Hallo,
nehmen wir an:
In Unternehmen U gilt ein Tarifvertrag, nach dem in den Abendstunden Zeitzuschläge gewährt werden. Das heißt, ab einer bestimmten Zeit werden 50% augfgeschlagen und der Arbeitszeit hinzugerechnet. Diese Zeit landet auf dem Arbeitszeitkonto und können nur abgefeiert, nicht ausgezahlt werden.
Im Unternehmen gibt es aber auch Mitarbeiter M mit außertariflichem Vertrag ohne Zeitzuschläge.
Vorgsetzter V bietet M an, er solle seine Stempelzeiten im System korrigieren, also einen Änderungsantrag stellen, so dass die Endzeit dem fiktiven Zuschlag entspricht. Dieser Antrag sei mit „Zuschlag“ zu kennzeichnen. V genehmigt dann diese Anträge. Also erhält M die Zuschläge, obwohl sie ihm nach Vertrag nicht zustehen.
Wie sieht es mit einer Strafbarkeit von V und M aus?
Gruß und Dank!