Unberechtigte Anzeige wegen Fahrerflucht

Beim Verlassen eines Parkhauses wurde eine Nachricht unter dem Scheibenwischer entdeckt mit der Bitte, sich bei der Polizei zu melden, das Fahrzeug sei in einen Unfall verwickelt.
Die Nachfrage bei der Polizei ergab, dass eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorliegt, beim einparken wäre ein weiteres Auto beschädigt worden.
So war es aber nicht, und es gibt auch einen Zeugen dafür, der mit im Wagen sass, es gab keinerlei Berührung mit einem anderen Auto.
Die Beule im Wagen des Angezeigten, die von diesem „Unfall“ herrühren soll, ist schon Monate alt.
Hat jemand Erfahrung mit so etwas?

Hallo!

Sollte man nicht auch der Polizei zutrauen,das Alter einer Beule einzuschätzen ? Nach der Schilderung wird sie doch vor Ort gewesen sein,siehe Kärtchen ?
Woher stammt denn die Gewissheit/Vermutung,Beule ist alt ?

Wenn man sich sicher ist,den Schaden nicht verursacht zu haben,sogar durch Zeugenaussage des Beifahrers gestützt,was soll passieren ?

Der Vorwurf(Verdacht ist es erst einmal) Unfall und Unfallflucht begründet sich doch allein auf den Geschädigten. Und das muss ja nicht mal bewusst falsch sein,er hat den Schaden eben jetzt bemerkt,falls Beule tatsächlich schon älter sein sollte.
Wer weiss woraus er es schloss,es kann nur der Nachbarparker gewesen sein.

MfG
duck313

Hallo!
Das ist meinem Bruder mit seinem zerbeulten Toyota auch passiert.Er hat dann die zuständige Wache angerufen und ein Beamter hat den Schaden des Anzeigers mit den Beulen am Toyota verglichen.Es konnte weder vom Alter nach Art der Beschädigung irgendwas zugeordnet werden=Einstellung.

Grüße

Sollte man nicht auch der Polizei zutrauen,das Alter einer
Beule einzuschätzen ? Nach der Schilderung wird sie doch vor
Ort gewesen sein,siehe Kärtchen ?
Woher stammt denn die Gewissheit/Vermutung,Beule ist alt ?

Lesen hilft.

Zitat UP:
„Die Beule im Wagen des Angezeigten , die von diesem „Unfall“ herrühren soll, ist schon Monate alt.“

Gruß

Hallo!

Ja,Du hast recht.
Beule ist am Fahrzeug des Angezeigten,die sollte der Fahrer tatsächlich kennen und um die Entstehung wissen.

Nun muss diese Beule aber zum Unfallgeschehen mind. auf den ersten Anschein hin passen. So sah es der Geschädigte und wohl auch die Polizei,denn deren Augenschein oder Messung der Anstoßhöhe,Farbanhaftung brachte keine Klarheit oder Ausschluss der Tat.
Und auch mit alten Beulen kann man erneut einen Parkrempler verursachen.

mfg
duck313

Auf Nachfrage bei der Polizei kam die Antwort, man hätte geschätzt, nach dem Motto, wenn vorne Leute drin sitzen, liegt das Auto tiefer und dann passt das schon irgendwie.
Unglaublich.
Die Sache ist beim Anwalt, eingestellt ist das Verfahren(noch)nicht.