit, Tagessätze, später Neuerteilung Fahrerlaubnis, Nachschulung, verlängerte Probezeit, und dann sollte in der Probezeit noch ein A-Verstoß vorkommen, MPU.

Die Folgen wären also gravierend für den Frischling, für eine Tat, die er möglicherweise überhaupt nicht begangen hat. Und in D muss sich noch niemand selber an das Messer liefern.

Q-Gruß

Ja, und die Folgen, wenn er den Unfall tatsächlich
verschuldet hat und der Geschädigte Anzeige erstattet und
Zeugen benennen kann, so hat er sicherlich mehr Probleme!

Ja, und die Folgen, wenn er den Unfall tatsächlich
verschuldet hat und der Geschädigte Anzeige erstattet und
Zeugen benennen kann, so hat er sicherlich mehr Probleme!

Hi,

ob er sich stellt oder nicht ist bei der Strafe unbedeutend. Es geht hier nur darum, hat er es bemerkt oder nicht.

Mir wäre es recht wenn man sagen könnte, komm wir besuchen den Geschädigten und regeln den Schaden mit paar €€€€€€. Geht leider nicht.

Das meine obige Antwort dir nicht gefällt, ok, verstehe ich voll, mir gefällt sie auch nicht. Aber hat hier nicht mal einer geschrieben, Recht hat nichts mit Moral zu tun.

Und mein Vertrauen in die Justiz ist nicht so groß, dass falls der Frischling mein Sohnemann wäre, ich zu ihm sagen würde, komm wir gehen zur Polizei und klären das. Das Recht setzt sich durch. Nicht vergessen, Recht wird von Menschen gesprochen, und Menschen können irren.

Q-Gruß

Hallo!

Aber hat hier nicht mal
einer geschrieben, Recht hat nichts mit Moral zu tun.

Wenn das Recht in Deutschland nichts mit Moral zu tun haette, wuerde ich mich da aber nicht wohl fuehlen.
Man ist nicht verpflichtet, sich als Taeter zu stellen.
Wenn man sich also nicht der Polizei stellt, lehnt man nicht das Rechtssystem als moralisch verwerflich ab. Jedem wird vielmehr ein gewisser Rahmen eingeraeumt, indem er seine Moralvorstellungen im Spannungsverhaeltnis Staat-Individuum einfiessen lassen kann.
In diesem Zusammenhang wuerde ich auch sehen, dass Angeklagte nicht bestraft werden koennen, wenn sie vor Gericht luegen
oder die Flucht an sich straffrei ist.

In die gleiche Richtung ging auch mein Beitrag wegen der Verkehrsschilder: Es ist durchaus verboten, gegen sie zu verstossen. Doch kostet ein (nicht regelmaessiger) Verstoss lediglich einen kleinen Geldbetrag. Der Staat gibt jedem Menschen mit ein bisschen Geld also die Chance, gegen seine Gesetze zu verstossen.
Und gerade dieser Grundsatz ist durch meine tiefsten Moralvorstellungen gedeckt.
Wenn ich also ein Verkehrsschild missachte, nenne ich es damit nicht generell moralisch verwerflich. Ich nehme lediglich mit meinen individuellen Moralvorstellungen meinen Platz im Rechtssystem der Gesellschaft, und somit im Spannungsverhaeltnis Staat-Individuum ein.

Gruss
Paul

taegliche Ordnungswidrigkeitenmappe
Hallo!

Also, in erster Linie gilt folgendes: Ehrlich wehrt am
längsten!

Oehm, nein…
Ich passiere am Tag mehrere Kreuzungen, dessen Ampeln auf rot stehen und dennoch weder fuer mich noch fuer einen anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr entsteht, wenn ich trotz des Rotes die Strasse ueberquere.
Wenn ich jedes mal in deinem Sinne ehrlich sein sollte, dann muesste ich jeden Tag eine Mappe zur Polizei schicken, in der ich meine heutigen Ordnungswidrigkeiten anzeige.

Gruss
Paul

rechtliches Gehör
Hallo!

Das kann nicht sein. Ohne rechtliches Gehör gewährt zu haben,
darf ein Staatsanwalt keine Anklage erheben.

Ich habe eben gesucht und eine Menge ueber rechtliches Gehoer im Allgemeinen gefunden, jedoch leider nicht den Paragraphen, der das besagt, was du da gesagt hast.
Kennst du ihn vielleicht? Ist er in der StPO?

Gruss
Paul

Das kann man so allgemein nicht sagen.

Doch kann man! :smile:

Nee, aber sie leiten unter Umständen ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Unfallflucht ein.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Fahrer hatte den Unfall bemerkt. Dann hilft es ihm auch
    nichts, sich später bei der Polizei vorzustellen.

Helfen würde es schon. Sollte es zu einer Verhandlung kommen wird es einem immer angerechnet, dass man zur Aufklärung beigetragen hat. Das weiß ich aus eigener Erfahrung! § 142(4) StGB

  1. Er hatte den Unfall nicht bemerkt. Dann hat er nicht
    vorsätzlich gehandelt und ist sowieso nicht strafbar. (Das ist
    insbesondere auch kein Fall von § 142 II StGB).

Wenn er den Unfall „nicht“ bemerkt hat, dann hast du Recht. Dann ist er nicht Strafbar. Ich denke das kann man einem auch nicht vorhalten, wenn es sich wirklich nur um ein paar Lackabtragungen handelt. Sollte es jedoch ein größerer Schaden sein (Scheinwerfer zerbrochen) dann kann man dir unterstellen, dass du diesen Schaden hättest bemerken müssen (Das wird dann ein Sachverständiger klären müssen). Und somit hast du die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Unfallflucht erfüllt. Es sei den du meldest dich Zeitnah bei der Polizei. Dann greift der § 142(2)StGB

Allerdings nicht wegen Unfallflucht

Ach, und wieso nicht? Die Polizei muss bereits bei einem
Anfangsverdacht ermitteln, und die Staatsanwaltschaft wird
schon bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.

Es besteht eine allgemeine Unfallverhütungspflicht. Kommt es zum Unfall bist du dieser eigentlich nicht nachgekommen. Begehst du Unfallflucht bekommst natürlich nicht mehr das Bußgeld. Die höhere Strafe greift als erstes. Ich gehe davon aus, dass sich der Verursacher rechtzeitig bei der Polizei meldet. Somit keine Unfallflucht, ABER das Bußgeld bekommt er möglicherweise noch aufgebrummt. Nennt sich dann sinngemäß im Bußgeldkatalog:
„Sie missachteten die gebotene Vorsicht beim Ausparken ihres Fahrzeuges aus einer Parklücke und schädigten dadurch Dritte.“

Bezüglich das die Polizei bereits bei einem Anfangsverdacht ermitteln muss, gebe ich dir voll und ganz Recht. Solltest du dich erst am nächsten Tag melden und der Geschädigte war schon vor dir bei der Polizei sieht es natürlich schlecht aus und es wird mit Sicherheit eine Anzeige geben. Wenn die Polizei aber noch nicht mal Kenntnis von dem Vorfall hatte, da du als Verursacher als erstes den Schaden meldest, finden auch keine Ermittlungen statt und somit keine Anzeige.

Gruß