Unberechtigte Abbuchung Finanzamt?

Hallo,

ich hatte nach Abgabe meiner Einkommensteuererklärung 2018 eine Nachzahlung über 800 €. Diese wurde im November abgebucht.

Jetzt habe ich am Freitag direkt wieder eine Abbuchung des Finanzamts über 793 € mit Betreff „ESt 4 Vj. 19“. Ich bin grad total durch den Wind. Was kann das für ein Betrag sein? Meine Erklärung für 2019 habe ich doch noch gar nicht gemacht?

Leider kriege ich ja am Samstag niemand telefonisch, habe das gerade erst festgestellt. Kann mir jemand eine Idee geben, was da passiert ist? Kann das ein Fehler sein?

Bin für jeden Hinweis dankbar,

LG, Ulla

Hallo Ulla,

schau doch mal genau in den Bescheid der Einkommensteuererklärung 2018, ob hier für 2019 Vorauszahlungen angesetzt wurden. Ca. 15.3./15.6./15.9./15.12 sind typische Abbuchungstermine für Vorauszahlungen.

Alles Gute!
Karin

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Welcher Zeitraum steht denn in dem Bescheid für den die 800€ abgebucht wurden und warum erst im November?
Eigentlich dürfen die laut laut EStG nur dann:
„Nach § 37 EStG hat der Steuerpflichtige am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zur entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) voraussichtlich schulden wird.“
abbuchen und das wäre der Dez. gewesen.
Erklären kann ich mir das nur so:
Sehr spät abgegebene Steuererlärung daurch waren dem Finanzamt zu den terminlichen Abbuchungen für 2019 die Hände gebunden. Also haben sie Dir jetzt für 2019 die zu erwartende Steuerschuld auf einen Schlag abgebucht.
Die ohne Ankündigung zu machen und das im Dez. ist natürlich auch nicht die feiene englische Art.
Ob es sich lohnt dagegen vorzugehen könnte Dir ein Anwalt oder ein Fachkundiger hier im Forum sagen. ramses90

Stichwort Steuervorauszahlung, die sollte im letzten Einkommensteuerbescheid angekuendigt worden sein. Und laeuft meist weiter bis sich mit dem naechsten Einkommensteuerbescheid ein anderer Betrag errechnet.

Vielen Dank Euch. Ich habe das bei der Bekanntgabe der Nachzahlung für 2018 nicht wahrgenommen, dass da was angekündigt wurde und kann auch leider nicht auf das Schreiben schauen, da ich unterwegs bin. Meine Erklärung hatte ich im Mai gemacht. Dann bin ich etwas beruhigt, denn dann müsste ich ja mit meiner nächsten Erklärung das Geld wieder zurückkriegen, da sich die Verhältnisse geändert haben (im Jahr 18 habe ich eine Erwerbsminderungsrente bezogen, für die ich nachzahlen musste).

Servus,

hast Du es denn so dicke?

ESt-Vorauszahlungen werden grundsätzlich unter der Annahme festgesetzt, dass in den Folgejahren alles so ist wie im veranlagten Jahr. Sobald sich was ändert, kann man jederzeit die festgesetzten Vorauszahlungen anpassen lassen, muss das allerdings in dem entsprechenden Antrag auch ordentlich begründen.

Wenn Du jetzt weiter alles schleifen lässt, kommt das nächste Ärgernis pünktlich (und nicht "ca.!) zum 15.03.2020 angerollt. Das tut nicht not.

Schöne Grüße

MM

Das tut sie nicht irgendwie von selber, sondern bloß wenn der Steuerpflichtige schläft.

ist eine Erfindung von Dir. Die nachträglichen Vorauszahlungen sind mit dem Bescheid für 2018 festgesetzt worden.

???

Dürfen im November keine Bescheide über ESt ergehen? Wo in der AO hast Du das denn gefunden?

Schöne Grüße

MM

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