Moin,
folgendes Szenario:
Hausbesitzerin (H) hat ein Einfamilienhaus und bewohnt es alleine, da der Lebensgefährte verstorben ist.
H ist Anfang 80 J. und kann sowohl körperlich als auch psychisch den Haushalt nicht mehr bewältigen.
H hat jetzt (erstmal ?) einen Wohnplatz in einer betreuten WG gefunden und wohnt dort zuzusagen auf Probe.
Sowohl die Betreuer als auch die Kinder schauen immer mal ins Haus um nach dem Rechten zu sehen. Diese Kontrollen finden ca. ein bis zweimal in der Woche statt.
In einem Gespräch mit der Versicherung - Hausrat, Haftpflicht, Grundstücksversicherung (sicher nicht der richtige Begriff, sorry) - hieß es, dass das Haus bewohnt sein muss.
Es muss also regelmässig jemand im Haus anwesend sein und dort auch schlafen, hm?
Ich frage mich, wenn diese Aussage so stimmt, was macht man bei einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha?
Muss man dann jemanden einstellen, der Bezahlt-Wohner ist? Wer soll das bezahlen?
Sollte mir ein Krankheitfall passieren, möchte ich nicht, dass fremde Leute in meiner Wohnung sind!
Ein schönes WE und vielen Dank für eure Hinweise & Meinungen.
Gruß Volker