Unbewohntes Haus

Moin,

folgendes Szenario:

Hausbesitzerin (H) hat ein Einfamilienhaus und bewohnt es alleine, da der Lebensgefährte verstorben ist.

H ist Anfang 80 J. und kann sowohl körperlich als auch psychisch den Haushalt nicht mehr bewältigen.

H hat jetzt (erstmal ?) einen Wohnplatz in einer betreuten WG gefunden und wohnt dort zuzusagen auf Probe.

Sowohl die Betreuer als auch die Kinder schauen immer mal ins Haus um nach dem Rechten zu sehen. Diese Kontrollen finden ca. ein bis zweimal in der Woche statt.

In einem Gespräch mit der Versicherung - Hausrat, Haftpflicht, Grundstücksversicherung (sicher nicht der richtige Begriff, sorry) - hieß es, dass das Haus bewohnt sein muss.

Es muss also regelmässig jemand im Haus anwesend sein und dort auch schlafen, hm?

Ich frage mich, wenn diese Aussage so stimmt, was macht man bei einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha?

Muss man dann jemanden einstellen, der Bezahlt-Wohner ist? Wer soll das bezahlen?

Sollte mir ein Krankheitfall passieren, möchte ich nicht, dass fremde Leute in meiner Wohnung sind!

Ein schönes WE und vielen Dank für eure Hinweise & Meinungen.

Gruß Volker

Moin,
keine Sorge! Die Versicherungen geten auch bei Abwesenheit. Es sollte sich grundsätzlich nur nicht um ein total unbewohntes Haus handeln.

Klar ist, bezogen auf den Hausrat, dass die Gefahr eines Einbruchdiebstahls natürlich höher ist, wenn niemand im Haus wohnt.

Die anderen Gefahren, z.B. Risiko Leitungsbruch usw. in der Gebäudeversicherung und der Hausrat erhöhen sich nur minimal bei vorübergehender Unbewohntheit.

Da der Aufenthalt auf Probe ist, würde ich mir da nicht mehr Gedanken machen als wie wenn ich in Urlaub fahren würde.

Sollte die ältere Dame auf Dauer ins Heim gehen, kann über Verkauf/Schenkung/Vermietung nachgedacht werden.

MFG

Hallo.

Unbewohntheit des Hauses stellt eine sogenannte Gefahrerhöhung dar. In den Versicherungsbedingungen ist eigentlich immer sehr genau geregelt ab wann ein Haus als unbewohnt gilt.

Häufig liegt die Grenze bei 60 Tagen, was also bestimmt 98% der Krankenhausaufenthalte und 99% der Urlaube abdeckt.

Fällt man unter die verbliebenen Prozentpunkte muss man das Haus eben entsprechend versichern (mehr Prämie) oder wird im Schadenfall vom Versicherer nichtmehr mit dem Neuwert sondern mit dem Verkehrswert entschädigt (so ist es in manchen Bedingungen geregelt).

Der verwerfliche Unterton ist für mich nicht nachvollziehbar, da ein unbewohntes Haus ganz klar eine deutlich höhere Schadenbelastung hat in der Realität als ein bewohntes. Von daher kann ich also die Versicherer verstehen, die zum Schutz der Versichertengemeinschaft ein höheres Risiko auch mit einer höheren Prämie belasten.
Das es sich hier um eine ältere kranke Dame handelt mag das emotional kalt klingen, aber eine Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen - keine Sozialversicherung.

Hallo,

ich frage mich, warum man im Versicherungs-Forum ständig antwortet
ohne irgendwelche Ahnung bzw. Kenntnisse zu haben.

Wenn dies eine Prüfungsfrage zum Versicherungs- fachmann oder kaufmann wäre,
würde die Antwort lauten - durchgefallen.

Gruß Merger

§ 24 Gefahrerhöhung nach Antragstellung

  1. Der Versicherungsnehmer darf nach Antragstellung ohne vorherige
    Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder
    deren Vornahme durch Dritte gestatten. Eine Gefahrerhöhung liegt
    vor, wenn die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden,
    dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des
    Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers
    wahrscheinlicher wären.
    Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere vorliegen, wenn
    a) sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist,

  2. Leistungsfreiheit nach Gefahrerhöhung
    a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist
    der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer
    seine Pflichten nach Abs. 1 vorsätzlich verletzt hat.

Dies trifft auch zu, wenn das Haus für längere Zeit unbewohnt ist wie Claude geschrieben hat.

Bei vielen Versicherer, würde dann die Hausratversicherung aufgelöst werden, die Wohngebäudevers. ohne Leitungwasserschäden weiterlaufen.
Eine Gebäudehaftpflicht kann bestehen bleiben.

Gruß Merger

Sorry,
wo hast Du Wissen über die Assekuranz und die Grundlagen der Kalkulation von Risiken erworben?? „Unbewohntsein“ stellt eine erhebliche Gefahrerhöhung dar - nicht umsonst ist dieses Risiko meist nur zeitlich begrenzt im Kleingedruckten eingeschlossen. Bitte lass es lieber. Danke!
Gruß J.K.

