Und nochmal Vollmachten

grüßt euch,

wenn ich jemanden in einer Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht eingetragen habe und diese Person dann diese Verantwortung nicht übernehmen will - was passiert dann?

Danke schon mal,
Hannelore

Hallo,

bestenfalls gibt es eine Ersatzbestellung in dem entsprechenden Dokument. Ansonsten löst sich eine Vorsorgevollmacht in Wohlgefallen auf, und kommt es trotz dieser zum Betreuungsverfahren, mit Einsetzung eines Betreuers, der sich dann an sich an dem orientieren müsste, was ggf. an besonderen Dingen in der Vollmacht geregelt war. Aber wo kein Ankläger, da kein Richter, und so sollte man sich da keine all zu großen Hoffnungen machen. Bei der Patientenverfügung sehe ich da noch eher Chancen auf Umsetzung, weil die natürlich auch von einem Betreuer in der kritischen Lebensphase nicht nur theoretisch umzusetzen ist, sondern auch praktisch für ihn regelmäßig von Vorteil sein dürfte.

Gruß vom Wiz