Person A. hat ALG II beantragt, ALGII wurde bereits bewilligt (als Übergang bis ein Studium aufgenommen wird, für zwei Monate).
Es wurde vergessen, den derzeitigen 450 Euro Job anzugeben.
Ab ALG II Bezug ist der 450 Euro Job nicht gekündigt, jedoch unbezahlter Urlaub vereinbart.
- Muss der 450 Euro Job angegeben werden, auch wenn er wären des ALG Bezugs nicht ausgeübt wird (unbezahlter Urlaub). Sollte das nachträglich angegeben werden? Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn er nicht angegeben wird. Sollte er besser vor Bezug der Leistung gekündigt werden, oder führt dies zu einer Sperre?