Danke, weitere Hinweise sind gerne gesehen
Hallo und danke,

ein wenig Licht ist aufgeleuchtet.

Die Entscheidung ob H in der o.g. WG bleibt/bleiben möchte hängt von mehreren Faktoren ab, die von ihr nicht beeinflußbar sind. Z.B. Entscheidung über die Erteilung einer Pflegestufe - Ablehnung, Widerspruch -> Ablehnung, jetzt Gericht eingeschaltet - dies könnte die Entscheidung evtl. doch noch im eigenen Haus zu wohnen beeinflußen, wenn täglich eine Pflegekraft käme.

Aus eigenen finanziellen Mitteln ist es nicht zu realisieren.

Was ich nicht wirklich verstehe ist, dass es nicht ausreicht regelmäßig im Haus nach dem Rechten zu sehen, vermtl. wird sich eine Gerichtsentscheidung noch hinziehen.

Also Fazit ist, dass wohl nur ein Gespräch mit der Versicherung und eine Prämienerhöhung die Lösung ist.

Auch wenn sicher Menschen zu finden sind, die gerne für umsonst in einer festen Unterkunft wohnen würden - sosehr man diesen Menschen auch dies gönnen mag - wer möchte schon unbekannte Leute in seiner Wohnung haben, ich nicht!

@Claude Wo ist bei meinem UP ein „verwerflicher Unterton“?

Ich wünsche euch ein schönes WE und Gruß

Volker

@Claude Wo ist bei meinem UP ein „verwerflicher Unterton“?

Ich deute folgende Zeilen von Dir als Fragen mit vorwurfsvollem Gehalt:

Es muss also regelmässig jemand im Haus anwesend sein und dort auch schlafen, hm?

–> Greift ja bekanntlich erst nach einer recht großen Karenzzeit

Ich frage mich, wenn diese Aussage so stimmt, was macht man bei einem
Krankenhausaufenthalt, einer Reha?

–> Die Versicherung informieren

Muss man dann jemanden einstellen, der Bezahlt-Wohner ist? Wer soll das bezahlen?

–> Man zahlt anhand seines Risikos. Man könnte das Spielchen jetzt weiterspinnen und zum Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung raten um im Zweifelsfall Geld für den „Bezahlbewohner“ zu haben. Das wäre aber etwas übervorsichtig.

Sollte mir ein Krankheitfall passieren, möchte ich nicht, dass fremde Leute in meiner
Wohnung sind!

Dann kennt man hoffentlich ein paar Leute. Ist dies nicht der Fall, dann muss man diese Kröte halt mal schlucken oder erklärt sich eben mit abweichenden Regulierungspraxen einverstanden.

Hallo Claude,

danke Dir für Deine Antwort.

Es muss also regelmässig jemand im Haus anwesend sein und dort auch schlafen, hm?

Ok., ja, kann man so deuten, es war eher nachdenklich gemeint.

In meinem Fazit habe ich ja gesagt, dass wohl nur die Prämienerhöhung bleibt, wenn sich die Situation nicht bald klärt.

Unbekannte Leute einziehen zu lassen würde mir widerstreben, obwohl ich erstmal „Das Gute im Menschen“ sehe. Ich habe aber auch schon durch „Mietnomaden“ heftigen Schaden erlitten und bin jetzt sehr vorsichtig.

Hausbesitzerin H ist da noch ängstlicher!

Gruß und einen schönen Sonntag

Volker

Herr Könich,

melden Sie (bitte korrekte Ansprache wählen) jedesmal der Versicherung, wenn Sie für ein paar Tage weg sind?

Sicher, Sie melden es auch, wenn Sie morgens zur Arbeit gehen und abends wieder zu Hause sind.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Hallo,

Unbekannte Leute einziehen zu lassen würde mir widerstreben,
obwohl ich erstmal „Das Gute im Menschen“ sehe. Ich habe aber
auch schon durch „Mietnomaden“ heftigen Schaden erlitten und
bin jetzt sehr vorsichtig.

Hausbesitzerin H ist da noch ängstlicher!

Dann könntet Ihr Euch eine Analogie überlegen. Wenn die Wohnung nicht versichert wäre - würdet Ihr sie dann 60 Tage unbeaufsichtigt lassen? Wohl eher nicht, das Risiko wäre zu groß. Von daher ist die Versichertengemeinschaft doch schon eher großzügig.

Cheers, Felix

Hallo Volker.

Auch Dir danke für Deine Antwort.

Ich kann natürlich ALLES, was du schreibst, nachvollziehen. Es muss aber auch jedem klar sein - und bei Dir bin ich überzeugt hat diese Einsicht auch eingesetzt - das eine Versicherung nicht im jeden erdenklichen Fall „ein Auge zudrücken“ kann, da es einfach nicht nur homogene Risikoverhältnisse gibt.

Dann mal noch einen schönen Sonntag Dir!

-)

Grüße
Claude Burgard